Kitzbüheler Anzeiger

Westendorf

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Juni 2020 3 Thema Nach und nach nähert sich unser Leben wieder einem normalen Zustand an. An- fang Mai durften auch die Friseure und die Kosme- tikbetriebe wieder Kunden empfangen, Mitte Mai ka- men die Gastronomiebetrie- bedazu.DieSchulenöffne- ten am 18. Mai ihre Pforten, wobei der Unterricht bis Juli in einem „Schichtbetrieb“ geführt wird. Auch Got- tesdienste sind seither (mit Einschränkungen) wieder möglich. Worauf aber die meisten sehnsüchtig gewartet ha- ben: Anfang Mai wurden die strengen Ausgangsbe- schränkungen aufgehoben durfte, man durfte nun wie- derFreundetreffenundmit ihnen unterwegs sein. Der vorgeschriebene Sicher- heitsabstand muss aber wei- terhin eingehalten werden, ebenfalls aufrecht bleibt die Maskenpflicht in öffentli- chen Verkehrsmitteln und in den Geschäften. Ende Mai durften auch die Beherbungsbetriebe unter Auflagen öffnen, und für Mitte Juni wurden die ersten Grenzöffnungen angekün- digt, was besonders die Tou- rismuswirtschaft freut. Ob und wann eine echte Reise- freiheit herrschen wird, ist allerdingsnochoffen. Zu Pfingsten öffneten auch die Schwimmbäder (mit Einschränkungen), und die Bergbahnen starteten den Sommerbetrieb. Die Musik- kapellen und Chöre durften (mit Einschränkungen) An- fang Juni mit der Probenar- beit beginnen. Die Infektionszahlen gingen in der zweiten Aprilhälfte und im Mai im ganzen Land stark zurück. Am 22. Mai meldete das Land den Be- zirk Kitzbühel erstmals co- ronafrei. Aufgrund der Corona-Krise mussten alle laufenden Kur- se beendet werden. Aller- dings bieten viele Tiroler Erwachsenenschulen ein Online-Angebot mit Webi- naren und Videos von Refe- renten und Trainern. Unter www.tiroler-bil- dungsforum.at sind diese Angebote frei zugänglich. Online-Kurse Weitere Schritte in Richtung Normalität Laut Bezirksmedien haben etliche Gemeinden die ver- gangenen Wochen genützt, um illegale Wohnsitze zu eruieren. Die Gelegenheit war günstig, da durch die Coronakrise alle, die un- rechtmäßig einen Freizeit- wohnsitz besitzen, in ihren Heimatländern festsaßen. Wohnsitz-Prüfungen 90 Jahre Rechtsverkehr Im April 1930, also vor 90 Jahren, wurde in Tirol (außer Osttirol) die „Rechtsfahr- ordnung“ im Straßenverkehr eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt musste man auf der linken Seite fahren, wie es heute noch in vielen Län- dern vorgeschrieben ist, u.a. in Großbritannien, Irland, Malta, Zypern, Indien, Paki- stan, Japan, Australien und Neuseeland. In Österreich gab es lange Zeit keine einheitliche Re- gelung. Das erste Bundesland mit der Rechtsfahrordnung war üb- rigens Vorarlberg (1921), die nächsten nach T irol waren die Kärntner (und auch Ost- tirol), die 1935 - nach dem Bau der Großglockner- Hochalpenstraße - auf rechts umschwenkten. Die übrigen österreichischen Bundeslän- der kamen im Zuge des An- schlusses an das Deutsche Reich dazu. Eine Besonderheit war das Bundesland Salzburg: Im Pinzgau und im Gasteinertal wurde zwischen 1930 und dem Anschluss rechts gefah- ren, im Rest Salzburgs links. Quelle: Unter uns Diese beiden Enten warten brav auf den Bus, auch der Sicherheitsabstand passt. Aber der vorgeschriebene Mund- schutz für den Bus fehlt (Bild: K. Höss)! Anzeigentarife:  1/1 Seite: € 245.-  1/2 Seite (max. 130 mm hoch x 190 mm breit bzw. 265 mm hoch x 92,5 mm breit): € 142.-  1/3 Seite (max. 95 mm hoch x 190 mm breit): € 99.-  1/4 Seite (max. 130 mm hoch x 92,5 mm breit bzw. 65 mm hoch x 190 mm breit): € 86.-  1/6 Seite (max. 90 mm hoch x 92,5 mm breit): € 70.-  1/8 Seite (max. 65 mm hoch x 92,5 mm breit): € 55.-  Für Abonnements gibt es Preisreduktionen, ebenso für Danksagungen und Gottesdienstanzeigen.
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