Kitzbüheler Anzeiger

Westendorf

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4 März 2019 Thema Am 16. Februar feierte Österreich den 100. Ge- burtstag des Frauenwahl- rechts. Frauen durften erst- mals wählen und konnten auch als Abgeordnete ge- wählt werden. Der Erste Weltkrieg hatte die Situation für die Frauen nachhaltig verändert. Auf- grund der kriegsbedingten Abwesenheit der Männer waren viele Frauen ins Be- rufsleben eingetreten, ihre Arbeitsleistung war für die Aufrechterhaltung der Kriegswirtschaft unentbehr- lich geworden. Das Ende des Weltkriegs und der Zusammenbruch der Monarchie führten zur Gründung der Republik. In der allgemeinen Umbruchs- phase konnte den Frauen das Wahlrecht nicht mehr vorenthalten werden, auch wenn konservative Kreise massiv dagegen auftraten. In Österreich (und auch in Deutschland) erhielten die Frauen 1918 das Wahlrecht. Europaweit gehörte Öster- reich damit zu jenen Län- dern, in denen die Frauen am frühesten das allgemeine und gleiche Wahlrecht beka- men. Nachdem die Provisorische Nationalversammlung be- reits Ende Oktober 1918 die Einschränkungen der V er- eins- und Versammlungs- freiheit aufgehoben hatte, verabschiedete sie am 12. November 1918, an jenem Tag, an dem die Republik ausgerufen wurde, das Ge- setz über die Staats- und Re- gierungsform. Im Artikel 9 wurden die Grundsätze des Wahlrechts für die zu wäh- lende konstituierende Natio- nalversammlung festgelegt. Sie sollte „auf der Verhält- niswahl und auf dem allge- meinen, gleichen, direkten und geheimen Stimmrecht aller Staatsbürger ohne Un- terschied des Geschlechts“ beruhen. Der Entwurf des Gesetzes über die Staats- und Regie- rungsform stammte aus der Feder des sozialdemokra- tischen Leiters der Staats- kanzlei, Karl Renner. Als die Ausarbeitung der Wahlordnung anstand, kam es zu Protesten einiger weni- ger Deutschnationaler. Dass Frauen ab nun an Wahlen teilnehmen konnten, verun- sicherte aber alle Parteien. Man vermutete, dass eher Arbeiterinnen zur Wahl ge- hen und dort sozialdemo- kratisch wählen würden, während die konservative Seite eher weniger Frauen zur Wahl bringen könnte. Schlussendlich wurde ein Kompromiss gefunden, in- dem man eine Wahlpflicht einführte und die Regelung den Ländern überließ. Eine neue Wahlordnung, in der ebenfalls das allgemei- ne Frauenwahlrecht festge- halten wurde, wurde ver- abschiedet. Ausgenommen vom Wahlrecht waren bis 1923 jedoch die Prostituier- ten. Verschiedenfarbige Kuverts (zur „Beobachtung“ des Wahlverhaltens der Frauen) kamen bei den Nationalrats- wahlen von 1920 bis 1930 zur Anwendung, blaue für die Männer und rosafar- bene für die Frauen. In der Zweiten Republik wurden unterschiedliche Abstim- mungskuverts für Frauen und Männer auf Bundesebe- ne dann nicht mehr verwen- det, in Wien wurden sie aber bei Landtags- bzw. Gemein- deratswahlen ab 1954 wie- der eingesetzt und bis 1996 beibehalten.DieWahlpflicht als solche blieb in Tirol bis 2003 bestehen. Bei der ersten Wahl im Jahr 1919 schafften es übrigens acht Frauen in die National- versammlung, sieben von der Sozialdemokratischen Partei und eine von der Christlichsozialen Fraktion. Damit waren 5,7 Prozent der Abgeordneten weiblich. Dieser kleine Prozentsatz wurde erst 1975 überboten. Übrigens kamen die Frauen manch anderer Staaten erst viel später zu ihrem Recht. In Frankreich war es 1944 soweit, in der Schweiz erst 1971, und auch das nur auf Bundesebene. Liechten- stein konnte sich gar erst 1984 dazu durchringen. Seit 2015 dürfen auch die Frau- en in Saudi-Arabien wählen, sofern sie einen Personal- ausweis haben, was für die meisten nicht zutrifft. Quellen: Demokratie- zentrum Wien, TT Im Februar 1919 durften Frauen erstmals wählen und gewählt werden 100 Jahre Frauenwahlrecht M I K E F O H R I N G E R AUS MEIN ER HAN D. IN Hop fga rte N beIm m-p reIs • 0533 5/20 900 • HANDy • FESTNETZ • INTERNET • TV
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