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Kitzbüheler Anzeiger

Itter

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Gemeinde Blatt ITTERER AUS DEM GEMEINDERAT 3 Alle Pr oto kolle der Gemeinderatssitzung en finden S ie auf unser er Homepag e: www.itter.tir ol.gv.at Auszug aus der Niederschrift über die 25. Gemeinderatssitzung vom 06.05.2019 um 20:00 Uhr Bebauungsplan „Schloßblick“ Die Gemeinde Itter beabsichtigt die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 583/5 KG Itter, der die Errichtung einer Wohnanlage be- stehend aus 5 Baukörpern im Bereich des ehemaligen Gasthauses Schloss- blick ermöglicht. Der Planung geht eine Überprüfung der Baulandeignung im Zuge der Fortschreibung des ört- lichen Raumordnungskonzeptes bzw. eine Änderung des F lächenwidmungs- planes und die Festlegung eines Grün- streifens im Bereich der nördlichen Grundgrenze voraus. Im Gemeinderat wird dem vorlie- genden Antrag einhellig die Zustim- mung erteilt. Auszug aus der Niederschrift über die 26. Gemeinderatssitzung vom 17.06.2019 um 20:00 Uhr Antrag auf Fahrverbot Lind 1 – 5 Entsprechend der abgehaltenen Ge- spräche mit Anrainern des O rtsteiles Lind und den zuständigen A usschüs- sen wurde durch die Firma Ingenieur- büro für Verkehrswesen Hirschhuber und Einsiedler OG ein verkehrstech- nisches Gutachten der Straße „Lind“ erstellt. Die Sachverständigen stellten fest, dass • aufgrund der geringen Fahrbahn- breite und unter Beachtung der feh- lenden Ausweichen auf Sichtweite, die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs derzeit jedenfalls beein- trächtigt ist. • die Breite des Lichtraumquerschnitts an sehr vielen Stellen auch nicht geeignet ist den Gegenverkehrsfall Pkw/einspuriges Fahrzeug (oder Fußgänger) ohne Beeinträchtigung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs abzuführen. • durch Rückwärtsfahrvorgänge auf - grund fehlender Umkehrplätze, derzeit jedenfalls eine Beeinträch- tigung der Verkehrssicherheit ge- geben ist. Ein Ansuchen um eine Verordnungserstellung durch die Bezirkshauptmannschaft Kitzbü- hel, Abt. Verkehr, bezüglich eines Fahrverbotes zur Fernhaltung un- kundiger Verkehrsteilnehmer ist lt. Sachverständigen daher erforderlich. Die Fahrverbotstafel mit Zusatz „ausgenommen Anrainerverkehr zu den Objekten Lind 1-5“ wird auf der rechten Straßenseite bei der Abbie- gung zum Lindweg auf den geogra- phischen Koordinaten YR=-89198.9 und XH=259774.8 aufgestellt. Der Gemeinderat ist nach Abstim- mung und nach Erläuterung des G ut- achtens durch den Vorsitzenden mit 12 JA und 1 Stimmenenthaltung (BM Josef Kahn) der Meinung, dass ein An- suchen um Verordnungserstellung bei der BH Kitzbühel gestellt w erden soll. Weiterführung Projekt „Netzwerk Handwerk 2.0“ Das LEADER Projekt Netzwerk Handwerk wurde durch die Unter- stützung der umliegenden Gemein- den im Jahr 2017 ins Leben gerufen. Mit Ende 2019 wird dieses Projekt Netzwerk Handwerk mit dem Modul 1 jetzt abgeschlossen. Um jetzt eine Weiterführung mit der Bezeichnung „Projekt Netzwerk Handwerk 2.0“ zu gewährleisten, bittet der Verein „netz- WERK.handWERK“ die Gemeinde Itter gem. Aufteilungsschlüssel um eine finanzielle Beteiligung für w eitere 3 Jahre (2020 bis 2022) in Höhe v on € 530,00/pro Jahr. Der Bürgermeister befürwortet eine W eiterführung die- ses Projektes, da es nachhaltig einen wesentlichen Beitrag für die örtlichen und regionalen Betriebe, für die Ju- gendlichen und für alle Bürger/Innen leistet. Der gesamte Gemeinderat stimmt einer finanziellen Beteiligung für die nächsten 3 Jahre in Höhe v on € 530,00/pro Jahr einhellig zu. Itter unter den „Top 250“ Der von der Tiroler Landesregierung – Abteilung Gemeinden – herausgegebene Finanzbericht bietet in seiner Aus- gabe des Jahres 2019 eine umfassende Zusammenstellung relevanter Zahlen und Fakten zum Haushaltsjahr 2018. Ein zentrales Thema ist die Verschuldungssituation der Tiroler Gemeinden. Der Schuldenstand der Tiroler Gemein- den ist um 13,6 % angestiegen. Diese Entwicklung ist im Zusammenhang mit der hohen Investitionstätigkeit der Gemeinden zu sehen: Der Großteil der Darlehensaufnahmen betrifft die F inanzierung notwendiger Vorhaben, die unmittelbar der Bevölkerung zu G ute kommt. Um so erfreulicher ist, dass die Gemeinde Itter im Bonitätsranking der österreichischen Städte und Gemeinden – erstellt vom Magazin „public“ im Bezirk Kitzbühel zu jenen drei Gemeinden gehört, die unter den „Top 250“ auf- gelistet sind. Itter schaffte es auf den hervorragenden 59. Gesamtrang aller 2095 österreichischen Gemeinden. Der Bonitätswert v on Itter verbesserte sich somit im Ranking zum Vorjahr um 40 Plätze. Für die Finanzverwaltung: Priska Paratscher
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