Kitzbüheler Anzeiger
31.05.2020
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Kultur kehrt auf Bühnen zurück

Nach massivem Druck der Kulturszene präsentierte die Bundesregierung am Montagnachmittag Lockerungen für den Kulturbereich. Die Vorhänge der Kulturbühnen heben sich schrittweise.

Bezirk | „Ja, es geht jetzt auch im Kulturbereich los“, sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Montagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz. Diese Worte wurden nicht nur von der Kulturszene im Bezirk heiß erwartet.
Die schrittweise Erhöhung der Veranstaltungsgröße wurde bereits in einer früheren Pressekonferenz kommuniziert. So sind ab 29. Mai zunächst einmal Innen-Veranstaltungen bis 100 Personen, ab 1. Juli bis 250, ab 1. August dann unter bestimmten Auflagen bis zu 1.000 möglich.
Nach einem intensiven Austausch mit den Kulturtreibenden präsentierte die neue Kultur-Staatssekretärin Andrea Mayer nun auch endlich Regelungen und Empfehlungen, wie sich die Vorhänge der Kulturbühnen schrittweise ab 29. Mai wieder öffnen können. Vorerst wird es nur Veranstaltungen, wo man sitzen kann, geben.

Regelung wie in der Gastronomie
Ein Knackpunkt war die 1-Meter-Abstands-Regel. Diese wurde nun an die Vorschriften in der Gastronomie angepasst. So dürfen Menschen, die in einem Haushalt leben und bis zu vier Personen, die gemeinsam eine Kulturveranstaltung besuchen, nebeneinander sitzen.  „Ansonsten gilt: Entweder ein Meter Abstand oder ein Sitz muss frei bleiben“, erklärt Mayer. Falls diese Abstandsregelung nicht eingehalten werden kann, muss eine Maske getragen werden. „Halbwegs gut besuchte Säle mit Maske sind besser als leere Säle“, so Mayer.

Proben: Appell an Eigenverantwortung
Proben im Amateurbereich z.B. bei Chören, Musikvereinen oder Heimatbühnen, sollen ab 29. Mai wieder möglich sein. „Es wird Empfehlungen geben, aber wir richten hier einen großen Appell an die Eigenverantwortung“, betont Gesundheitsministier Anschober.

1 Meter Abstand gilt nicht auf der Bühne
Die 1-Meter-Abstands-Regel gilt auf der Bühne nicht. Bei Veranstaltungen im Freien, wird es auch keinerlei Maskenpflicht geben. Die Verordnung gilt vorerst bis Ende August, vorausgesetzt die Corona-Infektionen bleiben auf diesem niederen Niveau. „Uns ist bewusst, dass wir noch nicht den Kulturbetrieb ermöglichen können, den wir alle so lieben und schätzen - aber es ist ein erster Kompromiss. Ich freue mich auf Veranstaltungen – auch wenn ich eine Maske tragen muss“, so Mayer.

Perspektiven für Kultur-Herbst im Juni
Mitte Juni will die Bundesregierung dann eine erste Perspektive auf die Veranstaltungsmöglichkeiten im Herbst liefern.

Finanzielle Hilfe für die Kulturszene
Noch offen ist, wie die Bundesregierung den Künstlern und Kulturschaffenden weiter finanziell unter die Arme greifen kann (will). „Uns ist bewusst, in welcher bedrohlichen Situation sich viele befinden. Wir arbeiten daran“, so Staatssekretärin Mayer.
Welche Auswirkungen die Lockerungen auf die Kulturszene im Bezirk hat, lesen Sie im nächsten Anzeiger. Johanna Monitzer

Schrittweise werden sich die Vorhänge der Bühnen wieder öffnen. Die Bundesregierung präsentierte eine neue Verordnung. Symbolfoto: pixabay

 
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