Kitzbüheler Anzeiger

Kirchdorf in Tirol

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Kaisergemeinde AKTIV 3 Gemeinderatssitzung vom 01. Februar 2022 4. Beschlussfassung über den A bschluss eines Dienstbarkeitszusicherungsvertrages mit der Tiroler Wasserkraft (Kaiserbachtal) Nach Verlesung des Dienstbarkeitszusicherungsvertrages und Vorstellung des Lageplanes im Bereich des Kaiserbachtales (Beilage 1), wurde der einstimmige Beschluss gefasst, dem Vertragsabschluss gegen eine einmalige Entschädigung in der Höhe v on € 355,00 plus € 5,50 pro Laufmeter Kabel für die unterirdische V erlegung, Benützung und Erhaltung von Starkstromkabeln (Gst. 2686, 2858 zuzustimmen, bzw. beglaubigt unterfertigen und grundbücherlich durchführen zu lassen. 5. Beschlussfassung über die Übernahme (jederzeitiger Widerruf) von festgesetzten Agenden der Groß- achengenossenschaft durch die Gemeinde Kirchdorf (jeweilige Mitgliederverwaltung, Anlage der Steuerpflichtigen, Eingabe der Bemessungsgrundlage, Vorschreibung der Jahresbeiträge, M ahnwesen) Auf Vorschlag des Bürgermeisters wurde der einstimmige Beschluss gefasst. folgende festgesetzten Aufgabengebiete (begrenzt auf das Gemeindegebiet von Kirchdorf), auf jederzeitigen Widerruf, von der Großachengenossenschaft durch die Gemeinde Kirchdorf (Bauamt, Finanzverwaltung) zu übernehmen: a. Jeweilige Mitgliederverwaltung b. Anlage der Abgabepflichtigen im K5 Programm c. Eingabe der Bemessungsgrundlagen (bebaute Fläche des Grundstückes) d. Aktualisierung der Bemessungsgrundlagen (bei Änderungen durch Bauführungen) e. Vorschreibung der Jahresbeiträge im K5 P rogramm f. Inkasso der Jahresbeiträge über eine Bankverbindung der Gemeinde inkl. erstmaliger Mahnung g. Verbuchung der Zahlungseingänge und Überweisung auf das Konto der Großachengenossenschaft In diesem Zusammenhang verwies der GF der Großachengenossenschaft Herr T homas Kirchmaier darauf, dass mit der Satzung auch die Berechnung angepasst wird und somit nur noch die bebaute Fläche in jeweils einer Gesamtzone zur Vorschreibung gebracht wird. Als Grobansatz wurde hiezu ein Betrag von € 0,30 veranschlagt, wobei das Gefahrengebiet in der jetzigen Größe erhalten bleibt. GR Hinterholzer hielt fest, auf die, der Gemeinde zustehende Entschädigung für die Mühewaltung (Ansatz 25h für die Ersteingabe) freiwillig zu v erzichten. Gratulation für A mtsleiter a. D. und Ehrenzeichenträger H elmut Burger Zu seinem 70. Geburtstag gab es für den ehemaligen Amtsleiter Helmut Burger am 26. Dezember 2021 Glückwünsche von vie- len Seiten. Unser Bürgermeister und das Kommando der FF Kirchdorf gratulierten dem Jubilar zuhause und luden den Ehrenzeichenträger der G e- meinde Kirchdorf mit seiner Familie zum Ge- burtstagsessen ins Hotel Kramerhof in Gasteig ein. Dort dankten und gratulierten ihm ne- ben BGM Gerhard Obermüller und A mtsleiter Christopher Innerkofler auch der Gemeinde- vorstand sowie Vertreter der FF Kirchdorf. Besondere Verdienste erwarb sich Helmut in seiner 44-jährigen Dienstzeit als A mtsleiter der Gemeinde Kirchdorf und seiner langjährigen Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf. Text & Bild: Gemeinde Kirchdorf Auf Antrag des Bürgermeisters wurde mit 13:1 S timmen und einer Enthaltung gemäß § 67 A bs 1 lit c iVm § 63 A bs 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 beschlossen, den von der Poppinger Ziviltechniker KG, Ingenieurkonsulent für Raumplanung, 5303 Thalgau, vom 22.10.2021, GZ: 10/2015b ausgearbeiteten Entwurf über die Ä nderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Kirchdorf, im Bereich des Gst. 3426 (T), KG Kirchdorf, durch vier Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflage- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
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