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Kitzbüheler Anzeiger
22.08.2016
News  
 

Planungsvergabe rechtens

Über zwei Jahre wartete die Gemeinde Waidring auf die Entscheidung der Architektenkammer bzw. des Verwaltungsgerichtshofes – jetzt kann Bürgermeister Georg Hochfilzer aufatmen. Der Landesverwaltungsgerichtshof wies die Klage eines Architekten, der Fehler bei der Planungsvergabe beim Neubau der Volksschule ortete, mit einer Ausnahme als unzulässig ab.

Waidring | Wenn auch der Bau schon seit nahezu zwei Jahren fertig ist, strapaziert der vier Millionen Euro teure Neubau der Volksschule noch immer die Nerven von Bürgermeister Georg Hochfilzer. Wussten er und sein Gemeinderat nämlich bis vor Kurzem nicht, ob die Vergabe des Planungsauftrages an einen heimische Architekten rechtskonform ist oder nicht. Doch jetzt kann Hochfilzer aufatmen – 77 Seiten beträgt das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, die endlich auf Hochfilzers Schreibtisch liegt. Bis auf einen Punkt haben die Richter der Gemeinde recht gegeben – die Anträge eines Architekten, der mit der Vergabe nicht einverstanden war, wurden durchwegs als unzulässig abgewiesen.

Neubau statt Sanierung

Bereits unter Hochfilzers Vorgänger Heinz Kienpointner wurde mit der Projektierung begonnen. Damals war noch angedacht, das bestehende Gebäude aus den 1950er-Jahren zu sanieren und zu erweitern. Doch der Plan scheiterte an der schlechten Bausubstanz. Die Waidringer entschlossen sich einen Neubau hinzustellen und damit begannen die Schwierigkeiten. Nach der Planungsvergabe an die „bergwerk Architekten“ legte ein Innsbrucker Architekt Beschwerde bei der Architektenkammer ein, da seiner Ansicht nach ein Wettbewerb hätte stattfinden müssen.

Und damit war dann auch der Verwaltungsgerichtshof am Zug. Dieser lehnte jetzt die Anträge des gegnerischen Architekten zum Großteil ab, es wurde allerdings festgestellt, dass die Vergabe des Vorentwurfs und Entwurfs nicht vergaberechtskonform war.

Kostenloser Entwurf

 „Die Situation war so, dass die ‚bergwerk Architekten‘ die genannten Teilleistungen für Entwurf und Vorentwurf kostenlos beigebracht haben“, schildert Hochfilzer. Der Hauptauftrag für die übrigen Leistungen, die die Architekten geliefert hatten, blieb unter dem Schwellenwert von 100.000 Euro und sei somit rechtskonform und eben nicht ausschreibepflichtig gewesen. „Das Gericht ist aber zur Meinung gelangt, dass auch jene Leistungen, für die keine Zahlungen geleistet wurden, einzurechnen gewesen wären“, so der Dorfchef. Damit wäre der Schwellenwert überschritten und eine Ausschreibung verpflichtend gewesen.

Hochfilzer ist jedoch überzeugt, dass die Gemeinde gute Chancen hätte, auch in diesem Punkt in der nächsten Instanz recht zu bekommen. „Es ist aber um jeden Euro schade, den wir dafür investieren müssten“, sagt der Bürgermeister.

Erfreulich sei für die Gemeinde, dass die Planungsleistungen um 60.000 Euro vergeben werden konnten. Der vom Sachverständigen errechnete Tarif wäre mit einem eingerechneten Nachlass bei rund 141.000 Euro gelegen. „Insgesamt konnten wir daher 81.687,48 Euro einsparen“, rechnet Hochfilzer vor, „ich bin froh, dass wir trotz massiver Wiederstände der Architektenkammer doch eine Menge Geld sparen konnten.“ Architekt Oswald Hundegger war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Margret Klausner

 
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