Kitzbüheler Anzeiger
16.05.2017
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Werkzeug für Entscheidungen

Das örtliche Raumordnungskonzept wurde in der Gemeinderatssitzung am Montag beschlossen, tags darauf wurde es bei der Gemeindeversammlung der Bevölkerung präsentiert. Große Überraschungen birgt das umfangreiche Werk nicht. Kirchberg hat ausreichend Baulandreserven, für den leistbaren Wohnraum braucht es noch Flächen, um eine aktive Bodenpolitik betreiben zu können.

Kirchberg | Das örtliche Raum­ordungskonzept wurde bei der Gemeinderatssitzung am Montag für die erste Auflage einstimmig beschlossen. Sinn des Raumordungskonzeptes ist es, einen Rahmen für die Zukunft vorzugeben. Mit der Fortschreibung des Raumordnungskonzeptes wird ein starkes Werkzeug für politsche Entscheidungen geschaffen. „Es gilt beim Raumordnungskonzept, die Vorgaben so zu formulieren, dass man nicht alles vorweg nimmt, was man derzeit nicht erahnen kann. Es soll den Rahmen für die politischen Entscheidungen geben“, erklärt Raumplaner Andreas Lotz. Bei der Gestaltung des neuen Raumordungskonzeptes bediente man sich wieder des bewährten Punktesystems, wobei es in einigen speziellen Fällen zu Abstrichen kam.

Ausarbeitung bedurfte viel Zeit

Der Kirchberger Gemeinderat in seiner jetzigen und vorangegangenen Zusammensetzung nahm die Aufgabe der Gestaltung des neuen Raumordungskonzeptes sehr ernst. 140 Ansuchen wurden so gut wie möglich eingearbeitet und die Parameter für die Zukunft gesetzt. Nicht nur die örtliche Entwicklung hat einen Einfluss auf das Raumordnungskonzept, sondern auch die demografische Entwicklung. Zudem sind auch Umweltbelange oder die geologischen Gegebenheiten einzuarbeiten. Gemeinsam mit Raumplaner Andreas Lotz wurde das Konzept ausgearbeitet.

Bei genauer Betrachtung des neuen Raumordungskonzepts fallen die Festlegungsstempel auf. Die weisen die möglichen Nutzungen aus. „Grundlegend war es das Ziel, Konfliktsituationen zu vermeiden oder zu bereinigen“, erklärt Lotz.

Kirchberg hat ausreichend Bauland

In der Gemeinde Kirchberg stehen derzeit Baulandreserven von zwischen zehn und zwölf Hektar zur Verfügung. Signifikant ist auch, dass diese Flächen kaum ohne Auflagen sind. „Grundsätzlich bräuchte Kirchberg kein weiteres Bauland, aber um aktive Bodenpolitik umsetzen zu können, bedarf es noch weiterer Flächen“, erklärt Raumplaner Andreas Lotz und spricht damit die Situation der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde und den Bedarf an leistbarem Wohnraum an. Während in den Jahren 1991 bis 2001 der Bevölkerungszuwachs sehr stark war, stagniert dieser jetzt bei durchschnittlich drei Prozent. Um  junge Familien in der Gemeinde zu halten und somit einen Einfluss auf die demografische Entwicklung des Ortes zu haben, bedarf es aber noch an leistbarem Wohnraum. Dieser sollte laut Lotz aber nicht am Rande des Ortes und womöglich in Hanglagen geschaffen werden, sondern zentrumsnah und möglichst fußläufig.

Zudem sprach sich Lotz für eine Verdichtung des Ortskerns aus, da die Gemeinde dadurch optisch keinen Schaden tragen würde.

Auflagefrist endet am 20. Juni

Nachdem das neue Raumordnungsgesetz für die Gemeinde Kirchberg am Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, läuft nun bis 20. Juni die erste Auflagefrist. Das Werk ist in diesem Zeitraum auch in der Gemeinde zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Während dieser Zeit können die Gemeindebürger ihre Stellungnahmen einbringen, die anschließend im Bauausschuss bearbeitet werden. Wird der Entwurf nach seiner Auflegung geändert, so ist dieser neuerlich aufzulegen. Elisabeth M. Pöll

 
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