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Kitzbüheler Anzeiger
11.12.2018
News  
 

Spatz in der Hand frisst die Pension

Geht es bei geringfügiger Arbeit um das Thema Pension bzw. Krankenversicherung, ist so manchem Arbeitnehmer der Spatz in der Hand lieber als die Taube auf dem Dach. Doch das kann sich im Alter rächen, wie der ÖGB unterstreicht.

Bezirk  | Als geringfügig beschäftigt gilt aktuell, wer mit seiner Tätigkeit im Monat nicht mehr als 438,05 Euro verdient. Der jeweilige Arbeitnehmer muss vom Dienstgeber zwar unfallversichert werden – Pensions- und Krankenversicherung sind jedoch nicht verpflichtend.

Immerhin besteht die Möglichkeit für den Angestellten, sich für einen monatlichen Betrag von 61,83 Euro (Stand 2018)  selbst zu versichern. „Wir können das nur jedem Betroffenen raten“, appelliert ÖGB-Regionalsekretär Hansjörg Hanser auf Nachfrage des Kitzbüheler Anzeigers. Wer übrigens mehrere geringfügige Tätigkeiten gleichzeitig ausübt, die den monatlichen Höchstbetrag übersteigen, ist ohnehin verpflichtet, sich zu versichern. „Am Ende des Jahres kommt oftmals das böse Erwachen, wenn die Nachzahlungen fällig sind“, schildert Hanser. Freilich soll es auch Fälle geben, bei denen aus diesem Grund keine offizielle Anmeldung der geringfügigen Tätigkeiten erfolgt. „Da ist die Nachhaltigkeit für den Arbeitnehmer nicht gegeben“, unterstreicht der Gewerkschafter. Im Alter können sich solche Arrangements dann bitter rächen.  „Wichtig ist uns, Bewusstsein zu schaffen – Versicherung macht schon Sinn.“

Nach seiner Einschätzung gefragt, wie groß der Umfang der Schwarzarbeit ist, erläutert Hanser: „Ich glaube grundsätzlich, dass es weniger geworden ist. Aber natürlich gibt es das.“

Der Gewerkschafter schätzt, dass vor allem „Teil-Schwarzarbeit“ verbreitet ist – ein Dienstnehmer bzw. eine Dienstnehmerin wird geringfügig angemeldet, leistet tatsächlich aber weit mehr Stunden.

Frauen tappen in die Pensionsfalle

Generell haben vor allem Frauen das Problem, dass sie zu wenig Beiträge für die Pension ansammeln. Frauen leisten mehr unbezahlte Familien- und Betreuungsarbeit. Sie weisen zahlreiche Berufsunterbrechungen auf und finden sich oft in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen bzw. Teilzeitjobs.  „Das ist die Grundproblematik – eine strukturelle Benachteiligung der Frauen“, sagt Hanser.

Selbst wenn eine Arbeitnehmerin nicht nur geringfügig, sondern sogar Teilzeitbeschäftigt ist, hat das mittel- und langfristig Konsequenzen. In Tirol sind 32 Prozent aller Frauen ganzjährig in Vollbeschäfitgung.

Einen anderen Aspekt sieht der Gewerkschafter auf Nachfrage des Anzeigers jedoch gelassener: Saisonbranchen wie z.B. Bau oder Tourismus. Wer in der Zwischensaison „stempeln“ geht, hat natürlich grundsätzlich eine gewisse Einbuße. Generell gilt Arbeitslosigkeit aber als Versicherungszeit. Für die Baubranche ist der Verlust gegebenenfalls geringer, wer allerdings im Tourismus oder Handel während der Saison ohnehin nur Teilzeit arbeitet, muss sich bewusst sein, dass die „turnusmäßigen“ Arbeitslosigkeiten dem Pensionskonto nicht gerade wohl tun. Elisabeth Galehr

Bild: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sollten sich gut informieren, welche Konsequenzen dauerhafte Geringfügigkeit mit sich bringen. Symbolfoto: pexels.com

 
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