Kitzbüheler Anzeiger
09.05.2020
News  
 

„Tafel-Verfahren“ eingestellt

Schilder mit der Aufschrift „Frei laufende Hunde werden erschossen“ oder einem ähnlichen Wortlaut werden in Österreich vielerorts von Jägerinnen oder in der freien Natur befestigt. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat dazu nun festgestellt, dass derartige Drohungen eine Nötigung darstellen. Hunde sind Familienmitglieder und dürfen von Jagenden nicht skrupellos getötet werden.

Innsbruck, Kirchdorf | Nachdem der VGT-Obmann Martin Balluch am 16. Dezember 2019 in der Gemeinde Kirchdorf einen Jagdaufseher aufgrund einer Tafel mit dem Wortlaut „Freilaufende Hunde werden erschossen!“ wegen Nötigung angezeigt hat, stellt die Staatsanwaltschaft Innsbruck nun dazu fest, dass der ausgeforschte Jäger diese Tafel 2013 mit „latentem Vorsatz“ aufgehängt und damit eine Nötigung begangen habe. Allerdings sei diese Nötigung von geringem Störwert, weil die Tafel in einem selten frequentierten Gebiet aufgehängt worden sei, und weil sie sich an niemanden konkret richte. Deshalb ist das Verfahren eingestellt worden. Abgesehen davon habe der Beschuldigte die Tafel bereits entfernt. Er habe sich nichts dabei gedacht und niemanden nötigen wollen. Der Beschuldigte gab auch zu, dass es in der Region seit langem keine wildernden Hunde mehr gegeben habe.

Tafel stellt eine Nötigung dar
Damit ist jedenfalls staatlicherseits festgestellt, dass eine Tafel, auf der unzweideutig der Abschuss eines Hundes durch den Revierjäger angedroht wird, wenn der Hund abseits von Wegen oder freilaufend angetroffen wird, eine Nötigung und damit auch eine rechtswidrige gefährliche Drohung darstellt. Der VGT ruft alle Wanderer dazu auf, derartige Tafeln zur Anzeige zu bringen. Der ständigen Bedrohung durch die Jägerschaft, dass einem der Hund erschossen wird, wenn man mit ihm wandert, muss endlich effektiv entgegen getreten werden. Die Bestimmungen zum Hundeabschuss in den Jagdgesetzen sind völlig anachronistisch und haben in der heutigen Zeit keinen Platz. Der VGT fordert von den Bundesländern, in den jeweiligen Jagdgesetzen den Abschuss von Hunden gänzlich zu untersagen.
VGT-Obmann Martin Balluch, der beim Spaziergang mit seinem Hund auf dieses Schild gestoßen war: Es freut mich zu hören, dass die Staatsanwaltschaft diese Tafel für eine Nötigung hält, auch wenn das Verfahren eingestellt wurde. Immerhin ist diese Tafel nun entfernt und der Jäger wird sich hüten, eine gleich oder ähnlich lautende Tafel erneut aufzuhängen.“

Als Nötigung, allerdings mit geringem Störwert, da die Tafel in einem selten frequentierten Gebiet hing, wurde der Fall bewertet. Foto: VGT

 
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