Kitzbüheler Anzeiger
17.02.2020
News  
 

Wird der Leinenzwang kontrolliert?

Mit einer Anfrage von GRin Claudia Pali und GV Heribert Mariacher wurde im St. Johanner Gemeinderat eine Diskussion entfacht. Wird der Leinenzwang kontrolliert? Ja, wie die Recherche des Kitzbüheler Anzeigers ergab.

St. Johann | Seit letztem Jahr kontrolliert die Bergwacht in St. Johann, ob sich Hundehalter an den verordneten Leinenzwang sowie an die Kotaufsammlungspflicht halten. 1.000 Euro monatlich lässt sich die Marktgemeinde die Kontrollen kosten.

Verschiedene Wahrnehmungen
„Ich bin viel unterwegs, wo kontrolliert gehört – ich habe die Bergwacht aber noch nie gesehen. Irgendwo ist dort der Wurm drin“, sagt GRin Claudia Pali (parteifrei). Gemeinsam mit GV Heribert Mariacher (parteifrei) stellte sie in der jüngsten Sitzung eine Anfrage, um zu erfahren, wie genau kontrolliert wird.
Die Bergwacht übermittelte daraufhin eine Stundenaufstellung – jedoch ohne Anführung des kontrollierten Gebietes. „Ich habe die Bergwacht öfters angetroffen, aber ich werde sie darauf hinweisen, dass sie in Zukunft auch noch das Gebiet ihrer Kontrollgänge anführen“, so Bürgermeister Hubert Almberger (VP). GVin Christl Bernhofer (Liste Soli/SP) berichtet, dass im Gebiet der Weitau sehr gut kontrolliert wird.

23 Anzeigen im Jahr 2019
Dass es nicht nur Kontrollen, sondern auch Anzeigen im letzten Jahr gab, zeigen die Daten der Bezirkshauptmannschaft: Im Bezirk Kitzbühel gab es insgesamt 23 Anzeigen wegen Nichteinhaltung des Leinenzwangs, fünf davon in St. Johann. „Elf Mal resultierte daraus ein Strafverfahren. Die Differenz zu den Anzeigen ergibt sich daraus, dass kein Hundehalter ausfindig gemacht werden konnte“, erklärt BH Michael Berger. Alle fünf Anzeigen, welche aus dem St. Johanner Gebiet von der Bergwacht stammten, führten übrigens zu Strafverfahren.

Wie hoch ist die Strafe?
Bis 2019 mussten uneinsichtige Hundebesitzer mit einer Strafe bis zu 360 Euro rechnen. Seit diesem Jahr wurde die Strafe auf bis zu 500 Euro erhöht.

Flurwächter soll angestellt werden
Da die Bergwacht dazu ermächtigt ist, die Identität von Personen festzustellen, beauftragen viele Gemeinden sie damit, die Hunde-Verordnungen zu kontrollieren. In St. Johann wurde der Kontrollauftrag vorläufig bis Ende Juni 2020 erteilt. Dann soll ein Flurwächter, der auch für andere Dinge zuständig sein soll, die Kontrollen eventuell übernehmen. Nähere Informationen und vor allem Beschlüsse stehen dazu aber noch aus. Johanna Monitzer Symbolfoto: Göblyös/Pixabay

 
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