Kitzbüheler Anzeiger

Brixen im Thale

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Seite 6 Unter uns März 2021 Gemeinden erbringen vielfaltige Leistungen für die Erhaltung und Weiterentwicklung der örtlichen Gemeinschaft und tätigen laufend Investitionen in die allgemeine In- frastruktur. Viele weitere Leistun- gen sind nicht auf den ersten Blick sichtbar, können jedoch von Frei- zeitwohnsitzbesitzern sowie von Gemeindebürgern gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Obwohl Besitzer von Freizeitwohn- sitzen weitestgehend dieselben Leistungen wie jeder Gemeinde- bürger in Anspruch nehmen kön- nen und die Infrastruktur auch für Zweitwohnungen und Zweithäu- ser im gleichen Ausmaß aufrecht- erhalten werden muss, erhalten die Gemeinden für diese keine Finanz- erträge, wie dies beispielsweise bei GemeindebürgerInnen der Fall ist. Um diesen Nachteil etwas abzufe- dern, hat der Landesgesetzgeber ab 1. Jänner 2020 eine Abgabe für die Verwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz geschaffen (Frei- zeitwohnsitzabgabe), welche von den Gemeinden einzuheben ist. Sie soll einen Ausgleich für diejenigen finanziellen Aufwendungen dar- stellen, die den Gemeinden bei der Aufrechterhaltung und Bereitstel- lung ihrer Leistungen und ihrer In- frastruktur erwachsen und für w el- che sie keine Steuererträge erhalten. Was heißt Selbstbemessung? NICHT die Gemeinde, sondern der Abgabenschuldner selbst hat die Abgabe jährlich zu bemessen und jeweils bis zum 30. April eines je- den Jahres einmal zu entrichten. Die Höhe der jährlichen Abgabe ist abhängig von der Nutzfläche des Freizeitwohnsitzes und wurde per Verordnung durch den Gemeinde- rat in der Sitzung vom 10. Oktober 2019 wie folgt festgelegt: - bis 30 m² Nutzfläche mit € 200,00 - von mehr als 30 m² bis 60 m² Nutzfläche mit € 400,00 - von mehr als 60 m² bis 90 m² Nutzfläche mit € 580,00 - von mehr als 90 m² bis 150 m² Nutzfläche mit € 840,00 - von mehr als 150 m² bis 200 m² Nutzfläche mit € 1.180,00f - von mehr als 200 m² bis 250 m² Nutzfläche mit € 1.520,00 - von mehr als 250 m² Nutzfläche mit € 1.840,00 Der Abgabenschuldner ist daher verpflichtet, das zur Verfügung ge- stellte Formular zur Selbstbemes- sung korrekt auszufüllen und der Gemeinde fristgerecht zu übermit- teln. Die dadurch entstehende Frei- zeitwohnsitzabgabe ist dann bis Ende April eines jeden Jahres selbstständig zu entrichten. Gibt der Abgabenschuldner keinen selbst berechneten Betrag bekannt oder erweist sich die bekanntgege- bene Selbstberechnung als nicht richtig, kann die Festsetzung der Abgabe mit Abgabenbescheid (§ 201Bundesabgabenordnung) durch die Gemeinde erfolgen. Zudem er- folgt eine Anzeige nach dem Tiroler Abgabengesetz an die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Nähere Informationen finden Sie auch im Landesgesetz vom 8. Mai 2019 –Tiroler Freizeitwohnsitzab- gabegesetz –TFWAG. Sollten sich in diesem Zusammenhang Fragen ergeben, stehen unsere Mitarbeiter in der Finanzverwaltung bzw. beim Bauamt gerne zur Verfügung. Das entsprechende Formular zur Selbst- bemessung liegt in der Gemeinde auf, weiters finden Sie es auf unse- rer Homepage unter https://www.brixen.tirol.gv.at/ Buergerservice/Formulare . Einschreibung für das Kindergartenjahr 2021/22 Dieses Jahr kann die Einschreibung leider nicht wie gewohnt stattfinden. Ein- geschrieben werden können alle Kinder, die bis einschließlich 1. September 2018 geboren wurden und mit aktuellem Hauptwohnsitz in Brixen im Thale gemeldet sind. Die entsprechenden Unterlagen für die Einschreibung sind auf der Gemeinde- Homepage (www.brixen.tirol.gv.at) zu finden bzw. können auch vor Ort (Kindergarten oder Gemeindeamt) abgeholt werden. Diese sind ausgefüllt an die Kindergarten-Emailadresse: kg-brixen@tsn.at zu schicken oder können auch direkt beim Gemeindeamt zwischen 22. Februar und 12. März 2021 abgegeben werden. Auszufüllen sind folgende Formulare: l Anmeldeformular 2021/22 l Einwilligungserklärung l Gesundheitsblatt l Einwilligungserklärung für alle drei Untersuchungen l Einverständniserklärung zur Einnahme von Kaliumjodid-Tabletten Bitte eine Kopie des Impfpasses beilegen. Das Schnuppern kann dieses Jahr leider nicht stattfinden. Weitere Informationen folgen. Bei Fragen steht das Kindergartenteam gerne telefonisch immer mittwochs von 14.00 bis 16.00 unter der Tel. Nr. 0664 195 00 85 zur Verfügung. Die Kindergartenleitung Selbstbemessung Freizeitwohnsitzabgabe 2021
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