Rechtsstreit geht in Verlängerung
Der Rechtsstreit zwischen Johann Reiter und der Stadtgemeinde Kitzbühel geht in die Verlängerung. Der OLG (Oberlandesgericht) hat den Beschluss des Erstgerichts behoben. Das Verfahren wird nun neu aufgerollt.
Kitzbühel | 2008 erwarb Johann Reiter ein Grundstück im Stadtteil Sonngrub. Mit dem Kaufvertrag wurde zugunsten der Stadt Kitzbühel ein Vorkaufs- und ein Wiederkaufsrecht vereinbart. Einige Jahre später war der damalige Besitzer der Liegenschaft aufgrund seiner finanziellen Notlage zum Verkauf gezwungen gewesen. Der Kläger bemühte sich um einen Käufer, der ihm 1,15 Millionen bezahlt hätte. Dieser wurde aber von der Stadt abgewiesen, da die Vergaberichtlinien nicht erfüllt wurden.
2014 kam es zur Zwangsversteigerung am Bezirksgericht Kitzbühel. Die Liegenschaft wechselte für 850.000 Euro den Besitzer. Im Vorjahr klagte der ehemalige Besitzer die Stadt Kitzbühel auf Schadenersatz. 300.000 Euro seien ihm durch die Versteigerung entgangen. Die Klage wurde aber seitens des Landesgerichtes kostenpflichtig abgewiesen.
Der Kläger erhob seine Rechtsmittel. Das Verfahren wurde in Folge vom Oberlandesgericht (OLG) geprüft. Vergangene Woche kam dann das Urteil. Das OLG hat der Berufung Reiters, vertreten durch Anwalt Philip Paumgarten, stattgegeben. Eine Verletzung der Aufklärungspflicht seitens der Stadt gegenüber dem Kläger wird in der Begründung angeführt.
Bürgermeister Klaus Winkler sieht der Verfahrensverlängerung gelassen entgegen: „Es kommt im Rechtsleben immer wieder vor, dass Gerichtsverfahren neu aufgerollt werden. Ich bin aber überzeugt, dass durch die Stadt Kitzbühel kein Schaden entstanden ist.“ poe