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Kitzbüheler Anzeiger

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Stadt Dezember 2017 2 Das Gebäude des städtischen Bauamtes/Meldeamtes soll abgerissen und durch ein neues ersetzt werden. Vor Eingehen in die Tages- ordnung der Gemeinderats- sitzung vom Montag, 27. No- vember 2017, wurden Sieg- fried Luxner und Georg Hechl als Ersatz-Gemeinde- räte angelobt. Der erste Tagesordnungs- punkt befasste sich mit einem Raumordnungs- vertrag zwischen der Stadtgemeinde und Anton Ober jun. Bürgermeister Dr. Winkler berichtete, dass An- ton Ober jun. um die Wid- mung einer „Sonderfläche Hofstelle“ im Bereich Vor- dergrub angesucht hat, da er dort einen landwirtschaftli- chen Betrieb (Mutterschaf- haltung mit biologischer Be- wirtschaftung) betreiben will. Dazu ist auch eine Än- derung des örtlichen Raum- ordnungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes er- forderlich, ein Bebauungs- plan wird ebenfalls noch zu erlassen sein. In Verbindung mit der Änderung der Flä- chenwidmung ist auch ein Raumordnungsvertrag abzu- schließen. Dazu erklärte der Bürgermeister, dass gegen- über den bisherigen Raum- ordnungsverträgen die Dauer des Vorkaufsrechtes von 15 auf 30 Jahre verlängert wurde, ebenso die Pflicht zur Hauptwohnsitznahme. Den Ausführungen fügte der Bür- germeister noch hinzu, dass diese Verschärfungen künf- tig für alle Raumordnungs- verträge zu gelten haben. Nach umfassender Diskus- sion beschloss der Gemein- derat mit 12 Ja-Stimmen bei 6 Stimmenthaltungen (bei 18 Teilnehmern) den vorliegen- den Raumordnungsvertrag. Anschließend informierte Bürgermeister Winkler über die schlechte Bausubstanz und die beengten Platzver- hältnisse im Melde- und Bauamt. Überprüfungen ha- ben bereits ergeben, dass nur ein Abbruch und Neubau Sinn macht. Mit Unterstüt- zung des Landes Tirol soll zu- nächst ein Architektenwett- bewerb durchgeführt wer- den. Um- oder Zubauten am bestehenden Gebäude sind aus statischen Gründen nicht möglich bzw. nicht sinnvoll, die Barrierefreiheit ist nicht gegeben, der Einbau eines Liftes im Haus nicht möglich. Beim Neubau ist insbeson- dere auch auf das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz Rück- sicht zu nehmen. Aus diesem Grund ist die Durchführung eines Architekturwettbewer- bes mit Unterstützung des Amtes der Tiroler Landesre- gierung sicherlich am sinn- vollsten. Erste Schätzungen ergaben Baukosten in Höhe von € 4,5 Millionen, eine se- riöse Aussage zu den Kosten kann allerdings erst gemacht werden, wenn die Entschei- dung für ein Projekt vorliegt. Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig (19 Ja-Stimmen), dass im Zu- sammenhang mit der geplan- ten Neuerrichtung des Bau- und Meldeamtsgebäudes ein Architektenwettbewerb durchgeführt wird. Der nächste T agesordnungs- punkt befasste sich mit einer Resolution des Österrei- chischen Gemeindebundes anlässlich der Abschaf- fung des Pflegeregresses. Den Gemeinden wurde von der (damaligen) Bundes- regierung ein Kostenersatz von rund 100 Millionen Euro jährlich versprochen. Die tat- sächlichen mit der Abschaf- fung des Pflegeregresses ver- bundenen Kosten würden laut Gemeindebund jedoch weit höher sein und den zu- gesagten Betrag um ein Viel- faches übersteigen. Die Reso- lution wurde allen Gemein- den in Österreich zugesandt mit der Bitte um Unterstüt- zung. Die vorliegende Reso- lution an die neue Bundes- regierung wurde mit 14 Ja- Stimmen bei 2 Enthaltungen (3 Mandatare haben erklärt an der Abstimmung nicht teilzunehmen) beschlossen. Im Referat für Finan- zen stand eine neue Ver- ordnung über die Erhe- bung einer Vergnügungs- steuer zur Beschlussfassung an. Bürgermeister D r. Wink- ler informierte darüber, dass in Tirol heuer ein neues Ver- gnügungssteuergesetz be- schlossen wurde, welches am 1. Jänner 2018 in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt kön- nen die Gemeinden nach dem Tiroler Vergnügungs- steuergesetz 2017 nur noch Vergnügungssteuer für das Aufstellen von Spiel- und Glücksspielautomaten so- wie Wettterminals einheben. Darüber hinaus besteht für die Gemeinden die Ermäch- tigung, Vergnügungssteu- ern ohne Zweckwidmung des Betrages einzuheben. Da- bei handelt es sich um eine Kartensteuer, die allgemein bis zum Ausmaß von 25 % und bei Filmvorführungen bis zum Ausmaß von 10 % des Eintritts(karten)geldes vorgeschrieben werden kann. Zur Kartensteuer erläuterte der Bürgermeister, dass bei Filmvorführungen die Hälfte des möglichen Steuersatzes ausgeschöpft werden soll. Dies deshalb, da nach dem Tiroler Vergnügungssteuerge- setz 1982 Filmvorführungen mit dem Prädikat „besonders wertvoll“ oder „wertvoll“ steuerfrei waren. Diese Aus- nahme besteht auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes 2017 nicht mehr. Hinsichtlich der Kartensteuer war bisherige Praxis, dass den meisten Veranstaltern die Vergnügungssteuer zu 100 % erlassen wurde. Aus die- Aus dem Gemeinderat November 2017 ST ADT AMT KITZBÜHE L
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