Kitzbüheler Anzeiger
06.10.2019
News  
 

Thomas Cook: weiter Verunsicherung

Nach und nach werden die Auswirkungen der Insolvenz des Reiseanbieters spürbar: So wurde Anfang der Woche bekannt, dass entsprechende Reisen über Thomas Cook Austria bis Ende Oktober abgesagt worden sind.

Bezirk, Wien | Wer eine Pauschalreise über das Unternehmen gebucht hat, soll sich an sein Reisebüro wenden, wie der Versicherungsabwickler „Allianz Partners“ mitteilte. Der AK Konsumentenschutz ergänzt als allgemeine Information: „Betroffene Reisende müssen in ihren Reiseunterlagen den sogenannten Insolvenzabsicherer suchen und diesen kontaktieren. Achtung, es gilt eine achtwöchige Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen. Bei Fragen helfen die Experten der AK Tirol unter 0800/225522 – 1818.“ Aufgrund der Pauschalreiserichtlinie der EU sind Kundinnen und Kunden europäischer Reiseveranstalter für den Fall der Insolvenz abgesichert, und zwar bei Buchung einer „Pauschalreise“ oder einer „verbundenen Reiseleistung“. In diesen Fällen finden Betroffene in den Reiseunterlagen einen Hinweis auf den Insolvenzabwickler, an den man sich unter den angegebenen Kontaktdaten wenden muss. Zahlreiche Reisende hätten sich bereits an die AK gewandt. Kunden und Konsumenten sind aktuell genauso verunsichert wie die heimische Tourismusbranche.

ÖHV: „Schäden in Millionenhöhe“
Hotellerieobmann Mario Gerber bestätigt gegenüber dem Kitzbüheler Anzeiger, dass die Lage immer noch nicht übersichtlicher geworden ist. Derzeit wird evaluiert, wie viele heimische Hotels die Causa berührt: „Wir wissen aktuell leider noch nicht viel mehr – aber es sind schon einige betroffen“, so Gerber. Die Österreichische Hoteliervereinigung führte eine Umfrage in der heimischen Qualitätshotellerie durch: Dabei zeigte sich, dass rund 30 Prozent der Befragten von der Pleite betroffen sind. „Sie rechnen mit Schäden bis in den sechsstelligen Eurobereich. Insider gehen jetzt schon von Ausfällen bis zu 7 Millionen Euro aus. Viele Gastgeber haben von Thomas Cook kein Geld gesehen und können auch keines mehr erwarten“, meldet  die ÖHV. Die Situation wird sich im Winter noch weiter verschärfen, weil ein Großteil der Betroffenen Thomas Cook und Co. auch in der kommenden Saison im Vertrieb eingesetzt hat.  

Fachverband informiert laufend
Laufend aktualisiert wird jedenfalls die Information für Unternehmen von Seiten der Wirtschaftskammer. Zuallererst gilt es für die Hoteliers, ihren Vertrag zu überprüfen: Mit welcher der Thomas-Cook-Gesellschaften besteht die Vereinbarung? Denn während Thomas Cook in Österreich, Deutschland und England bereits aus dem Geschäft sind, verhält es sich mit der Schweizer AG – derzeit –anders. „Viele österreichische Hotels haben, unserem derzeitigen Informationsstand nach, Verträge mit der schweizerischen Gesellschaft Thomas Cook International AG abgeschlossen, über deren Vermögen nach derzeit veröffentlichten Daten kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde“, heißt es dazu vom Fachverband. Auch diesen Status gilt es, im Auge zu behalten.  Hilfestellung dafür gibt unter anderem das Außenwirtschaftscenter Zürich der Wirtschaftskammer (Eva Reininger: Tel. +41 44 21 53 040).

Mittlerweile hat die Branche auch Handlungsempfehlungen für ihre Mitglieder parat: So sollen die Unternehmer prüfen, welche Zahlungen noch ausständig sind und diese dann offiziell und nachprüfbar einfordern. „Sollten Gäste nicht mehr anreisen, so fordern Sie auch allfällige Stornogebühren, die entstehen (hier sind die vereinbarten AGBs zu prüfen), schriftlich ein“, heißt es dazu. Ein weiterer, wichtiger Punkt ist, den Vertragspartner mit kurzer Frist (einen Tag) aufzufordern, die Kostenübernahme bzw. Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu garantieren und sicherzustellen. Es empfiehlt sich jedenfalls, die Seite des WKÖ-Fachverbands Hotellerie regelmäßig zu checken – sie wird fortlaufend aktualisiert. Elisabeth Galehr

Die Pleite von Thomas Cook erschüttert den Reisemarkt.

 
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