Kitzbüheler Anzeiger

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Aktuell 21. November 2019 3 Fünf-Sterne-Deluxe-Hotel und Wohnungen sind am Areal des Hotel Schloss Lebenberg geplant Hotel Lebenberg plant Umbau Nicht größer, aber bes- ser – so soll sich das Hotel Schloss Lebenberg ent- wickeln. Investitionen von ca. 70 Millionen Euro sollen das Hotel in ein Fünf-Sterne-Deluxe-Hotel verwandeln lassen. Die Finanzierung des Projek- tes soll teilweise durch den Verkauf von Wohnun- gen auf dem freien Markt erfolgen. Kitzbühel | Vier Sterne plus hat das Hotel Schloss Lebenberg derzeit, doch das sollte sich än- dern. Die Besitzer, die RH Un- ternehmensgruppe München mit Robert Hübner s owie Mi- chael Heinritzi (Inhaber von 50 McDonald‘s Filialen und er- folgreichster Lizenznehmer der Fastfood-Kette in Europa), die das Hotel 2016 erworben hat, will das Hotel Schloss Leben- berg aufwerten – in ein 5-Ster- ne-Deluxe-Hotel umbauen. Damit ein hochwertiges Ho- telprodukt geschaffen werden kann, sind zusätzliche I nvestiti- onen von ca. 70 Millionen Euro vorgesehen. Die vorgesehenen Um- bzw. Neubaumaßnahmen betreffen alle Bereiche des künf- tigen Hotels – angefangen bei der Schaffung einer zentralen Hotellobby über eine E rweite- rung des Konferenzbereiches bis hin zu einer starken Auf- wertung der Hotelzimmer, wo- bei die Bettenanzahl des Hotel bisher 300 Betten) sich nur un- wesentlich ändern wird. Durch den künftigen hohen Qualitätsstandard wird der Mit- arbeiterschlüssel a uf einen be- triebstypischen Wert von über 1,0 Mitarbeiter je Hotelzimmer angepasst werden. Finanzierung durch Wohnungsverkauf Das Investitionsprogramm will man durch den Verkauf von Wohnungen am freien Markt finanzieren. Auf einer Fläche von 2.000 Quadratmetern sol- len fünf b is sechs Wohnungen geschaffen werden. Als das Projekt dem Kitzbüheler G e- meinderat vorgestellt wurde, schrillten bei der Opposition die Alarmglocken, denn sie befürchtet, dass s o der Schaf- fung von illegalen Freizeit- wohnsitzen die Tür g eöffnet wird. „Die Investoren werden sicherstellen, dass alle behörd- lichen und baurechtlichen Auf- lagen erfüllt w erden. Hierzu gehört auch die Widmung als Hauptwohnsitz“, teilt Anett Hahn, Referentin für U nter- nehmenskommunikation der RH Unternehmensgruppe dem Kitzbüheler Anzeiger mit. „ Ob es zu einer Widmung kommt, ist derzeit noch offen, jeden- falls werden die Projektwerber den Nachweis erbringen müs- sen, dass keine Freizeitwohn- sitze geschaffen werden“, sagt Bürgermeister K laus Winkler, der sich auch gegen die lan- desgesetzlich zulässigen I n- vestorenmodelle in Kitzbühel ausspricht. Beim gewünschten Quadrat- meterpreis, der mit den Liegen- schaften erzielt werden soll, gibt man sich bei der RH Unterneh- mensgruppe bedeckt und ver- weist auf Verhandlungen bzw. laufende, enge Abstimmung mit der Stadt Kitzbühel. Investorenmodell nicht grundsätzlich schlecht Grundsätzlich s pricht nichts ge- gen ein Investorenmodell. Zu Hinterfragen und genau zu Be- trachten ist dieses erst, wenn in Verbindung mit der Schaffung von Wohnungseigentum und Parifizierung eines Objektes erfolgt, denn dann muss eine klassische Freizeitwohnsitznut- zung vermutet werden. Das Ti- roler Raumordnungsgesetz gibt hier ganz klar vor: Was ist als Freizeitwohnsitz zu qualifizie- ren, wann ist eine solche Nut- zung legal und wie hat die Be- hörde eine i llegale Nutzung zu ahnden. Jede illegale Nutzung als Freizeitwohnsitz ist von den zuständigen B ehörden f estzu- stellen, zu untersagen und ent- sprechend verwaltungsstraf- rechtlich zu verfolgen. Entscheidung noch nicht gefallen Bis jetzt wurde das Projekt dem Kitzbüheler G emeinderat in einer nicht-öffentlichen S it- zung vorgestellt, Entscheidun- gen wurden noch keine gefällt. „Wenn Entscheidungsreife be- steht, wird sich der Gemeinderat damit beschäftigen“, teilt B ür- germeister Klaus Winkler mit. Im Bereich der Raumordnung spielt die Gemeinde eine we- sentliche Rolle, da das Planungs- ermessen hier ganz klar in ih- rer Hand liegt. Das Land Tirol als Aufsichtsbehörde p rüft die Planungen und Verfahren der Gemeinde rechtlich und fach- lich – liegen entsprechende Ver- sagungsgründe v or, wird keine Genehmigung erteilt. Aber be- reits im Vorfeld der Beschluss- fassung steht das Land den Ge- meinden beratend zur Seite. Elisabeth M. Pöll In ein Fünf-Sterne-Deluxe-Hotel w ollen die Besitzer das Hotel Schloss Lebenberg umbauen. Die Finanzierung des Projektes soll teilweise durch den Verkauf von Wohnungen am freien Markt erfolgen. Foto: Pöll
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