Kitzbüheler Anzeiger
03.03.2018
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Neuwidmung sorgte für Diskussion

Ein Bauvorhaben bei der Sonnbergstube wurde wieder zum Diskussionsthema im Kitzbüheler Gemeinderat. Aufgrund eines Übertragsungsfehlers der Planungsdateien musste der Beschluss neuerlich gefasst werden.

Kitzbühel | Knapp mit 10:9 wurde am 11. November der Bebauungsplan beschlossen – die geplanten fünf Wohnungen am Oberaigenweg sorgten schon damals für lange Diskussionen. Diese Gespräche fanden bei der Gemeinderatssitzung am 19. Februar eine Fortsetzung, denn aufgrund eines Fehlers bei der Auslesung der Planungsprogramme kam es zu Abweichungen, die einen neuen Beschluss erforderlich machten. „Am Projekt ändert sich nichts, nur die digitalen Daten wurden falsch übersetzt“, erklärte Stadtbaumeister Stefan Hasenauer den Fehler.

Mit dem neuerlichen Beschluss lebte aber auch die Diskussion wieder auf. Manfred Filzer (Liste UK) wies den Gemeinderat darauf hin, dass bei der Abstimmung im Jahr 2016 nicht alle Fakten auf den Tisch kamen. Es fehlten, nach seinen Aussagen, die Informationen über den Verkauf einer Wohnung sowie die Einräumung eines Vorkaufsrechtes. Zudem appellierte er an das Gremium, dass man nun doch die Möglichkeit hätte, Freizeitwohnsitze zu verhindern. Dem konnte Vizebürgermeister Walter Zimmermann (SPÖ) nur zustimmen: „Die Sachlage hat sich nicht verbessert, eher verschlechtert“, argumentierte er seine Ablehnung. UK-Gemeinderätin Marielle Haidacher machte auf die Parkplatzsituation aufmerksam und rief in Erinnerung, dass es vor mehr als einem Jahr hieß, es werden zusätzliche Parkflächen geschaffen, bis dato aber noch nichts geschehen ist. FPÖ-Gemeinderat Bernhard Schwendter vermutete bei der neuerlichen Beschlussfassung eine Umplanung: „Wir sind jetzt hier zwei Meter im Nirvana“, so Schwendter. Dazu stellte Stadtbaumeister Hasenauer klar, dass sich mit dieser Richtigstellung das Projekt nicht ändert.

Eigentümer hat keinen Einfluss auf Widmung

Diesen Einwänden hielt Bürgermeister Klaus Winkler entgegen, dass sich die Abstimmung des Gemeinderates rein auf die Entwicklung der Gebäude bezieht. „Es geht darum, ob die Entwicklung sinnvoll ist oder nicht und nicht um den Eigentümer, denn dieser kann durch Veräußerungen ja wechseln. Die Bebauungspläne kann man nicht mit dem Eigentümer verknüpfen. Der Gemeinderat hat die Verantwortung über die Größe und nicht über den Inhalt“, sagte Winkler.

Die namentliche Abstimmung, beantragt von GR Filzer, fiel mit 10:9 Stimmen für die neuerliche Beschlussfassung (Erst- und Zweitbeschluss) aus.
Elisabeth M. Pöll

 
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