Kitzbüheler Anzeiger
22.03.2019
News  
 

Rechtssicherheit für Bauern

Mit über 2.000 bewirtschafteten Almen, 9.500 auftreibenden bäuerlichen Betrieben und 110.000 gealpten Rindern ist Tirol das Almenland Österreichs. Vergangene Woche präsentierten LH Günther Platter und LHStv Josef Geisler gemeinsam mit dem Präsidenten der Landwirtschaftskammer Tirol, Josef Hechenberger, Tirols Maßnahmen für ein „gutes Miteinander im Almgebiet“.

Tirol | „Wir erweitern den Versicherungsschutz für Landwirte mit Weidevieh und verankern die Eigenverantwortung von Personen, die in Almgebieten unterwegs sind, im Tiroler Almschutzgesetz. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die heimischen Bauern – und das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Almsaison gesichert ist und die Tiroler Almen für Einheimische und Gäste offen bleiben“, betonten LH Platter und LHStv Geisler.

Wegeversicherung für Landwirte mit Weidevieh

Die Erweiterung des Versicherungsschutzes basiert auf dem Tiroler „Mountainbike-Modell“ – eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des Landes, mit welcher Wegehalter, Grundeigentümer und Bewirtschafter im Schadensfall bei Unfällen mit Mountainbikern geschützt sind. Hier erfolgt nun eine Erweiterung um das Haftungsrisiko von Landwirten bzw. Bewirtschaftern des Waldes oder der Alm im Zusammenhang mit der Tierhalterpflicht bzw. mit den Weidetieren. Der Versicherungsschutz tritt mit April 2019 in Kraft, die Kosten werden zur Gänze vom Land Tirol getragen: „Ab April herrscht Rechtssicherheit mit der Tiroler Wegeversicherung. Damit ist bereits für den heurigen Almsommer gewährleistet, dass die Tiroler Bauernschaft umfassend und bestmöglich bei Vorfällen mit Weidevieh abgesichert ist“, erklärt Platter. „Keiner will Almwirtschaft betreiben und gleichzeitig dem Risiko ausgesetzt sein, sein Hab und Gut zu verlieren“, begrüßte Josef Hechenberger die gesetzten Maßnahmen.

Verhaltenspflichten im Almschutzgesetz

Auch das Tiroler Almschutzgesetz wird um einen Paragraphen zu Verhaltenspflichten auf Almen ergänzt. „Im Wege einer Verordnung können wir dann die Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit dem Bund verbindlich regeln“, führt LHStv Geisler aus. Künftig ist klar geregelt, dass der Almbetrieb nicht beeinträchtigt und das Weidevieh nicht gestört werden soll. Dies bezieht die eigenverantwortliche Abstandseinhaltung und verantwortungsbewusste Haltung von mitgeführten Tieren mit ein. Zudem müssen Weideflächen entsprechend gekennzeichnet werden – insbesondere, wenn dort Mutterkühe mit Kälbern weiden. Die Beschlussfassung des novellierten Tiroler Almschutzgesetzes ist für den Mai-Landtag vorgesehen.

Bewusstseinskampagne ab Frühsommer

„Die Almen haben mit 163.000 Hektar einen Anteil von 13 Prozent an der Tiroler Landesfläche. Auch daran lässt sich ihre Bedeutung für eine leistungsfähige Almbewirtschaftung einerseits und für die Alm als Natur- und Erholungsraum andererseits ermessen“, will LH Platter ein gutes Miteinander auf den Almen auch durch Bewusstseinsbildung gefördert wissen. Dazu soll es im Frühsommer eine breit ausgelegte, mehrsprachige Informationskampagne geben, mit welcher auf verschiedenen Kommunikationskanälen auf das richtige Verhalten auf Almen – vor allem im Hinblick auf Mutterkuh­herden – aufmerksam gemacht wird. Josef Hechenberger ist überzeugt davon, dass Prävention und Aufklärung entscheidend sind: „Das Verständnis, wie man sich in der Natur bewegt, wie man Tieren begegnet, ist schwindend – hier müssen wir jedenfalls aufklären.“ Foto: Pöll

 
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