Kitzbüheler Anzeiger
10.02.2018
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St. Ulrich kämpft um Radweg

Seit drei Jahren arbeitet die Gemeinde St. Ulrich an einem neuen Radweg-Projekt – und zieht damit den Unmut des Umwelt­anwaltes auf sich. Jetzt ist das Landesverwaltungsgericht am Zug.

St. Ulrich | Er ist einer der beliebtesten Spazierwege in der Region – der geschotterte Weg rund um den Pillersee lockt nicht nur Eltern mit Kindern, ältere Menschen oder Jogger an. Beliebt ist er auch bei Radfahrern, die ihn auch als Verbindung zum Radweg Richtung Waidring nutzen.

„Es kommt hier immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Spaziergängern und Radfahrern“, weiß Bürgermeisterin Brigitte Lackner. Daher möchte die Gemeinde parallel zu dem bestehenden Spazierweg eine asphaltierte Radverbindung schaffen, die auch beleuchtet werden soll.

Bereits seit drei Jahren wird in der Gemeindestube am Projekt getüftelt, im vergangenen Jahr wurde das Projekt dann auch bei der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel zur Genehmigung eingereicht. „Die naturschutzrechtliche Bewilligung von Seiten der BH würden wir auch bekommen“, erklärt die Dorfchefin. Dass das Projekt dem Tiroler Landesumweltanwalt missfällt, damit hatten die St. Ulricher am allerwenigsten gerechnet und fielen angesichts des Schreibens aus Innsbruck aus allen Wolken.

Ein massiver Eingriff in die Natur

Der geplante Radweg – gerade einmal knapp 1400 Meter lang und drei Meter breit – stelle einen massiven Eingriff in die Natur dar, so die Begründung der Umweltanwaltschaft. Es sei bei diesem Projekt  eindeutig von erheblichen ökologischen und vor allem landschaftlichen Beeinträchtigungen an diesem wunderschönen Uferabschnitt des Sees auszugehen. Daher hat der Umweltanwalt zwei Tage vor Ablauf der Frist Beschwerde eingelegt.

Angesichts dieser Argumentation kann Lackner nur den Kopf schütteln. „Ich lasse mir  ja einreden, dass die dortige Hutwiese sehr selten ist, aber der Weg führt ja hauptsächlich durch den Wald.“ Das Verständnis fehlt auch daher, weil der Gemeindeführung die Angst im Nacken sitzt, dass es am viel frequentierten Weg wirklich einmal zu einem schwerwiegenden Unfall kommt.

Nachvollziehbar ist für den Landesumweltanwalt zwar, dass für Radwege nach dem Stand der Technik verschiedene Bodenbeläge notwendig sind. Nicht mehr nachvollziehbar sei jedoch der Bau eines zum bestehenden Weg parallel geführten neuen Weges. Der Ausbau eines solchen Radweges widerspräche auch dem Radwegkonzept des Amtes der Landesregierung. In der elfseitigen Beschwerde führt der Landesumweltanwalt überdies auch Argumente rund um einige Pflanzenarten an und begründet die Ablehnung u.a. auch mit einer „Tierökologischen Barriere“. Die „naturkundlichen Feststellungen“, seien, so steht es in der Beschwerde, „aus Sicht des Landesumweltanwaltes mangelhaft, unvollständig und fehlerhaft.“

Argumente, die Lackner nicht nachvollziehen kann. „Ich habe den Landesumwelt­anwalt jetzt einmal zum Lokal­augenschein eingeladen“, so Lackner. Treffen werden sich die Parteien aber spätestens beim Termin vor dem Landesverwaltungsgerichtshof im Frühling.
 Margret Klausner

 
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