Kitzbüheler Anzeiger
20.09.2017
News  
 

Wahl- und Stimmkarten

In dieser Woche startet die Ausstellung von Wahl- und Stimmkarten in den Tiroler Gemeinden: Personen, die mit Wahlkarte bei der Nationalratswahl 2017 bzw. mit Stimmkarte bei der Volksbefragung Olympia 2026 abstimmen wollen, müssen die Wahl-/Stimmkarte jeweils bei ihrer Gemeinde beantragen. Wichtig: Ein Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte für die Nationalratswahl gilt nicht automatisch als Antrag auf Ausstellung einer Stimmkarte für die Volksbefragung.

Wahlkarte für Nationalratswahl

Wahlberechtigte Personen, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sind, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa bei Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte für die Nationalratswahl am 15. Oktober 2017.

Wahlberechtigte Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag, etwa infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, unmöglich ist, können ihre Stimme vor einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde abgeben; sie haben zu diesem Zweck ebenso Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.

Die Wahlkarte kann bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax, gegebenenfalls auch per E‑Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) beantragt werden. Schriftlich ist dieser Antrag bis 11. Oktober 2017 zulässig, mündlich (persönlich) bis zum 13. Oktober 2017, 12 Uhr. Ein schriftlicher Antrag ist am 12. und 13. Oktober nur dann zulässig, wenn die persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist. Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht möglich.

Stimmkarte für Olympia-Abstimmung

Stimmberechtigte, die aus den zuvor bereits angeführten Gründen ihre Stimme am Abstimmungstag nicht im Wahllokal abgeben können, haben Anspruch auf Ausstellung einer Stimmkarte; das gilt auch für bettlägerige oder kranke Personen, die am Abstimmungstag ihre Stimme vor einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde abgeben möchten.

Die Stimmkarte für die Volksbefragung Olympia 2026 kann bei der Gemeinde, in deren Stimmliste man eingetragen ist, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax, gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) beantragt werden. Schriftlich ist dieser Antrag bis 11. Oktober 2017 zulässig (danach, d.h. am 12. und 13. Oktober 2017, schriftlich nur mehr, wenn die persönliche Übergabe an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist), mündlich (persönlich) bis zum 13. Oktober.

 
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