Kitzbüheler Anzeiger
04.03.2019
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Rettungseinsätze gehen ins Geld

Vergangene Woche mussten St. Ulrichs Bergretter wieder umsonst zu einem Sucheinsatz auf den Berg. Auch wenn man selbst eine Lawine ausgelöst hat, sollte man das bei der Leitstelle melden. Es droht keine Strafe.

Bezirk, St. Ulrich | St. Ulrichs Bergretter waren vergangene Woche einmal mehr massiv gefordert –  eigentlich war am Mitterhorn bereits eine Woche zuvor eine Lawine abgegangen. Zwar wurde ein Tourengeher verschüttet, dieser konnte sich aber selbst aus den Schneemassen befreien. Einige Tage später allerdings ragen Skistöcke aus der Lawine, auch ein Helm wurde gefunden. Es wurde also nochmal Alarm geschlagen. Der Hubschrauber flog die Einsatzkräfte samt Hundeführern auf den Kegel, der dann auch akribisch durchsucht wurde. Nach rund zwei Stunden konnte der Einsatz abgebrochen werden  - glücklicherweise lag niemand unter der Lawine.

Bergrettung: „Lawinen bitte melden!“

Freude haben die Bergretter mit solchen Einsätzen naturgemäß keine, auch wenn sie für diese  Situationen geschult sind. Sie würden sich wünschen, dass solche Lawinenabgänge von den Verursachern bei der Leitstelle Tirol gemeldet werden. „Ich bin natürlich nicht verpflichtet, diesen zu melden. Es wäre aber nett, es zu tun“, appelliert Peter Haidacher, oberster Chef der Bergrettung im Bezirk, an die Wintersportler. Denn wenn jemand anderer sieht, dass hier eine Lawine abgegangen ist und das meldet, dann muss die gesamte Rettungskette in Gang gesetzt werden. Der Aufwand ist enorm, sagt auch Haidacher. „Wenn ich aber kurz die Leitstelle informiere, dass ein Schneebrett abgegangen ist, dann wissen wir Bescheid, dass nichts passiert ist“, sagt Haidacher. Damit würde den Bergrettern viel Arbeit erspart.

Strafen, wenn man Lawinen nicht meldet?

„Der Lawinenabgang wird von der Leitstelle 48 Stunden sozusagen archiviert“, erklärt Alpinpolizei-Chef Martin Hautz das Prozedere, „ich mache mich aber nicht strafbar, wenn ich das nicht melde“ Auch wenn man selber ein Schneebrett auslöst muss man es nicht melden, es wäre aber ratsam, es doch zu tun. „So kann man verhindern, dass die ganze Maschinerie in Gang kommt“, bittet auch Hautz um Verständnis.

Einsätze sind nicht gratis

Ist ein Sportler verschüttet und muss geborgen werden, dann wird das ohne Versicherung sehr teuer. „Diese Einsätze werden von uns verrechnet“, erklärt Haidacher. Pro Mann und pro Stunde sind da 30 Euro fällig, dazu kommen noch die Kosten für den Hubschrauber. Nicht nur die Bergung des Verletzten selbst schlägt sich da zu Buche, auch der „Heli-Shuttledienst“ für die Bergretter müsse bezahlt werden. Auch die langwierigen Bergungseinsätze im Wilden Kaiser im Sommer und Herbst des Vorjahres etwa werden den Verunfallten verrechnet.

Appell auch an Skifahrer auf der Piste

Martin Hautz appelliert aber auch an die Skifahrer auf den Pisten: „Wenn man bei einem Skiunfall dazu kommt, dann ist man verpflichtet Erste Hilfe zu leisten!“ Hilft man nicht, macht sich derjenige strafbar. Kommt man also zu einem Skiunfall dazu, muss man den Notruf abzusetzen und die Unfallstelle absichern. Auch wenn man der Verursacher des Unfalles ist, muss man in jedem Fall vor Ort bleiben. „Sonst handelt es sich um den Tatbestand des ‚Im Stich lassen eines Verletzten‘, auch das ist ein Straftatbestand“, warnt Hautz, dass einem dann eine saftige Anzeige blüht. Passiert ist das leider in den vergangenen Wochen öfter.
Margret Klausner

Vor dem Abflug auf das Mitterhorn vergangene Woche besprachen die Bergretter den Einsatz – der Einsatz wäre eigentlich nicht nötig gewesen, da niemand verschüttet wurde. Foto: einsatzreport.tirol

 
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