Kitzbüheler Anzeiger
14.10.2020
News  
 

Rücktritte bei Kitzbühel Tourismus

Bei der Vorstandssitzung von Kitzbühel Tourismus am 13. Oktober gaben Präsidentin Signe Reisch und Aufsichtsratsvorsitzender Josef Burger überraschend ihren Rücktritt bekannt.

Kitzbühel | Die Diskrepanzen zwischen der Kitzbüheler Stadtführung und Kitzbühel Tourismus waren offenkundig, das gipfelte jetzt am Dienstag im Rücktritt von Kitzbühel Tourismus Präsidentin Signe Reisch und Aufsichtsratsvorsitzendem Josef Burger. Zuletzt wurde der Tourismusverband in die Koordination der Corona-Schutzmaßnahmen weder eingebunden noch darüber informiert. „Es gehört zu den Kernaufgaben eines Tourismusverbandes, seine Mitglieder zu informieren“, sagt Reisch. Schon zuvor ließ man Kitzbühel Tourismus außen vor, als der LAB-Truck, die mobile Teststation vorgestellt wurde. „Ich sehe den einzigen Weg in einer gedeihlichen Zusammenarbeit darin, unter Berücksichtigung aller Interessen an einem Strang zu ziehen. Genau das war mir nicht mehr möglich. Den Grund dafür kenne ich nicht und ich verstehe es auch nicht, nachdem wir über viele Jahre in Harmonie großartige Erfolge einfahren konnten“, führt Signe Reisch aus, nach deren Auffassung die Zusammenarbeit praktisch aufgekündigt wurde.

Reisch: „Entziehen uns nicht der Verantwortung“

„Es gibt offenbar eine persönliche Antipathie mir gegenüber. Ich klebe aber an keinem Sessel und stelle die Sache vor meine Person. Wenn also meine Person einer Zusammenarbeit mit der Stadt Kitzbühel im Wege steht, dann will ich den Schaden, der daraus zwangsläufig entsteht, nicht verantworten und mache den Weg frei. Ich habe schon mit einigen Anfeindungen und verbalen Verletzungen in der Vergangenheit leidvoll umzugehen gelernt; die bewusste Behinderung der Wahrnehmung wichtiger Aufgaben von Kitzbühel Tourismus trifft aber nicht mehr mich persönlich, sondern schadet Kitzbühel Tourismus und letztlich der Stadt und der Region als Gesamtes“, sagt Präsidentin Sig­­ne Reisch, die den Entschluss des Rücktrittes schweren Herzens, aber zum Wohl von Kitzbühel, fasste: „Nach achtjähriger sehr erfolgreicher Obmannschaft bedeutet dieser Verzicht kein sich der Verantwortung entziehen. Jeder weiß, mit welchem Herzblut, Energie und professionellem, ehrlichen Engagement ich diese Funktion für unseren Tourismus, unsere Heimatstadt und unsere Feriendörfer ausgeübt habe.“

Josef Burger legt ebenso seine Funktion nieder

In der Vorstandssitzung gab auch der Aufsichtsratsvorsitzende, Josef Burger, seinen Rücktritt bekannt. Er blickt dankbar auf seine achtjährige Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender bei Kitzbühel Tourismus zurück und sieht den Verzicht auf die künftige Ausübung seiner Funktion als eine gleichermaßen selbstlose wie verantwortungsvolle Entscheidung, die einen positiven Beitrag zur Normalisierung der angespannten und für das touristische Gemeinwohl nicht guten Beziehung zwischen Stadtführung und Kitzbühel Tourismus leisten möge.

„Es war immer mein oberstes Ziel, die Kräfte zu bündeln, Stärke durch Gemeinsamkeit zu erreichen und alle zum Ziehen am selben Strang einzuladen. Bedauerlicher Weise ist mir dies in letzter Zeit, in der historisch tiefsten touristischen Krise, immer weniger gelungen“, erklärt Burger.

Der scheidende Aufsichtsratsvorsitzende übt Kritik an Kitzbühels Bürgermeister, der laut Burger seit Ende November 2017 lediglich an vier von 14 Aufsichtsratssitzungen teilnahm und sich selbst seit Beginn der Corona-Krise von der Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen entschuldigen hat lassen. „Aber wann, wenn nicht jetzt ist Zusammenhalt und Zusammenhelfen angesagt. Aus einfluss­reichem Munde wurde vor nicht allzu langer Zeit verlautet, dass sich Kitzbühel im Wandel befindet. Ich will mich diesem Wandel nicht verschließen und mache den Weg frei für neue Köpfe. Ich habe mich immer nach besten Kräften bemüht, Kitzbühel Tourismus bestmöglich zu dienen. Da es mir aus meiner Sicht aber in der gegebenen Situation nur unzureichend  gelingt, auf ein gerade jetzt so wichtiges starkes Miteinander in ausreichendem Maße einzuwirken, gilt es Verantwortung im Sinne des Verbandes zu übernehmen und den Verzicht zur Ausübung meiner Funktion und zur Zugehörigkeit im Aufsichtsrat zu erklären“, begründet Burger seinen Rücktritt.

Kitzbühels Bürgermeister, Klaus Winkler, war für eine Stellungnahme vor Redaktionsschluss nicht mehr erreichbar. Die Reaktionen der Stadt zu den überraschenden Rücktritten lesen Sie im nächsten Anzeiger.

Burger und Reisch gehen aber nicht ohne Worte des Dankes. Für die gute Zusammenarbeit bedanken sie sich beim Vorstand, bei Geschäftsführerin Viktoria Veider-Walser mit ihrem gesamten Team und bei den Aufsichtsräten.

Nachbesetzung oder Neuwahl

Im Tiroler Tourismus­gesetz ist die Nachfolge bei Ausscheiden von Funktionären genau geregelt.

Kitzbühel | Im Paragraphen 13 des Tiroler Tourismusgesetzes wird genau geregelt, wie im Falle eines Ausscheidens von Funktionären vorzugehen ist. Ein Vorstandsmitglied hat den Aufsichtsratsvorsitzenden schriftlich über den Verzicht zu informieren. Der Aufsichtsratsvorsitzende gibt seinen Verzicht schriftlich seinem Stellvertreter bekannt. Diese Verzichtserklärungen werden eine Woche nach dem Einlagen der Verzichtserklärung rechtswirksam. Innerhalb dieser Frist kann der Verzicht schriftlich widerrufen werden.

Die Position des scheidenden Vorstandsmitgliedes wird vom Aufsichtsrat durch eine Neuwahl besetzt. Laut Gesetz hat dies unverzüglich zu erfolgen.

Für ein ausgeschiedenes Mitglied des Aufsichtsrates rückt der in der Reihenfolge nächste Kandidat des betreffenden Wahlvorschlages nach. Enthält der Wahlvorschlag nicht ausreichend viele Kandidaten, so hat das auf dem betreffenden Wahlvorschlag in der alphabetischen Reihenfolge an erster Stelle stehende Mitglied, das ein Aufsichtsratsmandat innehat, sofern ein solches Mitglied des Aufsichtsrates nicht vorhanden ist, der Vorsitzende des Aufsichtsrates, eine entsprechende Anzahl von Personen ohne Rücksicht auf die Stimmgruppenzugehörigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrates aus der Vollversammlung namhaft zu machen.

Der Aufsichtsrat kann auch seine vorzeitige Auflösung beschließen. Damit werden Neuwahlen erforderlich. E. M. Pöll

 
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