Kitzbüheler Anzeiger
29.09.2018
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Volksbegehren rittern um Stimmen

Am Montag, 1. Oktober, beginnt die Eintragungswoche zum „Frauenvolksbegehren“, zu „Don´t smoke“ und zu „ORF ohne Zwangsgebühren“. Die Ergebnisse sind für die Regierung nicht bindend.

Bezirk | Mehr direkte Demokratie wünschen sich viele Bürger. Um den Willen des Volkes abseits von Wahlen zu erkunden, gibt die Politik derzeit drei direktdemokratische Instrumente vor: das Volksbegehren, die Volksbefragung und die Volksabstimmung. Bindend für eine Regierung ist aber lediglich das Ergebnis einer Volksabstimmung. So lehnten die Österreicher 1978 etwa das geplante Atomkraftwerk im niederösterreichischen Zwentendorf ab und stimmten 1994 dem Beitritt zur EU zu. Als ein „Abklopfen“  der Regierung der Stimmung in Österreich kann man die Volksbefragung sehen, deren Ergebnis keine Folgen nach sich ziehen muss. Bis jetzt wurden die Österreicher hier ein einziges Mal zur Beibehaltung der Wehrpflicht befragt.

Volksabstimmung und Volksbefragung können nicht von Bürgern initiiert werden, das einzige Instrument der Bürger ist das Volksbegehren, welches theoretisch von jedem Wahlberechtigten gestartet werden kann. Als erste Hürde gilt es 8.401 Unterstützungserklärungen zu sammeln, um überhaupt einen Einleitungsantrag auf das Volksbegehren stellen zu können.

3.474 Bürger aus dem Bezirk für „Don´t smoke“

Diese Hürde haben die drei Volksbegehren : „Frauenvolksbegehren“, „Don´t smoke“ und „ORF ohne Zwangsgebühren“ locker geschafft. 591.146 Menschen haben in Österreich eine Unterstützungserklärung für das „Don´t smoke“ Volksbegehren abgegeben. Im Bezirk haben sich 3.474 der rund 45.780 Wahlberechtigten für ein Rauchverbot in der Gastronomie positioniert. Die meisten Unterstützungserklärung kamen dabei aus Reith (10 Prozent der Wahlberechtigten), St. Johann (9,9 Prozent) und Kitzbühel (9,8 Prozent).

Das „Frauenvolksbegehren“, welches einen Forderungskatalog für die Gleichstellung von Mann und Frau beinhaltet kam Österreichweit auf 245.510 Unterstützungserklärungen. Das Volksbegehren gegen ORF Zwangsgebühren verzeichnete 69.100 Unterstützungserklärungen. Daten aus dem Bezirk Kitzbühel konnten die beiden Initiatioren auf Nachfrage des Kitzbüheler Anzeigers nicht bereitstellen.

Im Parlament ab 100.000 Unterschriften

Jede Unterstützungserklärung gilt bereits als Stimme für die Eintragungswoche – jene Bürger müssen also nicht noch einmal ihre Zustimmung erklären. Fest steht schon einmal, dass das Parlament die Anliegen der Volksbegehren „Don´t smoke“ und „Frauvolksbegehren“ behandeln muss, denn die beiden Initiativen haben die  dafür notwendige 100.000 Unterstützer-Marke geknackt. Spannend bleibt es bei „ORF ohne Zwangsgebühren“ – wenn sich weniger als 100.000 Bürger für das Volksbegehren aussprechen, verschwindet es wohl in der Versenkung.

Viele Volksbegehren bleiben ohne Folgen

Obwohl so erging es auch durchwegs „prominenten“ Volksbegehren, wie die Statistik zeigt: Das Volksbegehren gegen das Wiener Konferenzzentrum im Jahr 1982 war mit 1.361.562 Unterzeichnern das erfolgreichste der Zweiten Republik – gebaut wurde es trotzdem. Mit 1,2 Mio. Unterzeichnern war 1997 das Volksbegehren gegen Gentechnik das zweiterfolgreichtste – aber auch hier wurde die Forderungen nur bedingt umgesetzt, wie Greenpeace analysiert.

Keinen Erfolg hatten die Österreicher mit ihrem Volksbegehren gegen das Atomkraftwerk Temelin. 914.973 wollten einen EU-Beitritt von Tschechien verhindern, wenn das Atomkraftwerk nicht stillgelegt wird. Tschechien ist seit 2004 EU-Mitglied und das Atomkraftwerk ist nach wie vor in Betrieb. Bedingungen, welche die österreichische Regierung im sogenannten „Melker Abkommen“ ausverhandelte sind zahnlos. Es zeigte sich, dass die Regierung keine Rechtsmittel besitzt eine Klage gegen Tschechien einreichen zu können.

In Zukunft mehr direkte Demokratie?

Eine Vereinfachung der direkten Demokratie haben die jetzigen Regierungsparteien ans Ende ihrer regulären Legislaturperiode geschoben. Es ist geplant, dass ab 2022 ein Volksbegehren, dass mehr als 900.000 Unterstützer hat, unter bestimmten Voraussetzungen zur Volksbefragung führen könnte.
Johanna Monitzer, Bild: Fotomontage: KB Anzeiger

Daten & Fakten
Unterstützung Volksbegehren
Seit 1. Jänner können Volksbegehren unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder online via HELP.gv.at (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich) unterschrieben werden.

Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens (Einleitungsverfahren) als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens (Eintragungsverfahren). Aufgrund der Neuerung können nun auch Auslandsösterreicher Volksbegehren unterstützen.

 
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