Kitzbüheler Anzeiger
27.12.2016
News  
 

Kurzer Weg für Taxis und Shuttles

Die verkehrsreichste Zeit des Jahres steht in der Gamsstadt nun wieder an. Neben dem Appell, wenn möglich auf den eigenen Pkw zu verzichten, setzt man in der Stadt jetzt auf eine Sonderregelung für den öffentlichen Individualverkehr. Taxis und gekennzeichnete Hotel-Shuttles dürfen über die Schwarzseestraße in die Stadt fahren.

Kitzbühel | Die Hochsaisonregelung tritt an den Weihnachtsfeiertagen wieder in Kraft. Eine große Einbahnregelung soll für den Verkehrsfluß in der Gamsstadt sorgen. In dieser Maßnahme ist auch vorgesehen, dass zwischen 15 und 18 Uhr die Schwarzseestraße nur stadtauswärts befahren werden darf. Dabei wird im Bereich des Pfarrauparkplatzes die Absperrung durch einen Security Dienst überwacht.

Bei der Gemeinderatssitzung am Montag wurde der einstimmige Beschluss für eine Verordnung gefasst, die es dem öffentlichen Individualverkehr (Taxis und gekennzeichnete Hotel-Shuttles) erlaubt, in dieser Zeit auch stadteinwärts zu fahren. „Wir erreichen damit eine Optimierung des Fließverkehrs in der Hochsaison. Es gilt aber auch, die Leute davon abzuhalten, in dieser Zeit in der Stadt einen Parkplatz zu suchen. Das verursacht nur unnötigen Verkehr“, erklärt Gemeinderat Hermann Huber. Mit dieser Lösung für den öffentlichen Individualverkehr können die Fahrgäste schneller an ihr Ziel gelangen, im „großen Kreisverkehr“ sind weniger Fahrzeuge unterwegs und der Anreiz, auf diese Transportmittel umzusteigen, wird gefördert, so die Argumente vom Straßenreferenten Hermann Huber.

Von dieser Regelung begeistert zeigt sich auch die Bezirks­innungssprecherin der Taxiunternehmen Claudia Schermer: „Der Gast will nicht von der Pfarrau zu Fuß in die Stadt gehen. Mit dieser Lösung können die Taxis ihren Gast innerhalb von fünf Minuten an das gewünschte Ziel bringen und müssen keine Stadtrundfahrt im Stau absolvieren. In anderen Städten ist es gang und gäbe, das Fahrzeuge des öffentlichen Individualverkehrs in den Stadtkern einfahren dürfen“, sagt Schermer, die diese Verordnung für die Taxi-Unternehmer begrüßt.

Die neue Verordnung tritt am 27. Dezember im Kraft und ist vorläufig bis 6. Jänner gültig.
Bei der Gemeinderatssitzung regte GR Thomas Nothegger auch an, bei der Planung für den nächsten Winter auch eine mögliche Ausnahmeregelung für den Anrainerverkehr in Betracht zu ziehen. Elisabeth M. Pöll

Bild: Eine Sonderregelung erlaubt dem öffentlichen Individualverkehr auch zwischen 15 und 18 Uhr die Zufahrt nach Kitzbühel über die Schwarzseestraße. Foto: Pöll

 
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