Kitzbüheler Anzeiger
24.05.2019
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Meldepflicht für AirBnB & Co

Die Tiroler Landesregierung verfasste eine Novellierung des Aufenthaltsabgabengesetzes, das eine Anzeige- und Registrierungspflicht für alle Formen der Beherbergungsbetriebe – auch jene von Buchungsplattformen – vorsieht.

Innsbruck, Bezirk | Die Vermietungen über Buchungsplattformen wie AirBnB nehmen immer mehr zu und verschärfen die Konkurrenzsituation mit klassischen Tourismusbetrieben. Gleiche Rechte und Pflichten für alle ist das Credo der Landesregierung bezüglich AirBnB. Während der Bund vor allem auf die Verantwortung bzw. Informationspflicht seitens der Online-Vermittlungsportale abzielt, fokussiert sich das Land Tirol auf die Unterkunftsgeber selbst. Mit der Novelle des Aufenthaltsabgabengesetzes, die nun in Begutachtung geht, ist dies jetzt gewährleistet.

Anzeige- und Registrierungspflicht

Diese Neuregelung sieht eine Anzeige- und Registrierungspflicht für alle Formen von Beherbergungsbetrieben - auch Buchungsplattformen wie z.B. AirBnB - in Tirol vor. In der Novelle enthalten ist auch eine mögliche Anhebung der Aufenthaltsabgabe. Zuletzt wurde diese im Jahr 2010 angepasst. Neun Jahre später liegt der gesetzlich vorgesehene Korridor zwischen mindestens einem und maximal fünf Euro. Die Entscheidung über die tatsächliche Höhe trifft letztlich der jeweilige Tourismusverband für seine Region. „Es wird gerne darauf vergessen, dass die Aufenthaltsabgabe zur Finanzierung heimischer Infrastrukturprojekte – so auch für den Ausbau des öffentlichen Personen- und Nahverkehrs – herangezogen wird. Insofern profitiert vor allem die Tiroler Bevölkerung ganz wesentlich von dieser Abgabe“, so Landeshauptmann Günther Platter: „Wir setzen dort an, wo wir ansetzen können, nämlich beim Aufenthaltsabgabegesetz.“

Landesebene ergänzt Bundesebene

Während der Bund vor allem auf die Verantwortung bzw. Informationspflicht seitens der Online-Vermittlungsportale abzielt, fokussiert sich das Land Tirol auf die Unterkunftgeber: „Alle, die Unterkünfte vermieten, haben Abgaben zu entrichten. Das ist mit der Novelle des Aufenthaltsabgabegesetzes gewährleistet“, betont Platter. Und LHStvin Felipe ergänzt: „Die Gesellschaft ändert sich und damit auch entsprechende Marktmechanismen und -phänomene. Dem müssen wir auch auf der Gesetzesebene gerecht werden.“

Registrierung über die Tourismusverbände

Verantwortlich für die Registrierung von AirBnB-Anbietern sind gemäß Gesetzesnovelle in Zukunft die Tourismusverbände. An diese muss neben der Gästeanzahl auch die Zahl der abgabepflichtigen Nächtigungen gemeldet werden. Bei einem Verstoß gegen die Anzeigepflicht sind Verwaltungsstrafen bis zu 5.000 Euro möglich.

Dieser neuen Regelung und auch derartigen Plattformen steht Viktoria Veider-Walser, Geschäftführerin von Kitzbühel Tourismus, positiv gegenüber: „Die Sharing Economy, eine Bewegung unter die auch AirBnB fällt, ist grundsätzlich von einer positiven Idee geleitet. So unterstützt sie die Nutzung von ganz oder teilweise ungenutzten Ressourcen mithilfe des World Wilde Web, um eine bessere und somit ressourcenschonendere Gesamtnutzung zu erzielen. Negativ wird diese Technologie nur dann, wenn, wie auch im Beispiel von AirBnB, der Mensch durch diese Möglichkeiten rechtliche Rahmenbedingungen umgeht.“ Veider-Walser begrüßt die Registrierung aller Vermieter, denn damit ist eine Gleichbehandlung sichergestellt. „Wichtig wäre, dass auch für den Gast erkennbar ist, dass es sich um einen gemeldeten Vermieter handelt, da ihm durch die Anmeldung beim Unterkunftgeber unter anderem auch die Gästekarte mit diversen Vergünstigungen zusteht“, merkt Veider-Walser an. Auf die Tourismusverbände sieht die Geschäftsführerin von Kitzbühel Tourismus einen enormen Arbeitsaufwand zukommen. „Der vielfach erhöhte Aufwand steht sicherlich in Relation zur besseren Regelung dieser Thematik“, sagt Veider-Walser. Elisabeth M. Pöll

Sharing Economies  – wie zum Beispiel AirBnB – werden immer beliebter. Für eine Gleichstellung aller Vermieter beschloss die Tiroler Landesregierung eine Anzeige- und Registierungspflicht sowie die Einhebung der Aufenthaltsabgabe. Die Regelungen des Bundes zielen auf die Informationspflicht der Online-Vermittlungsportale ab. Foto: Pöll

 
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