Kitzbüheler Anzeiger

Waidring

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Waidring konkret 3 Herbst 2020 Nachdem sich die Situation um Corona den Sommer über entspannt hat, sind die Monate Juli und August touristisch sehr gut verlaufen. Allerdings war der Veranstaltungssektor mit Ausnahme der Platzkonzerte und der Spielenacht von großen Einschränkungen geprägt. Dem gegenüber haben Aktivitäten im Freien sowohl bei der einheimischen Bevölkerung als auch den Gästen einen wahren Boom erlebt. Die Badeanlage Waidring war sehr gut frequentiert, Bademeister Walter Jell und seine Mitarbeiter sowie Robert Moser und sein Gastronomieteam haben die herausfordernde Saison optimal gemeistert. Ebenso waren die Spielenacht und die Platzkonzerte von den Organisatoren trotz der Umstände sehr gut durchgeführt. Aller Voraussicht nach wird uns die momentane Unsicherheit nach den Einschätzungen der Experten noch einige Zeit begleiten und vor zusätzliche Herausforderungen stellen, die wir zusammen bestmöglich meistern sollen. Abseits von Corona wurden die Sommermonate in der Gemeinde intensiv genutzt, die Arbeiten für den Herbst zu planen und vorzubereiten, damit das Investitionsprogramm der Gemeinde trotz zu erwartender finanzieller Einbußen so weit als möglich realisiert werden kann. Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Gemeinden Neben den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auch großen Einfluss auf die öffentlichen Finanzen. Der wirtschaftliche Einbruch, die Erhöhung der Arbeitslosigkeit und vieles mehr wirken sich stark auf die Gemeindefinanzen aus. Die österreichischen Gemeinden erhalten umgelegt auf die jeweilige Einwohnerzahl aus dem sog. „Finanzausgleich“ rund 12% bspw. des Aufkommens aus der Umsatzsteuer, Lohn- und Einkommensteuer, Mineralölsteuer und dgl. mehr. Die Gemeinde W aidring hat für das heurige Jahr aus diesen sog. gemeinschaftlichen Bundesabgaben einen Betrag von ca. 1,9 Mio. € als Einnahme für das Budget veranschlagt. Nun sind bereits monatliche Rückgänge zwischen 23 und 34 % zu verzeichnen, diese Entwicklung wird sich weiter fortsetzen. Obwohl es seitens des Landes und des Bundes Ausgleichszahlungen gibt, können diese den tatsächlichen Einnahmenausfall vorerst nicht kompensieren. Damit die Finanzen als Folge dieser Entwicklungen nicht aus dem Ruder laufen, wird das Budget 2020 laufend evaluiert und an die Situation angepasst, damit einerseits die geplanten Investitionen soweit als möglich r ealisiert werden können, andererseits muss aber auch die laufende Liquidität gewährleistet sein. Da zu den endgültigen Auswirkungen aber noch eine große Unsicherheit vorherrscht, müssen die dazu notwendigen Anpassungen sehr kurzfristig getroffen werden. Somit können heuer verständlicherweise keine über das budgetierte Ausmaß hinausgehenden Subventionen oder Zuschüsse aller Art gewährleistet werden. Nachdem sich die Einnahmensituation auch nicht so rasch erholen wird, ist beim Budgetvollzug für die nächste Zeit Vorsicht und vorausschauendes Handeln angesagt. Überprüfung bestehender und Schaffung neuer Freizeitwohnsitze Die Tiroler Gemeinden sind landesweit mit der Verpflichtung zur Überprüfung von allenfalls nicht rechtmäßigen Freizeitwohnsitzen konfrontiert. Ebenso gilt es, die unzulässige Schaffung von neuen Freizeitwohnsitzen für die weitere Zukunft zu unterbinden. Beides sind in administrativer und rechtlicher Hinsicht große Herausforderungen, die die Gemeinden zu erledigen haben. Die Thematik geht zurück bis in das Jahr 1995, zu diesem Zeitpunkt war es möglich, bestehende Freizeitwohnsitze bei der Gemeinde anzumelden. Diese waren von den Gemeinden bei Zutreffen der Voraussetzungen bescheidmäßig als solche festzustellen und wurden in das „Freizeitwohnsitzverzeichnis“ aufgenommen. Aus diesen Anmeldungen und den daran anschließenden V erfahren sind in unserer Gemeinde ca. 90 Freizeitwohnsitze hervorgegangen, die seither rechtmäßig als solche benützt werden können. Diese Freizeitwohnsitzinhaber müssen nun seit 1.1.2020 eine vom T iroler Landtag neu eingeführte „Freizeitwohnsitzabgabe“ an die Gemeinden entrichten. Andererseits durften (mit ganz wenigen Ausnahmen) seit 1995 keine neuen Freizeitwohnsitze begründet werden. Alle jene, die seit 1995 bspw. ein Baugrundstück erworben haben, mussten gegenüber der Grundverkehrsbehörde rechtsverbindlich erklären, dass dadurch kein neuer Freizeitwohnsitz geschaffen wird. Nachdem die Möglichkeiten zur Überprüfung und Unterbindung allfälliger nicht genehmigter Freizeitwohnsitze bisher nur eingeschränkt möglich waren, hat der Tiroler Landtag in jüngster Zeit diverse Gesetzes- anpassungen beschlossen, die die Kontrollmöglichkeiten aber auch Kontrollverpflichtungen der Gemeinden verbessern sollen. Das ist auch im Zusammenhang damit zu sehen, dass die Inhaber genehmigter Freizeitwohnsitze eine Abgabe zu entrichten haben, „versteckte“ Fr eizeitwohnsitze aber hier nicht erfasst sind und daher nicht zur Zahlung herangezogen werden können. Auf Basis dieser verbesserten Gesetzeslage wurden auch in unserer Gemeinde die gebotenen Überprüfungen gestartet und die Eigentümer/ Inhaber möglicherweise nicht r echtskonformer Freizeitwohnsitze schriftlich kontaktiert und zur Stellungnahme aufgefordert. Diese sind nun veranlasst, den Nachweis zu erbringen, dass kein Freizeitwohnsitz vorliegt, sondern der Wohnsitz den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet und nicht nur für Aufenthalte während des Urlaubes, der Ferien oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken dient. Wenn dieser Nachweis nicht schlüssig erbracht werden kann, sehen die gesetzlichen Bestimmungen nach Abschluss der Verfahren die Verpflichtung der Behörde vor, die weitere Nutzung des W ohnsitzes als Freizeitwohnsitz zu untersagen. Da die Freizeitwohnsitzthematik gerade in Tirol große Auswirkungen auf die Grundstückspreise nach sich zieht und beim „Grundbedürfnis Wohnen“ die Grenzen der Leistbarkeit längst erreicht sind, erscheint diese Maßnahme verständlich und nachvollziehbar. Wenn es nun auch große Proteste gegen die Überprüfungsmaßnahmen gibt, so war bei jedem Grunderwerb durch die von den Käufern abgegebene Erklärung bekannt, dass keine neuen Freizeitwohnsitze geschaffen werden dürfen. DER BÜRGER- MEISTER INFORMIERT
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