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Kitzbüheler Anzeiger

Reith bei Kitzbühel

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2 Impressum: Medieninhaber, Verleger, Herausgeber: Gemeinde Reith bei Kitzbühel. Verlagsort: 6370 Reith bei Kitzbühel Herstellungsorte: 6370 Reith und Kitzbühel. Hersteller: Druckerei Gamper KG, Gundhabing 52, 6370 Kitzbühel. Für den Inhalt verantwortlich: Bürgermeister Stefan Jöchl, Dorf 5, 6370 Reith Redaktion: Christine Prethaler, Telefon +43 (0) 5356 / 654 10 - 12. Leserbriefe entsprechen der Meinung des Verfassers! Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in unseren Texten die Sprachform des generischen Maskulinums angewendet. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll. sich um 20 Eigentums- und 18 Miet- wohnungen. Es war ein schweres Stück Arbeit, den Bau dieser Wohnungen letztend- lich realisieren zu können. Nahezu zehn Jahre haben wir in der Gemein- de daran gearbeitet. Nach der Suche und den Verhandlungen, ein geeigne- tes Grundstück zu f inden, waren wir in der Folge mit Einsprüchen g egen das „Wohnprojekt Bichlach“ kon- frontiert. Schlussendlich konnten aber alle Klippen umschifft werden. Ich möchte m ich bei allen Beteilig- ten, die zum Gelingen beigetragen haben, recht herzlich bedanken. Ohne die Zusammenarbeit zwischen Grundbesitzer, der Neuen Heimat Tirol (NHT), den ausführenden F ir- men und dem Gemeinderat wäre dies wohl nicht möglich g ewesen. Ganz besonders wünsche ich den neuen Bewohnern viel Glück u nd Freude in ihrem neuen Heim. Die Wohnungen liegen in einer Traum- lage und jede wichtige Infrastruktur ist fußläufig zu erreichen. Die Freu- de beim Einzug entschädigt für die vielen Strapazen. Die Schlüsselüber- gabe war ein schöner Moment. Raumordnung Leistbaren Wohnraum zu schaffen, ist auch zukünftig e ine große Heraus- forderung. Durch die Niedrigzins- politik fließt europaweit viel K apital in den Immobilienmarkt. Speziell in unserer Region erwarten sich die In- vestoren hohe Gewinne. Aktuell sind auch die Kosten für Baumaterialen sehr hoch und treiben die Preise zu- sätzlich in die Höhe. Das Land Tirol hat nun ein neues Wohnpaket mit 24 Maßnahmen in den Bereichen Raumordnung, Wohnbauförderung und Grundverkehr beschlossen, um Spekulation einzudämmen und Leer- stand zu mobilisieren. Gemeinsam mit den Gemeinden will man vor allem junge Menschen dabei unter- stützen, e inen Platz zum Leben zu finden. In der Gemeinde Reith trägt man diesem Umstand bereits länger Rechnung. Neuwidmungen erfolgen nur mehr mit dem Instrument der „Vertragsraumordnung“, welche die richtige Nutzung der Grundstü- cke auch rechtlich absichert. Das heißt, dass N euwidmungen nur im öffentlichen I nteresse stattfinden können und Grundstücke mit einem Vorkaufsrecht für die Gemeinde v er- sehen werden. Dem hohen Druck auf dem Immo- bilienmarkt begegnen wir mit stren- gen Bebauungsplänen. Zum Beispiel werden in unseren Bebauungsplänen auch unterirdische Grenzabstände und Bebauungsdichten geregelt, nachdem in der Vergangenheit Pro- bleme dadurch entstanden sind. Im Rahmen der Tiroler Bauordnung schöpfen wir alle uns zur V erfügung stehenden Maßnahmen aus, um die genannten Ziele zu erreichen. Schön langsam wird’s… Im Gegensatz zum Vorjahr konnten wir heuer im kleinen Umfang Feiern in unserer Gemeinde abhalten. Es ist schön, dass die Erstkommunion und die Firmung stattfinden konnten. Die Gedenkfeier der Heimkehrer-Kame- radschaft vor dem Kriegerdenkmal am Pfingstmontag, die Visitation durch Weihbischof Hansjörg Hofer oder die Segnung der neuen Pumpe für die F reiwillige Feuerwehr waren trotz des kleinen Rahmens sehr stim- mige Veranstaltungen. Ich wünsche euch allen einen schö- nen Sommer mit vielen netten Be- gegnungen und tollen Momenten so- wie viel Vergnügen bei der Lektüre der aktuellen Ausgabe der Reither Gemeindezeitung. Euer Bürgermeister Stefan Jöchl Aufgrund der neuen Datenschutzverordnung dürfen Geburts- und A dressdaten nur veröffentlicht w erden, wenn vorher ein schriftliches Einverständnis der Betroffenen eingeholt wird. Diese Einverständniserklärungen liegen im Gemeindeamt auf. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder, der Bilder mit abgebil- deten Personen schickt, verpflichtet ist, bei diesen vorher das Einverständnis zur V eröffentlichung einzuholen.
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