Kitzbüheler Anzeiger

Leogang

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2 Rechtzeitig neuen Reisepass bestellen Carina Müllauer Wer eine Reise plant, sollte rechtzeitig prüfen, ob sein R ei- sepass noch gültig ist und möglichst bald einen neuen Pass beantragen - am besten gleich in den antragsschwachen Monaten zu Beginn des Jahres. Im Land Salzburg können die Bürgerinnen und Bürger die Reisepässe in beinahe jeder Gemeinde beantragen. Dies funktioniert aufgrund der guten und reibungslosen Zusam- menarbeit zwischen Bund, Land, Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden im Bundesland. Es empfiehlt sich, vor jedem geplanten Urlaub zu kontrollie- ren, wie lange der Reisepass noch gültig ist, denn bei jeder Reise muss ein gültiges R eisedokument mitgeführt w erden. Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger P ersonalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebenso wenig der Identitätsausweis. Ein neuer Reisepass/Personalausweis kann am Gemeindeamt Leogang beantragt werden. Dazu ist es notwendig, dass jeder Antragssteller persönlich erscheint. Mitzubringen sind ö der alte Reisepass oder Personalausweis ö ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate), das den internationalen Kriterien entspricht Personalausweis und Reisepass gelten ö bis zum 2. Geburtstag 2 Jahre ö vom 2. bis zum 12. Geburtstag 5 Jahre ö ab dem 12. Geburtstag 10 Jahre Die Kosten für einen P ersonalausweis betragen € 26,30 bis zum 16. Geburtstag, danach € 61,50. Die Kosten für einen Reisepass betragen bis zum 12. Ge- burtstag € 30,-- und danach € 75,90. Bei einer Antragsstellung über d as Gemeindeamt ist mit einer Wartezeit von bis zu 3 Wochen zu rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter  www.leogang.at/reisedokument  Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg Bedürftige Menschen k önnen auch heuer wieder - noch bis zum 31. Mai 2018 - einen Heizkostenzuschuss in Höhe v on € 150,-- beantragen. Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren monatliches Nettoeinkommen je Haushalt (aktuelles Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen) nachfolgende Werte nicht überschreiten: Alleinlebende / AlleinerzieherInnen € 864,-- Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften € 1.296,-- Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes Kind im Haushalt mit F amilienbeihilfenbezug um € 217,-- für jedes Kind im Haushalt ohne F amilienbeihilfenbezug um € 434,-- für jede w eitere erwachsene Person im Haushalt um € 434,-- Die Antragsstellung erfolgt online  www.salzburg.gv.at/heizscheck oder direkt am Gemeindeamt Leogang (Nachweis Einkommen und Heizkosten mitbringen) 
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