Kitzbüheler Anzeiger
14.07.2017
News  
 

Was darf ich im Internet?

Der Artikel über die Videos, die einen ausrastenden Asylwerber in St. Johann zeigten, schlug hohe Wellen. Welche Videos darf man im Netz nicht veröffentlichen? Welche rechtlichen Folgen können auf mich zukommen? Die Landespolizeidirektion hat mit Hilfe von Experten die Fragen des Kitzbüheler Anzeigers beantwortet.

Darf man auf Facebook und Co.  jedes Video veröffentlichen?
Vorab: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Betrug, gefährliche Drohung, Nötigung, Erpressung,  Stalking etc. sind auch strafbar, wenn sie mittels Internet oder Sozialen Medien begangen werden. Auch das „Recht auf freie Meinungsäußerung“ ist nicht grenzenlos. Das gilt für einen konventionellen Zeitungsartikel oder Leserbrief genauso wie für eine Rede vor mehreren Menschen oder für einen Web-Auftritt. Freilich lassen sich dabei manche durch die (vermeintliche) Anonymität von Kommentaren vorschnell zu einer problematischen Äußerung (und damit mitunter zu einer Straftat) hinreißen.
Wo andere Menschen oder der allgemeine Rechtsfriede schwerwiegend beeinträchtigt werden, sieht der Gesetzgeber spezifische Delikte vor.
Beispiele für solche Delikte sind Üble Nachrede (§ 111 StGB), Beleidigung (§ 115 StGB), Aufforderung zu mit Strafe bedrohter Handlungen (§ 282 StGB) oder Verhetzung (§ 283 StGB); natürlich aber auch „Nationalsozialistische Wiederbetätigung“ im Sinne des Verbotsgesetzes.
Ob die Tatbestände durch Texte, Bilder und/oder in Form von Videoclips verwirklicht werden, kann man nur im Einzelfall beurteilen. Manche Delikte sind von der Polizei und Staatsanwaltschaft amtswegig aus eigenem Bestreben aufzuklären und zu verfolgen (sog. „Offizialdelikte“), manche sind sog. Privatanklagedelikte (wo das Opfer selbst beim Gericht einen Strafantrag einbringen muss).
Andere Sachverhalte (z.B. Schadenersatz wegen Verletzung des Urheberrechts oder „Recht am eigenen Bild“) sind zivilrechtliche Angelegenheiten.

Mache ich mich strafbar, wenn ich ein solches Video teile?
Das kommt darauf an, ob das Video an sich schon einen Tatbestand erfüllt (z.B. durch einen verhetzerischen, beleidigenden Inhalt). Primär ist natürlich derjenige verantwortlich, der eine bestimmte Aussage tätigt. Grundsätzlich gilt aber auch jeder, der einen öffentlichen Web-Auftritt betreibt, als verantwortlicher Medieninhaber. Aktives Teilen oder Weiterleiten ist sicher problematischer, als beispielsweise das schlichte „online lassen“. Bei professionellen Auftritten (Firmen, Medien, Parteien, Politiker etc.) wird auch hier ein strengerer Maßstab anzunehmen sein.

Was muss ich tun, wenn unter meinem Video Hasspostings auftauchen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten (z.B. Gegenrede, Kontexualisierung, Versachlichung) und es kommt auf den Gesamtsachverhalt an. Eine meist nützliche Empfehlung: Löschen und nach Möglichkeit den User sperren.
Bei schwerwiegenden Fällen sollte man die Äußerung davor noch mit einem Screenshot sichern und eine Anzeige erstatten.

Wenn ich in einem Video zu sehen bin und ich das aber nicht möchte – was kann ich tun?
Auch hier kommt es auf den konkreten Sachverhalt an. Ein „peinliches Rausch-Video“ wird anders zu beurteilen sein, als ein zur Erpressung verwendetes Video mit intimen Handlungen. Immer möglich: Kontakt mit dem Betreiber/Medieninhaber aufnehmen und begründet mitteilen, dass man durch dieses Video in seinen Rechten verletzt wird und man die Löschung verlangt. Kanäle, wie YouTube haben dafür eigene Online-Formulare.
Bei konkreten Straftaten: Anzeige an die Polizei erstatten (je nach Kontext bei der örtlichen Polizeidienststelle oder über die eigene Online-Meldestellen – siehe nächste Frage).

Wenn mir Videos oder Kommentar mit rassistischem, verhetzerischem oder verleumderischem Inhalt auffallen – was kann ich dagegen  machen?
Das Bundesministerium für Inneres betreibt offizielle, für verschiedene Themenbereiche spezialisierte Meldestellen (http://www.bmi.gv.at/cms/bk/meldestellen/). Damit ist eine rasche Erstbeurteilung und die Einleitung von Maßnahmen am besten sichergestellt.
Natürlich sollten auch die Betreiber von Blogs oder Webseiten auf Hasskommentare oder dergleichen hingewiesen werden. Vielfach gibt es für User direkte Meldemöglichkeiten (z.B. Kommentarfunktion), ansonsten sollte man im Impressum nach einer Kontaktadresse suchen.
Johanna Monitzer

 
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