Kitzbüheler Anzeiger
14.08.2020
News  
 

Regeln gelten auch bei Nutzung von Wegen

Im Forstgesetz 1975 wird geregelt, dass jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten darf. Jedoch ist das Fahren von (E-)Bikes nur mit Erlaubnis des Waldbesitzers oder Forststraßenerhalters gestattet.

Bezirk | Immer weiter, immer höher – ein Trend, der sich auch beim Radfahren abzeichnet. Mit den E-Bikes sind immer mehr Menschen in den Bergen unterwegs. Die Auffahrt ist mit Motor um vieles einfacher geworden, jedoch gibt es auch hier Regeln. „Nur wenn die Strecke explizit als Mountainbike-Strecke angegeben ist, darf der Forstweg befahren werden“, erklärt Lars Lotze von der Abteilung Waldschutz im Land Tirol. Damit sollen die Biker bewusst gelenkt werden und ein miteinander am Berg möglich sein.

6.000 km Radstrecke, 300 km Singletrails
Wenn Wanderer erschreckt zur Seite springen, weil ein Biker sie überholt, eine Bremsung am Schotterweg eine Gruppe erschreckt, dann kann es schnell zu Konflikten und Unfällen zwischen Wanderern und Bikern kommen. Gefahren wie diese sollen durch ein Miteinander geregelt werden. Vor nunmehr zwanzig Jahren setzte man die Schritte, damit Biken auch in den Bergen möglich ist. Auf der Internetseite radrouting-tirol.at sind Strecken und Touren für Radfahrer ausgewiesen. Die Wege werden in Schwierigkeitsstufen, Höhenprofil, Dauer und Zustand eingeteilt. Insgesamt hat man mehr als 6.000 km Radstrecken und 300 km Singletrails in Tirol zur Verfügung. Tendenz steigend. Im Bezirk gibt es ausgewiesene Strecken in allen Gemeinden. Die steigende Beliebtheit merkt man auch bei den immer mehr werdenden Anfragen. „Es ist relativ viel dazugekommen“, bestätigt Lotze und ergänzt, dass auf der Internetseite alle Strecken in Tirol angegeben sind, manchmal aber etwas zeitverzögert freigegeben werden.

Nutzungsvertrag ausgehandelt
Die Vorgehensweise bei einem Nutzungsvertrag ist folgende: TVB oder Gemeinden setzen sich mit dem Wegerhalter zusammen und schließen einen Vertrag ab. Pro Laufmeter bekommt der Besitzer zwischen 0 und max. 45 Cent für die Freigabe. Dieses wird von Gemeinde bzw. TVB bezahlt, 12 Cent zahlt das Land als Förderung. An einem Beispiel mit 35 Cent gerechnet – bedeutet dies, dass 23 Cent der TVB oder Gemeinde bezahlt, 12 Cent das Land zuschießt. Damit die Grundeigentümer und Wegerhalter keine Nachteile aus der Öffnung ihrer Wege haben, besteht ein Versicherungsvertrag, der das Risiko abdeckt, das aus Fahrradunfällen entstehen kann: „Falls eine Klage kommt, weil jemand gestürzt ist, dann ist der Wegerhalter geschützt“, erklärt Lotze den Vorteil. Ein Projekt, dass nun Schule macht. Abgeschaut haben sich dieses Projekt schon andere Bundesländer.

Entschädigungszahlung als Herausforderung
Der finanzielle Aufwand für Tourismusverbände wird immer größer und steigt mit der Anzahl der Radler. Aber nicht nur Touristen, sondern auch Einheimische nutzen das breite Angebot. Mit Singletrails wird ein eigener Platz für Radler geschaffen – siehe links. Eines kristallisiert sich dabei klar heraus: „Vor allem die Entschädigung ist eine Herausforderung“, sagte TVB-Obmann Josef Grander anlässlich der Eröffnung des Bikeparks in Oberndorf. Nachteile für die Umwelt sind laut Wolfgang Österreicher, Sachverständiger für Naturkunde bei der BH Kitzbühel, durch die Nutzung noch keine bekannt. Verena Mühlbacher

Foto: Fußgänger dürfen die Forststraße benutzen, für Biker ist hier Schluss. Der Wegbesitzer muss die Durchfahrt erlauben, ansonsten heißt es eine andere Route zu wählen. Foto: Monitzer

 
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