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Kitzbüheler Anzeiger

St. Jakob in Haus

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3 gewissenhaften Hundehaltern bringt alle in Verruf. Des- halb liegt mir eine Aufklärung am Herzen. Sollte dies nicht fruchten, sehen wir uns gezwungen mehr Kontrol- len durchzuführen und ich v erweise auf die Verordnung über das Halten v on Hunden der Gemeinde St. Jakob in Haus. Appellieren möchte ich auch an die T ourismus- betriebe (Hotels, Pensionen, Zimmervermieter…) die Gäste auf die Hundekotentsorgungspflicht hinzuwei- sen. Hundekotsackerl sind im Gemeindeamt kostenlos erhältlich. Ich bitte im Sinne eines guten „Miteinanders“ um Verständnis und wünsche viel Freude und schöne StundenmiteuremvierbeinigenLiebling. Abschließend wünsche ich allen einen guten Start in den Frühling und Sommer und viel Spaß beim Lesen der Dorfzeitung. Euer Bürgermeister Leo Niedermoser Aus der Gemeindestube Gemeinderatssitzung vom 18.12.2017 Der Abschluss eines Dienstbarkeitsbestellungsver- trages mit der TIGAS für den A usbau des Erdgas Ver- sorgungssystems – Rahmenbewilligung zur Benützung von öffentlichen Gut (Straßen und Wege) wird geneh- migt. Der Haushaltsvoranschlag 2018 wird beschlossen und liegt in Kurzfassung dieser Ausgabe bei. Gemeinderatssitzung vom 19.02.2018 Beschlüsse über Auflagen von Änderungen des F lä- chenwidmungsplanes laut den von DI.Dr. Erich Ort- ner ausgearbeiteten Entwürfen: ► Umwidmung von rund 1.218 m² Gp 255/1 in EZ 90007,EigentümerBartholomäOBWALLER,von FreilandinSonderflächestandortgebundengemäß § 43 Abs 1. lit a TROG 2016 mit der F estlegung Erläuterung: Parkplatz. ► Umwidmung Gp 24/1(Teilfläche)inEZ90004, Eigentümer Alois REITER, R echerbauer, von SonderflächeHofstelle§44[iVm.§43(7) standortgebunden] in Kerngebiet § 40 (3) Umwidmung Gp. 24/2(Teilfläche)inEZ60, EigentümerMag.Thomas+ChristineMAIR,von Wohngebiet § 38 (1) in Sonderfläche Hofstelle §44[iVm.§43(7)standortgebunden]sowie(Teil- fläche)vonWohngebiet§38(1)inKerngebiet§40 Umwidmung Gp 78/1(Teilfläche)inEZ90004, Eigentümer Alois REITER, R echerbauer, Dorf 7 in 6392 St. Jakob i.H., von Freiland § 41 in Wohn- gebiet § 38 (1) sowie(Teilfläche)vonWohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41 Die Beschlüsse w erden jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalbderAuflegungs-undStellungnahmefristkeine Stellungnahmen zu den jeweiligen Entwürfen v on einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wer- den. Beschlüsse über die Auflegung betreffend die Erlas- sung bzw. Änderung v on Bebauungsplänen laut den von DI.Dr. Erich Ortner ausgearbeiteten Entwürfen: ► Erlassung im Bereich des Grundstücks Gp. 40/10 in EZ 315, Eigentümer Nicole PEER + SvenBRAUNHOLZ,gemäߧ66Abs.1 ► Erlassung bzw. Änderung im Bereich des Grund- stücks Gp. 45, 47, 650/2 (NEU: 45) in EZ 279, Eigentümer J osef BERGER, gemäß § 71 Abs.1 iVm. § 66 Abs.1 ► Erlassung im Bereich der Grundstücke Gp. 327/4 in EZ 317, Eigentümer Annemarie + Herbert PONIMAYER und Gp. 327/2 in EZ 103, EigentümerRobertRUDOLF,gemäߧ66Abs.1 Die Beschlüsse w erden jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalbderAuflegungs-undStellungnahmefristkeine Stellungnahmen zu den jeweiligen Entwürfen v on einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Verordnungen im Sinne § 60 Abs.1 und 3 der Tiroler Gemeindeordnung2001,LGBl.Nr.36/2001zuletztge- ändertdurchdasLGBl.Nr.77/2017,gemäߧ10Abs.1 der Tiroler Waldordnung2005,LGBl.Nr.55,zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.Nr. 133/2017 über die Festsetzung und Einhebung einer „Waldumla- ge“ für das Haushaltsjahr 2018 und für das Haus- haltsjahr 2019 werden beschlossen.
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