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Kitzbüheler Anzeiger
09.05.2020
News  
 

Was Unternehmer wissen sollten

Die „Stilllegung“ der Wirtschaft führt speziell bei Kleinstbetrieben zu ökonomischen Problemen. Die Wirtschaftskammer Kitzbühel fasst in einer aktuellen Aussendung Hilfsmaßnahmen und weitere Informationen für Unternehmer zusammen.

Kitzbühel | Die Regierung arbeitet an einem Rettungsschirm für Betriebe. Um auf dem Laufenden zu bleiben, empfiehlt die WK Kitzübhel, die neusten Entwicklungen auf der Homepage der Wirtschaftskammer abzurufen bzw. in einem Beratungsgespräch Informationen einzuholen. Die wichtigsten Grundsätze wurden in einer Aussendung zusammengefasst (Stand Anfang der Woche).

Härtefallfonds Phase 2
Die Härtefall-Fonds Phase 2 ist angelaufen. Mittel aus dem Fonds sind als Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmer und Ein-Personen-Unternehmen für die Bestreitung des persönlichen Lebensunterhaltes geplant. Zusätzlich können auch noch Garantien für Überbrückungsdarlehen und Zuschüsse aus dem Corona-Hilfs-Fonds für das Unternehmen beantragt werden. Folgende Verbesserungen konnten erreicht werden: Wenn bei Unternehmen ein Zahlungseinbruch erst später eintritt, wird der Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15. September). Innerhalb von sechs Monaten können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden. Es wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt. Davon profitieren Unternehmen, die aufgrund von Investitionen keine Gewinne erwirtschaftet haben.Jungunternehmer die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Vorliegen eines rechtskräftigen Steuerbescheides € 500,- beantragen. Die Auszahlung in der Phase 1 wird derzeit weiterhin von den Förderungen in der Phase 2 abgezogen.COVID19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden. Die Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefallfonds.

Überbrückungsfinanzierungen
Unternehmen können einen „Betriebsmittelkredit“ beantragen, wenn sie durch die „Corona Krise“ nicht mehr über die Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes, verfügen.
Garantien für den Überbrückungskredit werden für kleinere und mittlere Unternehmen bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (Gewerbe, Handel, Industrie) und bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (Gastronomie, Hotellerie) beantragt. Für Großunternehmen werden Garantien über die Österreichische Kontrollbank beantragt. Die Abwicklung erfolgt über die Hausbank. Bei Bedarf ersucht die WK die Unternehmer, mit ihrem persönlichen Betreuer Kontakt aufzunehmen. Die Garantieprodukte aus dem Corona-Hilfs-Fonds können bereits über die Hausbank beantragt werden. An den Details wird derzeit gearbeitet.

Betriebskostenzuschuss
Über den Corona-Hilfs-Fonds werden Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten für Unternehmen gewährt. Das Unternehmen muss den Standort und die Geschäftstätigkeit in Österreich haben. Das antragstellende Unternehmen erleidet im Jahr 2020, in Folge der Corona Krise, einen Umsatzverlust von mindestens 40 %. Ein bestimmter Prozentsatz der Fixkosten (Miete, Versicherungsprämien, Zinsen, Lizenzkosten, Strom-, Gas-, Telefon- und Internetkosten), die in der Zeit von 15. März 2020 bis zum Ende der COVID-Maßnahmen anfallen, werden durch einen Zuschuss ersetzt. Zusätzlich wird der Wertverlust bei verderblichen/saisonalen Waren bezuschusst, wenn diese während der COVID-Maßnahmen mindestens 50 Prozent  des Wertes verlieren. Ein Antrag auf Zuschuss kann frühestens nach Feststellung des Umsatzrückganges und der Fixkosten voraussichtlich mit Ablauf des Jahres gestellt werden.

Stundung von Abgabeschulden
Die Tourismusabgabe wird bis auf weiteres gestundet. Unternehmer können bei der Tourismusabteilung des Landes Tirol per E-Mail: tourismus@tirol.gv.at formlos eine Stundung beantragen. Die Tourismusabteilung sammelt die Anfragen und gibt die weiteren Schritte bekannt.

Sozialversicherung und Finanzamt
Es können sowohl die an das Finanzamt und an die Sozialversicherung für Selbständige künftig zu leistenden Zahlungen herabgesetzt, als auch bereits fällige Abgaben gestundet werden. Im Stundungsantrag soll gleichzeitig ein Antrag auf Nachsicht von Stundungszinsen gestellt werden.

Mietzahlungen
Wenn Unternehmen Liquiditätsengpässe haben, die dazu führen, dass sie die Miete nicht bezahlen können, empfiehlt die Wirtschaftskammer, sich mit dem Mieter in Verbindung zu setzten. Ist ein Betrieb von behördlichen Schließungen und vom verordneten Betretungsverbot betroffen, so besteht laut Rechtsexperten möglicherweise ein Anspruch auf Erlassung oder Minderung der Mietzahlung.  Nähere Informationen: Coronahotline  Tel. 0590905 1111, Härtefall-Fonds-Hotline  0590905 2424, Bezirksstelle Kitzbühel  Tel. 0590905 3210.

Die Wirtschaftskammer Kitzbühel informiert in einer Aussendung über Unterstützungsmaßnahmen.

 
Kontakt
Tel.: +43 (0) 5356 6976
Fax: +43 (0) 5356 6976 22
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