Kitzbüheler Anzeiger
27.04.2016
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Kommt eine Erleichterung für Vereine

Das Arlberger Schützenfest wurde bereits abgesagt. Dieser könnten durch die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht noch weitere folgen. Für viele Vereine ist die Organisation eines Festes durch die Gesetzesänderung kaum noch möglich. Bei der Finanzreferentenkonferenz lenkte LH Günther Platter nun ein.

Kommt eine Erleichterung für Vereine bei Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht?

In Salzburg fand am Dienstag die Finanzreferentenkonferenz statt. Dabei machte Tirols Landeshauptmann, Günther Platter, auf die Auswirkungen der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für heimische Vereine zum Thema gemacht und einen Antrag zur Erarbeitung einer „unbürokratischen, verhältnismäßigen und praktikablen Lösung für gemeinnützige Vereine und Einsatzorganisationen“ eingebracht. Diese Initiative des Tiroler Finanzreferenten LH Platter fand die einhellige Unterstützung seiner Amtskollegen. Demnächst soll es Gespräche mit dem Finanzminister in dieser Frage geben.

Ehrenamt tragende Säule

„Das Ehrenamt ist eine tragende Säule unserer Zivilgesellschaft. Die hunderttausenden Freiwilligen in Österreich, die sich unentgeltlich engagieren und ihre Zeit in den Dienst der Allgemeinheit stellen, sind im wahrsten Sinne des Wortes unbezahlbar. Es wäre ein nicht wieder gut zu machender Schaden, wenn diese wichtige Säule durch überbordende Bestimmungen untergraben werden würde“, unterstreicht Platter. Es dürfe nicht passieren, dass Vereine traditionelle Festveranstaltungen absagen, weil sie sich nicht mehr im Stande fühlen, die hohen Auflagen zu erfüllen: LH Platter erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass zuletzt die übermäßigen Belastungen insbesondere für Tourismusbetriebe zu einer deutlich wahrnehmbaren Verschlechterung der Stimmung in der Branche geführt hätten, die noch immer spürbar sei. Nur in einem gemeinsamen Kraftakt der tourismusstarken westlichen Bundesländer sei es immerhin gelungen, einige Spitzen zu glätten.

„Auch bei den Vereinen muss nachgebessert werden.“

Es gehe dabei ausschließlich um jene Vereine, die gemeinnützig und ehrenamtlich tätig seien und die Gewinne aus Veranstaltungen ausnahmslos für Vereinszwecke verwenden würden, betont Platter. Einen Missbrauch dieser Regelung unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit werde man auch zukünftig bekämpfen.



 
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