Kitzbüheler Anzeiger
08.11.2020
News  
 

Wieder drastische Einschitte

Die Regierung stellte am Samstag schärfere Maßnahmen gegen das Coronavirus vor. Seit Dienstag gelten in Österreich zwischen 20 und 6 Uhr nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Die meisten Veranstaltungen werden abgesagt, Restaurants dürfen keine Gäste mehr bewirten, die meisten Freizeiteinrichtungen müssen vorerst schließen.

Bezirk | Der zweite Lockdown wird voraussichtlich bis Ende November dauern, sofern die am Samstag verkündeten Maßnahmen auch die Infektionszahlen entsprechend senken. Tritt dies nicht ein, so kann ein Nachschärfen erfolgen. Die dazu getroffenen Maßnahmen stellte die Regierung am Samstag vor.  „Nicht mehr möglich sein werden der Sport- und Freizeitbereich, die Hotellerie und die Gastronomie“, so Kanzler Sebastian Kurz. Die Gastronomie darf nur noch Abhol- und Lieferdienste anbieten, Hotels ist die Aufnahme von Touristen untersagt. Alle Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie auch Museen müssen bis zum 30. November schließen.
Für die betroffenen Unternehmen wird es ein Hilfspaket geben, kündigte Kurz an. Die betroffenen Branchen werden 80 Prozent des Umsatzes des Vorjahreszeitraums überwiesen bekommen, wenn sie keine Beschäftigten kündigen. Zudem werde die Kurzarbeit ausgeweitet, sagte der Kanzler. Anders als im Frühjahr bleiben Geschäfte geöffnet, auch Dienstleister wie Friseure und Physiotherapeuten dürfen weiterarbeiten.

Distance-Learning für Oberstufe und Uni
Für den Schulbereich wird es differenzierte Maßnahmen geben. Kindergarten, Volksschulen und Unterstufen bleiben vorerst offen, in der Oberstufe und an den Universitäten wird auf Distance-Learning umgestellt. Viele Parlamentsparteien und die Landeshauptleute hätten heftig darauf gedrungen, die Schulen diesmal während des Lockdowns offenzuhalten, sagte Kurz.

Private Treffen werden eingeschränkt
Sämtliche Veranstaltungen – ausgenommen ist hier der Profisport, jedoch ohne Zuschauer  – sind ab Dienstag verboten. Auch Theater, Museen und Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder und Fitnessstudios müssen schließen.
Private Treffen werden ebenfalls eingeschränkt. Nur noch zwei Haushalte dürfen einander treffen. Der unmittelbare Wohnbereich soll von den Maßnahmen nicht betroffen sein, Garagen-, Garten- und Scheunenpartys werden aber untersagt. Geburtstagsfeiern und Jubiläumsfeiern im öffentlichen Raum sind untersagt.

Nächtliche Ausgangsbeschränkung
Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sind auf zehn Tage befristet. Laut Gesetz müssen sie alle zehn Tage vom Nationalrat besprochen und verlängert werden, so Kurz. Nach 20 Uhr gilt de facto ein Besuchsverbot in den Wohnungen von Freunden und Bekannten. „Man darf den eigenen Haushalt nicht mehr verlassen, um andere Menschen zu besuchen“, sagte Kurz. Ausgenommen davon sind Paare, die nicht an derselben Adresse gemeldet sind.

Warnung vor medizinischen Engpässen
Notwendig werden diese „harten“ Schritte, wie Kurz sie nannte, wegen der zuletzt stark gestiegenen Coronavirus-Zahlen. Seit Monaten verzeichne Österreich ein stetiges Wachstum, in der vergangenen Woche „fast schon ein explosionsartiges“, so der Kanzler. Die meisten Infizierten hätten zwar einen milden Verlauf, ein gewisser Prozentsatz brauche aber sogar intensiv­medizinische Betreuung.

Wöchentliche Tests in Pflegeheimen
Besuche in Krankenhäusern, Kuranstalten und in Alters- und Pflegeheimen werden zum Schutz der Kranken, Senioren, Pflegebedürftigen und des Personals limitiert. Bis inklusive 17. November sind Besuche nur mehr alle zwei Tage erlaubt, wobei pro Tag maximal ein Besucher zugelassen wird. Insgesamt können in den kommenden zwei Wochen Patienten, Senioren bzw. Pflegebedürftige in Spitälern und Heimen maximal zwei verschiedene Besucher empfangen.
Sämtliche Besucher müssen entweder ein negatives Test­ergebnis vorweisen oder adäquaten Atemschutz – eine FFP2-Maske – tragen. Der Mindestabstand ist einzuhalten. Ausgenommen davon sind die Palliativ– und Hospizbegleitung sowie die Seelsorge zu kritischen Lebensereignissen. Für externe, nicht medizinische Dienstleister gilt ein Betretungsverbot in Alten- und Pflegeheimen.

Freizeitsport stark eingeschränkt
Während der Spitzensport, wenn auch ohne Zuschauer, weiterlaufen darf, wird der Amateursport stillstehen. Damit werden unter anderem die Fußballligen von der Regionalliga abwärts gestoppt. Auch der Hallenbereich ist für alle Hobbysportler tabu, Freiluftsportstätten wie Golf- und Tennisplätze dürfen jedoch offen bleiben. Erlaubt sind aber nur noch individuelle Sportaktivitäten, bei denen man nicht mit anderen in Kontakt kommt. „Die Sportstätten im Freien sind für den Einzelsport weiter geöffnet“, versicherte Vizekanzler Werner Kogler. Sportarten mit Körperkontakt sind untersagt. Anders als im ersten Lockdown werden aber auch Parkanlagen offen bleiben.

„Erste Öffnungsschritte“ im Dezember möglich
Sollte das Maßnahmenpaket wirken und die Bevölkerung mitmachen, ging Kurz davon aus, dass im Dezember „erste Öffnungsschritte“ gesetzt werden können, „um zu einem halbwegs normalen Leben zurückzukehren“. Bei einem „ähnlichen Erfolg, wie wir ihn im ersten Lockdown hatten“, könne man dann beispielsweise wieder an Skifahren – wenn auch mit Abstrichen – denken. poe

 
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