Kitzbüheler Anzeiger
21.10.2019
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Gewidmete Freizeitwohnsitz-Nutzer werden zur Kasse gebeten

Die 5.644 gewidmeten Freizeitwohnsitze im Bezirk werden ab kommendem Jahr einer Steuer unterzogen. Reith, Fieberbrunn, Brixen und Kirchberg haben die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe bereits festgelegt.

Bezirk | Es gibt sie in mehr oder weniger hoher Anzahl in jeder Gemeinde im Bezirk: Wohneinheiten, welche offiziell als Freizeitwohnsitz genutzt werden dürfen. Bis das Land Tirol 1997 im Zuge der Raumordnungs- und Grundverkehrsnovelle die gesetzliche Grenze von maximal acht Prozent Freizeitwohnsitz-Anteil pro Gemeinde festlegte, wurde viel gewidmet. Auch teilweise über die Acht-Prozent-Grenze hinaus, wie die Daten des Landes Tirols zeigen. Das Gesetz war geduldig. Erst seit 2017 – im Zuge einer weiteren Raumordnungs- und Grundverkehrsnovelle – sind die Gemeinden verpflichtet, ihre gewidmeten Freizeitwohnsitze dem Land zu melden.

Westendorf ist der Spitzenreiter
Spitzenreiter im Bezirk mit einem Anteil von 25,75 Prozent an gewidmeten Freizeitwohnsitzen ist die Gemeinde Westendorf. 620 der 2.408 Wohnsitze sind gewidmete Freizeitwohnsitze. Knapp dahinter liegt Aurach mit einem Anteil von 24,26 Prozent (205 von 845 Wohnsitzen). Im Immobilien-Hotspot Kitzbühel gibt es 1.274 gewidmete Freizeitwohnsitze (Anteil 17,65 Prozent).

Die Gemeinden entscheiden über Höhe
Die Nutzung dieser gewidmeten Freizeitwohnsitze wird nun ab 1. Jänner 2020 besteuert. Am 8. Mai dieses Jahres beschloss der Tiroler Landtag mehrheitlich das „Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz“. Es handelt sich dabei um eine Selbstbemessungsabgabe – d.h., der Freizeitwohnsitz-Nutzer muss die Abgabe selbstständig bemessen und entrichten. Die gestaffelte Abgabe muss zusätzlich zur Tourismusabgabe bezahlt werden. Die Staffelung beginnt mit 100 Euro für bis zu 30 Quadratmeter und geht bis zu 2.200 Euro für mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche (siehe „Daten & Fakten“).
In welcher Höhe die Freizeitwohnsitzabgabe festgelegt wird, überlässt das Land Tirol den Gemeinden. Das Land Tirol gibt lediglich einen Rahmen vor. Der Gemeinderat entscheidet, wie hoch die Steuer somit sein soll.

Reith hat bereits den Höchstsatz angesetzt
In Reith sprach sich der Gemeinderat letzte Woche mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung für die höchstmöglichen Steuersätze aus. „Wir haben uns mit den Gemeinden in unserer Tourismusregion abgesprochen und auch mit anderen Regionen verglichen. Wir sind dann zum Entschluss gekommen, dass die höchstmögliche Abgabe bei uns Sinn macht“, erklärt Bürgermeister Stefan Jöchl (VP). Der Bürgermeister rechnet mit Steuereinnahmen von rund 200.000 Euro pro Jahr. Ein Erklärungsproblem für die neue Freizeitwohnsitzabgabe ortete Vize-Bgm. Josef Rehbichler (VP) vor allem bei Landwirten: „Es gibt viele Bauern, die alte Wohnungen vermieten und nicht viel dafür verlangen. Die wissen nicht, wie sie das ihren Mietern erklären sollen.“ In Kitzbühel, Aurach, Jochberg und Going visiert man ebenfalls die höchstmöglichen Steuersätze an. Die Beschlüsse in den Gemeinderäten stehen jedoch noch aus.

Kirchberg und Brixen setzen niedriger an
In Kirchberg und Brixen haben sich die Gemeindeführungen dazu entschlossen, den Höchstsatz nicht voll auszuschöpfen. Dass die beiden Gemeinden die gleichen Steuersätze anwenden, ist kein Zufall. Man hat sich im Planungsverband abgesprochen „Wir liegen knapp unter dem Höchstsatz. Man muss nicht immer überall gleich alles ausschöpfen“, erklärt Bürgermeister Helmut Berger (SP). Kirchberg zählt bei 4.199 Wohnsitzen  873 gewidmete Freizeitwohnsitze. Wie viel Steuereinnahmen durch die Freizeitwohnsitzabgabe man in Kirchberg erhalten wird, darüber hat man sich noch keine Gedanken gemacht. „Wir haben das noch nicht ausgerechnet“, so Berger.

Astner: „Nicht jeder kann Höchstsatz ansetzen“
Auch nicht gleich aus dem Vollen schöpfen möchten die Fieberbrunner. „Es kann nicht jede Gemeinde den Höchstsatz ansetzen, sonst wird das Gesetz ad absurdum geführt. Wir haben bei den kleineren Nutzflächen eher den Mittelwert genommen und sind dann bei größeren Einheiten in Richtung Höchstsatz gegangen“, erklärt  Bürgermeister Walter Astner (VP). Fieberbrunn ist im Bezirk die Gemeinde mit den wenigsten genehmigten Freizeitwohnsitzen (4,13 Prozent, 95 bei 2.302 Wohnsitzen). Die Summen, welche durch die neue Steuer eingenommen werden, sind in Fieberbrunn deshalb recht „überschaubar“, wie der Bürgermeister erklärt: „Große Sprünge werden wir damit nicht machen können.“

Hier stehen die Beschlüsse noch aus
Vorberatungen, wie hoch die Freizeitwohnsitzabgabe angesetzt wird, laufen derzeit in Kössen. St. Johann, Oberndorf und Kirchdorf haben als Entscheidungshilfe einen Experten mit einem Bewertungsgutachten beauftragt.
Bereits einen Vorschlag für den Gemeinderat erarbeitet hat man in Hopfgarten, hier steht die Freizeitwohnsitzabgabe am 21. Oktober auf der Tagesordnung des Gemeinderates. Im November wollen die Gemeinden Jochberg, Waidring, Hochfilzen und Schwendt die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe beschließen. Wann sich die Gemeinderäte in St. Ulrich, St. Jakob, Itter und Westendorf mit der neuen Steuer beschäftigen werden, stand bei Redaktionsschluss noch aus.

Einige Fragen sind noch offen
Die Freizeitwohnsitzabgabe verbleibt zur Gänze in den Gemeindekassen. Vieles ist jedoch noch offen, wie die Bürgermeister im Gespräch mit dem Kitzbüheler Anzeiger betonen. So wird sich zeigen, wie viele Einsprüche gegen die Freizeitwohnsitzabgabe gemacht werden. Ebenso wie die Zahlungsmoral und -modalität bei der Selbstbemessungsabgabe aussehen wird. Und welche Folgen es nach sich ziehen wird, wenn jemand eine Freizeitwohnsitzabgabe bezahlen möchte, der den Wohnraum eigentlich laut Gesetz als Hauptwohnsitz nutzen müsste. Johanna Monitzer

Daten & Fakten - Das muss/darf verlangt werden
Tirol | Wie hoch die Freizeitwohnsitzabgabe angesetzt wird, entscheiden die Gemeinden. Das Land Tirol gibt lediglich einen Rahmen vor:
Bis 30 m2: mind. 100 max. 240 Euro.
30 bis 60 m2: mind. 200 max. 480 Euro.
90 bis 150 m2: mind. 290 max. 700 Euro.
150 bis 200 m2: mind. 590 max. 1.400 Euro.
200 bis 250 m2: mind. 760 max 1.800 Euro
mehr als 250 m2: mind. 920 max 2.200 Euro.
Die Gemeinden sollen sich  laut Erläuterungen zum Freizeitwohnsitzabgabegesetz bei der Festlegung der Abgabenhöhe an den Verkehrswerten der Liegenschaften orientieren. Dafür sollen Immobilien-Preisspiegel der Wirtschaftskammer oder die Basispreise für das Grundstücksrasterverfahren herangezogen werden.
Als weiteres Entscheidungskriterium soll die finanzielle Belastung, welche der Gemeinde durch die Freizeitwohnsitze entstehen, abgeschätzt werden.
Gemeinden haben auch die Möglichkeit, für einzelne Gemeindegebiete die Höhe unterschiedlich festzusetzen. Quelle: Land Tirol

Fragen & Antworten

Was ist das Ziel der Freizeitwohnsitzabgabe?
Freizeitwohnsitze werden bei den Abgabenertragsanteilen des Bundes nicht berücksichtigt. Dennoch entstehen den Gemeinden durch Freizeitwohnsitze Kosten. Die Freizeitwohnsitzabgabe ermöglicht eine zusätzliche Einnahmequelle für Gemeinden zur Abdeckung der Kosten für Infrastruktur und Verwaltungseinrichtungen.

Wer schreibt die Freizeitwohnsitzabgabe vor?
Die Freizeitwohnsitzabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe. Das heißt, dass nicht die Gemeinde sondern der Abgabenschuldner selbst die Abgabe zu bemessen und bis 30. April eines jeden Jahres an die Gemeinde zu entrichten hat.

Was gilt als Bemessungsgrundlage?
Grundsätzlich gilt die Nutzfläche des Freizeitwohnsitzes (m2). Keller-, Dachböden, Treppen, offene Balkone etc. gelten nicht als abgabepflichtge Nutzfläche. Der Gemeinderat verordnet die Höhe der Abgabe pro Quadratmeter (siehe „Daten und Fakten – Was muss/darf verlangt werden“).

Wer schuldet die Abgabe?
Grundsätzlich ist der Eigentümer des Grundstückes, auf dem sich der Freizeitwohnsitz befindet Abgabeschuldner. Befindet sich der Freizeitwohnsitz auf fremdem Grund, ist der Eigentümer des Freizeitwohnsitzes, im Fall eines Baurechts der Bauberechtigte Abgabeschuldner.
Wird ein Miet- oder Pachtvertrag abgeschlossen, dann ist der Inhaber (Nutzer) des Freizeitwohnsitzes, nicht der Eigentümer abgabepflichtig.
Weitere Informationen zum Freizeitwohnsitzabgabengesetz gibt es in jeder Gemeinde. Quelle: Land Tirol

Die Erhebung des Landes Tirol (Stand 26. Juni 2019)  zeigt, wie viele gewidmete Freizeitwohnsitze es im Bezirk Kitzbühel gibt. Die Nutzer der Wohneinheiten werden ab 1. Jänner 2020 zur Kasse gebeten.  Die Gemeinden entscheiden, wie hoch die Besteuerung ausfallen wird. Quelle: Land Tirol, Grafik: Ferrandes

 
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