Kitzbüheler Anzeiger

Archiv Viewer

Ausgabe im Vollbild öffnen
Zurück zur Übersicht
Aktuell 4 Ausgabe 46 Außerdem Regelungen für B esucher „Ein Einschleppen des Coronavirus in sensible Einrichtungen muss verhindert werden“ sagt LH Günther Platter. Daher wurden Abstimmungen zu weiteren Besuchsrege- lungen in Spitälern und Heimen getroffen. Bezirk | „Auf Basis der bundes- weiten Corona-Schutzmaßnah- menverordnung sind Besuche bei Personen in Krankenanstal- ten sowie Wohn- und Pflege- wohnheimen nur mehr einge- schränkt möglich. D as Virus muss unbedingt draußen v or der Spitals- und Heimtür b lei- ben“, betont LH Günther Platter, dass Tirol seine besonders sen- siblen Bevölkerungsgruppen – gesundheitlich beeinträchtigte Personen in Spitälern s owie Be- wohner von Wohn- und Pfle- geheimen – jetzt noch stärker schützen muss. Besuchsregelung für Krankenhäuser So herrscht gemäß der Empfeh- lung des Landes in den Tiroler Krankenanstalten ab sofort ein generelles Besuchsverbot. Ein- zelfallentscheidungen und so- mit Ausnahmen können b ei Be- suchen von palliativ betreuten, sterbenden und intensivthera- piepflichtigen Patienten oder bei psychosozialer Indikation ermöglicht werden. Väter d ür- fen bei der Geburt ihrer Kinder weiterhin dabei sein. Die gelten- den Hygiene- und Abstands- vorschriften sind einzuhalten. Ebenso sind eine telefonische Voranmeldung und die Rück- sprache der Besucher mit dem Stationspersonal erforderlich. Außerdem w erden die Besucher einer Gesundheitskontrolle un- terzogen sowie registriert. Regelung für Heime bis 17. und ab 18. November Besucher werden in Wohn- und Pflegeheimen gemäß Empfeh- lung des Landes nur eingelas- sen, wenn diese ein negatives Ergebnis eines Antigentests (nicht älter als 2 4 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht äl- ter als 48 Stunden) vorweisen können. I st das nicht möglich, darf der Heimbetreiber Besu- cher nur zulassen, wenn diese während des B esuchs durch- gehend einen entsprechenden Mund- und Nasenschutz tragen. Für j eden Bewohner darf nur ein Besuch innerhalb von zwei Tagen in die Einrichtung kom- men. „Bis inklusive 17. Novem- ber werden für j eden Bewohner außerdem höchstens zwei un- terschiedliche Personen einge- lassen“, berichtet Tilg und wei- ter: „Ab 18. November ist für jeden Bewohner ein täglicher Besuch möglich. Diese B egren- zung gilt nicht für B esuche im Rahmen der Palliativ- und Hos- pizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.“ Neuaufnahme im Wohn- und Pflegeheim Der Betreiber eines Alten- und Pflegeheimes darf Bewohner zur Neuaufnahme nur dann ein- lassen, wenn diese ein nega- tives Ergebnis eines Antigen- tests (nicht älter als 2 4 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht äl- ter als 48 Stunden) vorweisen können. W enn das Testergeb- nis einer Neuaufnahme posi- tiv ist und ein ärztliches Sach- verständigengutachten darüber vorliegt, dass gegen das Einlas- sen im Hinblick auf die Über- tragung des Coronavirus keine Bedenken bestehen, kann dies einem negativen Testergebnis gleichgehalten werden. Hausbesuche der Mobilen Pflege Bei regelmäßigen ambulanten Behandlungen wie der Dialyse wird den Klienten das Tragen ei- nes Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften empfohlen. Für die M itarbeiter der Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste finden physische Kontakte nur nach einer telefonischen Ter- minvereinbarung statt. Klare Regelungen sollen vor einer Ansteckung Das Virus muss Die steigenden Coro- na-Fallzahlen stellen auch die Altenwohn- und Pflegeheime vor große Herausforderungen. Mit begrenzten Besuchs- zeiten mit Auflagen will man Infektionsrisiken einschränken. A ber auch ehrenamtliche Helfer dürfen nicht in die Heime – diese Aufgaben muss derzeit das Pflegepersonal übernehmen. Bezirk | Besuch nur an jedem zweiten Tag, dazu ein negati- ver PCR-Test oder das Tragen von MNS-Masken – die Vorga- ben von Land und Bund für die Besuche in Alten- und Pflege- wohnheimen sind streng, da- mit das Virus ja nicht in die Heime getragen wird. Ein wirk- lich sinnvolles Konzept wurde aber während der S ommermo- nate nicht ausgearbeitet. „Die Politik hatte jetzt lange Zeit, um eine klare Strategie für Al- tenwohn- und Pflegeheime zu entwickeln. Eine sinnvolle Lö- sung wurde aber nicht präsen- tiert“, kritisiert Margit Luxner, die Leiterin des Tageszentrums in Kitzbühel. Das Tageszentrum weiter offen halten Das Tageszentrum für S enioren beim Altenwohnheim Kitzbü- hel bleibt weiterhin geöffnet, auch wenn der Betrieb run- tergefahren wurde. „Wir wol- len jene Leute, die alleine sind, oder deren Angehörige nicht die Zeit haben bzw. eine Entlas- tung brauchen, nicht im Stich lassen“, sagt Margit Luxner. Für die Leiterin des Tageszentrums ist klar, dass eine Vorgehens- weise wie beim Lockdown im Frühjahr nicht t ragbar ist: „Den Menschen fehlen die sozialen Kontakte. Teilweise waren sie die ganze Zeit alleine zu Hause und verstanden nicht, was jetzt los ist. Angst und Unsicher- heit macht sich bei manchen älteren Menschen breit, da sie auch nicht die Informationen bekommen.“ Bewohner so gut wie möglich schützen „Das Virus muss vor der Tür bleiben“ ist das Gebot der Stunde bei den Altenwohn- und Pflegeheimen. Damit dies auch so ist, wird ein großer Aufwand betrieben. Regist- rierung der Besucher und Fie- ber messen gehören zu den Stand ards, zudem gilt es in den Heimen, eine Mund-Nasen- Schutz-Maske zu tragen. „Eine Maske, die wirklich schützt, ist die FFP2-Maske“, sagt Luxner. Diese Maske ist in Apotheken erhältlich. Trotz der strengen Vorgaben Für die Bewohner der Altenwohn- und Pflegeheime sind die sozialen K ontakte sehr wichtig, um nicht zu vereinsamen oder seelisch zu verhungern.
< Page 3 | Page 5 >
 
Kontakt
Tel.: +43 (0) 5356 6976
Fax: +43 (0) 5356 6976 22
E-Mail: info@kitzanzeiger.at
Virtuelle Tour
Rundblick - Virtual Reality
Werbung
 
Zurück Aktuelle Gemeinde Archiv Suchen