Kitzbüheler Anzeiger
07.07.2017
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Tatort soziale Netzwerke

Ein Asylwerber rastet in St. Johann aus. Videos über den Vorfall lassen die Wogen im Netz hoch gehen. Auch auf Facebook und Co. sind Verhetzung und rassistische Äußerungen aber strafbar.

St. Johann | Am Freitagabend tauchten auf einem privaten Facebook-Account mehrere Videos auf, die dokumentieren, wie ein Asylwerber in St. Johann ausrastet. Die Videos zeigen, wie der Asylwerber und ein Einheimischer vor einem Supermarkt mitten im Ortszentrum aneinandergeraten. Der Asylwerber wird des Diebstahls beschuldigt und bestreitet dies lautstark. Tobend tritt er ein Fahrrad nieder und schimpft in Fäkalsprache über Österreich. Auch hört man den Asylwerber schreien:  „Ich bin kein Terrorist, ich bin ein Mensch.“ Am Ende des letzten Videos sieht man, wie die Polizei den ausländischen Mann in Handschellen abführt.

Was passierte an jenem Tag in St. Johann?

Der Asylwerber wurde des Ladendiebstahls verdächtigt, bestätigt die Polizei. „Gestohlen hatte er aber definitiv nichts“, stellt Bezirkspolizeikommandant Martin Reisenzein klar. Der in einer Unterkunft in St. Johann lebende Mann, war im Supermarkt dazu aufgefordert worden seine Taschen zu zeigen. „Daraufhin ist er ausgeflippt. Um zu beweisen, dass er nichts gestohlen hat, hat er u.a. auch mitten im Geschäft die Hosen heruntergelassen“, schildert Reisenzein. Ob das Fahrrad, gegen das er getreten hat, ihm selbst gehört, ist nicht klar. „Es wurde keine Beschädigung gemeldet“, erklärt dazu der Bezirkspolizeikommandant. Der junge Mann randalierte nach seiner Festnahme auf dem Polizeiposten weiter. „Er wurde wegen Sachbeschädigung und Ordnungsstörung auf freiem Fuß angezeigt“, informiert Reisenzein.

Kommentatoren ließen ihrem Hass freien Lauf

Die Videos über den Vorfall wurden über tausend Mal im Internet geteilt und kommentiert. Einige Kommentatoren ließen dabei ihrem Hass freien Lauf. Auch die Polizei, die in diversen Kommentaren verunglimpft wurde, wurde darauf aufmerksam. „Grundsätzlich dürfen Polizeieinsätze gefilmt und ins Netz gestellt werden“, informiert Sabine Reinthaler, Pressesprecherin der Landespolizeiinspektion. Kommentare mit rassistischen Inhalten, Verleumdungen oder im Bereich der Verhetzung sind jedoch strafbar.

Rechtliche Folgen

Auch derjenige, der solche Kommentare zulässt, kann zur Rechenschaft gezogen werden. „Sobald man einen Beitrag öffentlich macht, gilt man als Inhaber eines Mediums und ist dazu verpflichtet, die Kommentare zu überwachen“, erklärt die Pressesprecherin. Die zuständige Stelle des Bundesinnenministeriums (BMI) befasst sich bereits mit den Geschehnissen. „Wir haben das BMI über die Vorfälle in Kenntnis gesetzt. Das könnte für einige durchaus rechtliche Folgen haben“, erklärt Reinthaler.

Auch die FPÖ teilte die Videos zwei Mal

Auch die örtliche FPÖ teilte die Videos zwei Mal auf ihren Seiten, löschte diese aber jeweils nach einigen Stunden wieder. Man habe die Videos wieder gelöscht, um die Persönlichkeitsrechte zu schützen, erklärt dazu FPÖ Bezirksparteiobmann Robert Wurzenrainer. Dass die Kommentare derart ausarten, darüber war man sich bei der FPÖ bei beiden Veröffentlichungen nicht bewusst, betont er weiter. „Wir haben umgehend reagiert und  versucht, die Hasspostings zu löschen, was zu Beginn aufgrund von technischen Schwierigkeiten am Handy nicht möglich war“, so Wurzenrainer. Der Bezirksparteiobmann fuhr daraufhin extra nach Hause, um die Postings vom PC aus zu löschen. „Es handelt sich dabei aber auch um Vorfälle, die die Menschen aufregen. Diese Dinge sollten aufgezeigt werden. Es wird sonst schon genug unter den Teppich gekehrt“, merkt Wurzenrainer an.

Laut letzten Erkenntnissen sind die Videos samt Kommentaren mittlerweile aus dem Netz verschwunden. Johanna Monitzer

 
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