Kitzbüheler Anzeiger
02.11.2020
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Vorkaufsrecht nicht übertragbar

Das von einem St. Ulricher eingeforderte Vorkaufsrecht für einen Teil des neuen Gewerbegebietes ist erledigt. Unter anderem weil es die jetzt genutzte Parzelle nicht betrifft.

St.Ulrich | Um ein weiteres unerquickliches Kapitel reicher ist die unendliche Geschichte rund um das Gewerbegebiet in St. Ulrich. Die Widmung ist da, die Vergabe der Gründe läuft, und die Straßenverlegung ist schlussendlich auf Schiene.
Doch jetzt grätschte der Sohn jenes Mannes dazwischen, dem die Gründe im Ortsteil Strass ursprünglich gehörten. Der Nachfahre forderte nämlich die Einhaltung eines damals ausgehandelten Vorkaufsrechtes. Damit auf dieses verzichtet wurde, stimmte der Gemeinderat bereits vor acht Jahren einer Vereinbarung zu, wonach Leo Waltl jun. 4.000 Quadratmeter des damals zukünftigen Gewerbegebietes zum Preis von 58 Euro erhalten sollte.

Damalige Vereinbarung aufgehoben
Von den damals angekauften rund 14.0000 Quadratmetern Grund konnten aber nach langem Hin und Her, wie mehrmals berichtet, rund 8.300 Quadratmeter umgewidmet werden. Da die Gründe inzwischen auch vergeben sind, hob der Gemeinderat in der Septembersitzung die damalige Vereinbarung wieder auf.
Und hatte in dem Fall die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Denn Leo Waltl holte sich juristischen Rat und ortete einen Formalfehler. Demnach war bei der Erstellung der Tagesordnung für besagte Sitzung der Punkt zwar aufgenommen, aber nicht mit einer Ziffer versehen worden. Nach juristischer Beratung und einer Aufsichtsbeschwerde musste in der jüngsten Sitzung der Beschluss daher wiederholt werden.

Innerhalb weniger Minuten war die Sache ohne Diskussion erledigt. Die Gemeinde habe richtig gehandelt, betont Bürgermeisterin Brigitte Lackner. „Wir haben die Sache genau überprüft. Zum einen war das Vorkaufsrecht für Waltls Vater eingetragen. Dieser ist inzwischen verstorben und übertragbar ist dieses Recht nicht. Zum anderen hat dieses Vorkaufsrecht die Parzelle, die wir jetzt für das Gewerbegebiet gewidmet haben, gar nicht betroffen, sondern ein anderes“, betont Bürgermeisterin Lackner, die überzeugt ist, dass der Beschluss hält. Margret Klausner

Bild: In der Gemeinderatssitzung vergangener Woche wurde nach einem Formalfehler noch einmal über das Vorkaufsrecht abgestimmt und dieses abgelehnt. Foto: Klausner

 
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