Kitzbüheler Anzeiger

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Aktuell 2 Ausgabe 48 Urlauber und Mitarbeiter, die positiv auf das Corona- virus getestet wurden, sol- len ins Safe House nach Söll – zumindest solange bis die Abreise organisiert ist. Bezirk, Söll | Ein ehemaliger Be- herbergungsbetrieb in Söll wird zum Safe House umgewan- delt. „Neun der zwanzig Bet- ten haben wir vorerst vorbe- reitet“, berichtet TVB Wilder Kaiser Geschäftsführer Lukas Krösslhuber. Die Koordina- tion des Safe Houses, wo Urlau- ber und Mitarbeiter aus unse- rer Region, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden untergebracht werden sollen, obliegt dem TVB Wilder Kai- ser. Wo das Safe House in Söll genau liegt, darüber will man keine Auskunft geben. Zuerst nach Innsbruck Bevor es für die Corona-Posi- tiven aber nach Söll g eht, wer- den zuerst die Kapazitäten im Safe House in Innsbruck in An- spruch genommen. Das Alpho- tel, welches die Landesregierung als Safe House angemietet hat, sorgte bereits wegen der Kos- ten für Diskussionen. 4,4 M io. Euro budgetierte die Landesre- gierung dafür. „Falls im Alpho- tel kein Platz mehr sein sollte, dann wird man nach Söll ge- bracht“, erklärt K rösslhuber. Wer zahlt für das Safe House in Söll? Die Vorhaltekosten für das Safe House in Söll übernehmen die teilnehmenden Tourismusver- bände (Wilder K aiser, Kufstein, Kaiserwinkl, St. Johann, Pil- lerseetal, Kitzbühel, B rixental, Hohe Salve, Wildschönau und Alpbachtal). Wie hoch diese Vorhaltekosten sind, darüber will Krösslhuber nicht s prechen. „Die Ausgaben sind überschau- bar, da haben wir weitaus hö- here Kosten, die aufgrund von Corona auf uns zukommen“, sagt er. Die Übernachtungs- und Verpflegungskosten wer- den vom Land Tirol getragen. „Alle fallbezogenen Aufwen- dungen werden durch die Be- hörden g etragen, weil es sich bei der Unterbringung in ei- ner Quarantäne-Unterkunft um eine behördliche M aßnahme handelt“, informiert Jakob Ka- threin von der Presseabteilung des Landes. Die Behörde entscheidet Wie lange eine Unterbringung von infizierten Gästen im Safe House von Nöten s ein wird, das ist bei einem Rundruf un- ter den Touristikern vielen un- klar – es wird auf die Behör- den verwiesen. Das Land Tirol hat dem Kitzbüheler Anzeiger das Verfahren angesichts ei- nes Praxisfalls erklärt (siehe „Nachgefragt“). Tirol Werbung: „Wichtige Initiative“ Tirol Werbung Geschäftsführer Florian Phleps lobt die Initia- Die Tourismusverbände der Region installieren gemeinsam eine Quarantäne-Unterkunft in Corona Test ist positiv – ab ins Safe Nachgefragt Wer muss ins Safe House? Nehmen wir an, ein Gast fühlt sich während s eines Aufent- haltes in der Region Kitzbühel plötzlich krank und wird posi- tiv auf Corona getestet (milde Symptome). Jakob Kathrein vom Land Tirol hat unsere Fragen beantwortet. Muss der Corona-positive Gast in ein Safe House übersie- deln oder darf er auch abreisen? Sofern es die Umstände zu- lassen, können b etroffene Per- sonen eine geordnete Heimreise zu ihrem Wohnsitz auf direktem Wege antreten. Ihr Fall wird im Vorfeld einer möglichen A b- reise mit den zuständigen B e- hörden a m Wohnsitz der Per- sonen abgeklärt. Sollte eine Abreise möglich sein und von den Behörden a m Wohnsitz genehmigt werden, dann werden die Fälle j eweils geordnet an die zuständigen Behörden des H eimatbundes- landes bzw. Heimatstaates am Wohnsitz übergeben. Werden dem Infizierten Auf- lagen zur Abreise auferlegt z.B. wäre es ja fatal, wenn man mit dem Zug nach Hause fahren oder auf der Autobahn einen Stopp auf einer Tankstelle ein- legen würde? Wenn sich im jeweiligen Fall nach eingehender Prüfung der zuständigen G esundheitsbehörde herausstellt, dass eine Abreise zum und eine Verbringung der Quarantäne am Wohnsitz zuläs- sig und möglich ist – in enger Abstimmung mit den zuständi- gen Behörden a m Wohnsitz der betroffenen Person – passiert dies jedenfalls unter Auflagen seitens der Gesundheitsbehörde. Betroffene sind in dem Fall angehalten, eine geordnete Heimreise ohne Zwischenstopp anzutreten. Gibt es für e ine Übersiedlung in ein Safe House eine gesetz- liche Grundlage und wie lange muss der infizierte Gast dort bleiben? Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Unter- bringung in einer Quarantä- ne-Unterkunft erfolgt durch die Gesundheitsbehörden, in- sofern wird auch ein entspre- chender Bescheid ausgestellt, in dem die Quarantäne a uch zeitlich festgelegt wird. Die gesetzliche Grundlage bilden das Epidemiegesetz und darauf aufbauende Erlässe des Gesundheitsministeriums. jomo Zwanzig Betten stehen im Safe House in Söll für die Region bereit. Symbolfoto: Daniel Reiter/Peter von Felbert
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