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Kitzbüheler Anzeiger

Kitzbühel

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STADTZEITUNG KITZBÜHEL 2 IMPRESSUM: „Stadt Kitzbühel“, Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung; Herausgeber, Medieninhaber: Stadtgemeinde Kitzbühel; Redaktion: Felix Obermoser. Anschrift alle: 6370 Kitzbühel, Rathaus; E-Mail: stadtamt@kitzbuehel.at, Homepage: www.kitzbuehel.eu; Hersteller: Druckerei Gamper KG, Gundhabing 52, 6370 Kitzbühel; Verlags- und Herstellungsort: Kitzbühel; Erscheint periodisch. STADTAMT KITZBÜHEL Zu Beginn der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am Montag, 8. November 2021, standen wieder Anträge und Berichte des Bürger- meisters und des Stadtrates zur Be- schlussfassung an. Der erste Tages- ordnungspunkt befasste sich mit der Gemeinderats- und Bürgermeister- wahl 2022. Es galt, die Anzahl der Bei- sitzer der Gemeindewahlbehörde u nd die Aufteilung der Anzahl der Beisitzer auf die Gemeinderatsparteien sowie die Aufteilung der Anzahl der Beisitzer auf die Gemeinde- ratsparteien in den Spren- gelwahlbehörden und in der Sonderwahlbehörde f est- zulegen. Die zahlenmäßige Verteilung richtet sich nach dem Stärkeverhältnis der Ge- meinderatsparteien berech- net nach dem sogenannten d‘Hondtschen System. Dabei gelten gekoppelte Wahlvor- schläge nicht a ls eine Ge- meinderatspartei. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Anzahl der Beisitzer in der Gemeinde- wahlbehörde m it 5 festzule- gen, die Beisitzer in der Ge- meindewahlbehörde auf die Gemeinderatsparteien wie folgt aufzu- teilen: 3 VP, 1 UK und 1 SPÖ, sowie die Beisitzer in den Sprengelwahlbehörden und in der Sonderwahlbehörde wie folgt aufzuteilen: 3 VP. Der nächste T agesordnungspunkt be- fasste sich mit einem Baurechtsver- trag der Stadtgemeinde mit der Neuen Heimat Tirol. Bürgermeister Dr. Klaus Winkler erinnerte an die Präsenta- tion des Wohnbauprojektes anlässlich der letzten Gemeinderatssitzung am 11.10.2021 durch Vertreter der Neu- en Heimat Tirol und deren Architekten (siehe Stadtzeitung, Oktober 2021) und erklärte, dass wie bereits angekündigt, der Entwurf des Baurechtsvertrages zwischenzeitlich ausgearbeitet und mit der NHT abgestimmt und im Stadtrat AUS DEM GEMEINDERAT behandelt wurde. Der vorliegende Bau- rechtsvertrag wurde einstimmig be- schlossen. In den nächsten drei T agesordnungs- punkten standen jeweils Dienstbar- keitsverträge zur Beschlussfassung an, die alle zusammen Verknüpfungspunk- te haben. Im ersten Dienstbarkeits- vertrag ging es in erster Linie darum, dass nach langjährigen V erhandlungen eine Lösung hinsichtlich einer Geh- und Radwegverbindung zwischen dem Siedlungsgebiet Sonngrub und dem Bichlnweg ausverhandelt werden konnte. Im Wesentlichen zusammen- gefasst erhält die S tadtgemeinde Kitz- bühel ein Geh- und Fahrrecht und kann damit die Wegverbindung für Fußgän- ger und Radfahrer zwischen Sonngrub und Bichlnweg hergestellt werden. Die Stadtgemeinde Kitzbühel übernimmt die Wegehalterhaftung für die Nutzung als Geh- und Radweg. Der Dienstbar- keitsvertrag sieht unter anderem auch eine Änderung des Raumordnungs- konzeptes und der Flächenwidmung im Bereich Winklernfeld vor. Wobei die Änderung des F lächenwidmungs- planes im Wesentlichen eine flächen- gleiche Verschiebung von Freiland- und Wohngebietswidmungen vorsieht. Für die Widmung eines Grundstückes a ls Bauland ist ein Raumordnungsvertrag abzuschließen. Die Beschlussfassung erfolgte mit 16 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen. Der nächste Dienstbarkeitsver- trag befasste sich mit der Erhaltung eines Schmutzwasserkanals im Be- reich Fischlechnerhaus. Im Zuge des Neubaus des Fischlechnerhauses im Jahr 1991 wurden die Hausbesitzer verpflichtet, den dort verlaufenden Schmutzwasserkanal zu erhalten, zu betreuen und im Ersatzfall auch zu er- richten. Im Hinblick auf die Zustimmung zur Errichtung des Geh- und Radweges als Verbindung zwischen Sonngrub und Bichlnweg er- folgt jetzt die Löschung die- ser Reallast. Der Stadt wird im Gegenzug das Recht ein- geräumt dieses Grundstück für Kanalwartungs- und Ins- pektionsarbeiten und Erneu- erungsarbeiten zu benützen, zu betreten und zu befahren. Die Beschlussfassung er- folgte mit 16 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen. Der dritte Dienstbarkeits- vertrag stand ebenfalls im Zusammenhang mit der Her- stellung des Geh- und Rad- weges im Bereich Sonngrub. Für eine kurze Wegverbin- dung zum Bichlnweg ist ein Geh- und Fahrrecht notwendig. Dieses wird mit dem vorliegenden Dienst- barkeitsvertrag eingeräumt. Die Be- schlussfassung erfolgte einstimmig. Abschließend lag noch der vorhin er- wähnte Raumordnungsvertrag, der Vo- raussetzung für die Baulandwidmung des neu zu bildenden Grundstückes ist, zur Beschlussfassung vor. Dieser wurde mit 15 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen beschlossen. Beschlussfassungen aus dem Referat für Bau und Raumordnung können den Kundmachungen in der November-Aus- gabe der Stadtzeitung entnommen werden. Die Sitzung schloss wie üblich mit v er- traulichen Personalangelegenheiten. Zwischen den Siedlungsgebieten Sonngrub und Winklernfeld wird ein Verbindungsweg errichtet. Visualisierung Klingler
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