Kitzbüheler Anzeiger

Aurach bei Kitzbühel

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3 Bürgermeisterbrief Liebe Auracherinnen! Liebe Auracher! Die Hälfte des Jahres 2017 ist schon wieder vorbei, somit befin- den wir uns mitten in der Sommer- zeit, welche auch gleichzeitig die größte Urlaubs- und Reisezeit ist. Nach einem langen „Verhand- lungsmarathon“ wurde nun endlich von den zuständigen Behörden (Amt der Tiroler Lan- desregierung) die Ableitung der „Kircherquelle“ bewilligt. Die Bauarbeiten für diese Ableitung sind im Haushaltsplan der Ge- meinde kostenmäßig für dieses Jahr vorgesehen und können somit geplant werden. Die Lei- tungsverlegung beginnt bei der Quellfassung, südlich des Almge- bäudes „ Kircheralm“, die Leitung verläuft in nördliche Richtung und wird mit der bestehenden Ableitung der Blaufeldquelle zu- sammengeschlossen. Das abge- leitete Wasser fließt somit in den Hochbehälter Bergingen. Durch die Einleitung der Kircherquelle in das Versorgungsnetz der Ge- meinde Aurach wird der Tief- brunnen entlastet, d.h., dass vom Tiefbrunnen Trinkwasser nur noch zu Saisonzeiten oder bei Notfäl- len zugepumpt werden muss. Die Einleitung der Kircherquelle, welche eine gute Wasserqualität aufzuweisen hat, stellt sohin eine Bereicherung für die Wasserver- sorgung der Gemeinde Aurach dar. Eine weitere Erweiterung der Wasserversorgungsanlage ist im Bereich Sonnberg/Oberfeld /Unterfeld geplant. Nachdem die Oberfeldquelle einer größe- ren Sanierung unterzogen wer- den sollte, wurde entschieden, dass diese Sanierung einstweilig aufgeschoben wird und anstatt dessen die bestehende Ge- meindewasserleitung ab Wimm/ Sonnberg bis in den Bereich Hof- stelle Unterfeld verlängert wird. Gespeist wird diese Wasserlei- tung bekanntlich mit Trinkwas- ser der Gemeinde Kitzbühel. In- folge wird die neue Leitung mit der bestehenden Wasserleitung verbunden, d.h., dass all jene Objekte, welche bisher mit Trink- wasser aus der Oberfeldquel- le versorgt wurden, künftig mit Trinkwasser aus Kitzbühel b edient werden. Wann und auf welche Weise die Oberfeldquelle saniert wird, ist derzeit nicht absehbar. Vorab ausschlaggebend für die Verwirklichung dieser Variante war, dass bei einem unvorherseh- baren Ereignis oder Versorgungs- engpass (Notfall) die Gemeinde Aurach binnen kürzester Zeit vo- rübergehend mit Wasser aus Kitz- bühel v ersorgt werden kann. Die Mitglieder der bisherigen Bringungsgemeinschaft Haber- bergweg haben sich im letzten Jahr zusammengefunden und mit Beteiligung der Gemeinde Aurach die öffentlich rechtliche Straßeninteressentschaft Haber- bergweg gegründet. Ziel dieser Interessentschaftsgründung war die geplante Durchführung von umfangreichen Sanierungsmaß- nahmen bzw. die Bewältigung der sich daraus ergebenden Fi- nanzierung. Mittlerweile wurde ein Straßenbauprojekt erstellt, die erforderlichen Verhand- lungen dazu haben stattgefun- den und der Baubeginn steht unmittelbar bevor. Vorgesehen ist, dass die bestehende Weg- anlage entsprechend den heu- tigen Anforderungen ausgebaut wird. Finanziert wird die Baumaß- nahme durch das Land Tirol, die Gemeinde Aurach und die Inte- ressenten. Die geschätzten Ge- samtbaukosten betragen ca. ä 1,5 Million. Im Verwaltungsbereich der Ge- meinde ergibt sich seit Anfang Juni 2017 eine Änderung. Der her- kömmliche Flächenwidmungs- plan wurde auf den elektro- nischen Flächenwidmungsplan umgestellt. Betroffen davon sind jene Flächenwidmungsplanän- derungen, welche seit dem Früh- jahr neu beantragt wurden. Künf- tig ist es so, dass bei Stellung eines Antrages auf Änderung des Flä- chenwidmungsplanes alle erfor- derlichen Gutachten, Stellung- nahmen und Anforderungen von Unterlagen anderer Ämter oder Behörden auf elektronischem Wege noch vor der Behandlung des Umwidmungsantrages durch den Gemeinderat eingeholt wer- den bzw. vorliegen müssen. D iese Vorarbeiten erfolgen nicht mehr am Arbeitsplatz der Gemeinde, diese werden vom Raumpla- ner der Gemeinde im Zuge der Vorbegutachtung erledigt. Erst danach, wenn alle Stellungnah- men und Gutachten positiv sind, ist eine Behandlung der Umwid- mung durch den Gemeinderat möglich. Die Umwidmungsbe- schlüsse des Gemeinderates müssen v om Amt der Tiroler Lan- desregierung aufsichtsbehörd- lich genehmigt werden, nach dieser Genehmigung ist eine er- folgte Umwidmung via Internet für j edermann einsehbar. Zum Abschluss wünsche i ch allen Auracherinnen und Aurachern eine schöne Urlaubs- und Feri- enzeit. Bis zur nächsten A usgabe verbleibt euer Bürgermeister Andreas Koidl
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