Kitzbüheler Anzeiger
09.12.2017
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Vergnügen wird besteuert

Der Kitzbüheler Gemeinderat beschloss in der Sitzung vom 27. November die Verordnung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer.

Kitzbühel | Der Juli-Landtag brachte eine Novellierung der Vergnügungssteuer. Bei der ab 1. Jänner 2018 gültigen Novelle werden Spiel- und Glücksspielautomaten sowie Wett­terminals höher besteuert. Davon sind Tischfußball- und Billardtische sowie Dart­automaten oder Flipper nicht betroffen. Mit dieser Novellierung erhofft man sich, dass die Gemeinden als Veranstaltungsorte an Attraktivität gewinnen. Für die Gemeinde blieb aber eine Hintertür offen. Laut dem Finanzausgleichsgesetz können die Gemeinden autonom entscheiden, ob sie eine Kartensteuer bis zu maximal 25 Prozent einheben.

Mit diesem Thema beschäftigte sich am 27. November auch der Kitzbüheler Gemeinderat. Wie Bürgermeister Klaus Winkler berichtete, hatte sich der Stadtrat im Vorfeld bereits ausführlich mit dem Thema beschäftigt und eine Verordnung ausgearbeitet. Dafür wurde auch die Stadt Innsbruck kontaktiert und deren Handhabe großteils übernommen. „Wir haben die Verordnung auch der Gemeindeabteilung zur Vorprüfung vorgelegt und diese hat sie als in Ordnung befunden“, informierte Winkler.

Fixsätze für Automaten

Unterschieden wird bei der Verordnung zwischen den Gebühren für Automaten und der Kartensteuer. „Nach der Novelle des Glücksspielgesetzes 2010 sind die Automaten im Casino nicht betroffen“, erklärt Winkler. Unterschieden wird bei den Automaten in drei Kategorien und je nach „Glücksfaktor“ reicht die Gebühr von 50 Euro für ein Gerät bzw. 100 bei mehr als drei Geräten bei reinen Unterhaltungsautomaten, bis zu 700 (1 Gerät) und 1.400 (ab drei Geräten) bei reinen Glücksspielautomaten. Für Wettterminals werden 150 Euro pro Automat eingehoben.
„Bei der Kartensteuer wäre für Filme ein Höchstmaß von zehn Prozent möglich. Bisher waren würdige Filme mit schulisch pädagogischem Wert ausgenommen, das neue Gesetz macht hier keinen Unterschied“, erklärt Klaus Winkler. Aus diesem Grund traf man mit dem Kinobetreiber eine Sonderregelung bis 2018. Fünf Schulveranstaltungen sowie vier Abendveranstaltungen des Kulturreferates sind gratis, dafür wird im Gegenzug für das Kino keine Kartensteuer eingehoben.

3,5 Prozent Kartensteuer für Veranstaltungen

Für alle anderen Veranstaltungen wird eine Kartensteuer von 3,5 Prozent eingehoben. Diesen Mischsatz erklärte Bürgermeister Klaus Winkler anhand der bisherigen Steuern. „Im Jahr 2016 betrug die Steuer 25 Prozent, was uns 658.000 Euro einbrachte. Überwiegend haben wir die Veranstaltungen mit 100 Prozent subventioniert, das Hahnenkammrennen mit 85 Prozent und ein Konzert der Musikkapelle Aurach mit 50 Prozent. Private Veranstaltungen wurden nicht subventioniert. Laut dieser Regelung haben wir 590.000 Euro subventioniert. Daraus ergeben sich Einnahmen von 70.000 Euro aus der Vergnügungssteuer. Wenn wir also nicht den Höchstsatz verwenden, brauchen wir danach auch nicht subventionieren“, sagte Bürgermeister Winkler, der den Satz von 3,5 Prozent als fair sieht. Mit diesem Prozentsatz würden sich die Einnahmen künftig auf ca. 112.000 Euro belaufen. Im wesentlichen bleiben die Einnahmen damit gleich, einzig beim Hahnenkammrennen steigt der Betrag.

Die neue Verordnung wurde mit 17 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen beschlossen.  
Elisabeth M. Pöll

 
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