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Kitzbüheler Anzeiger

Hopfgarten im Brixental

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April 2018 3 HOPFGARTNER BLATTL Der Landesrechnungshof führte von Juni bis Oktober 2017 eine Prüfung in den (Markt)Gemeinden Hopfgar- ten im Brixental, Jerzens, Kappl und Nußdorf-Debant mit Schwerpunkt Gemeindeabgaben durch und hat darüber einen Bericht verfasst. Die Prüfung erfolgte durch zwei Prüfer und fand in der Zeit vom 06.06. bis 05.07.2017 (mit Unterbrechungen) in den Räumlichkeiten der vier Ge- meinden statt. Die Prüfung bezog sich im Wesent- lichen auf die rechtlichen Grundla- gen, die rechtmäßige Festsetzung, die vollständige Erfassung und Vor- schreibung sowie die ordnungsgemä- ße Einhebung und Verrechnung der Gemeindeabgaben. Sie erstreckte sich auf die Jahre 2012 bis 2016. Kein Prüfungsgegenstand waren hin- gegen die Einnahmen aus den ge- meinschaftlichen Bundesabgaben (= Abgabenertragsanteile) sowie die Einnahmen aus Leistungen (z.B. Er- löse aus Kindergärten, Musikschu- len, Altenheime usw.). Der LRH nahm Einsicht in die Buch- haltungs- und sonstigen prüfungsre- levanten Unterlagen, wie Jahreser- gebnisse, Gebührenordnungen, Vor- schreibungen, Auswertungen usw. Die Bediensteten der geprüften Ein- richtungen und der betroffenen Lan- desdienststellen erteilten den Prüfor- ganen bereitwillig Auskunft. Sie stellten alle notwendigen Informatio- nen und Auswertungen zur Verfü- gung. Der LRH legte im Rahmen der Schlussbesprechung am 04.10.2017 den vier Bürgermeistern der geprüf- ten Gemeinden die wesentlichen Be- richtsfeststellungen dar. Empfehlung – Stellungnahme: Sämtliche Verordnungen sind vollin- haltlich korrekt, entsprechen jedoch nicht mehr dem aktuellen Gesetzes- stand und wurden diese daher überar- beitet und den gesetzlichen Bestim- mungen angepasst. Der LRH empfiehlt weiters die För- derungen zu den Erschließungsbei- trägen grundsätzlich zu überdenken oder zumindest dessen Ausmaß zu reduzieren. Da die Festlegung der Höhe der Förderung im eigenen Er- messen der Kommune liegt, wurde im Gemeinderat einstimmig be- schlossen, dass diese wie bisher bei- behalten wird. Die Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental möchte auch in Zukunft sowohl für private Bauwerber als auch für Betriebe ein attraktiver Standort sein. Auch wenn die Aussendung von Zahlungserinnerungen ohne zusätzli- che Gebühren zur Einbringung be- reits fällig gewordener Abgaben ge- setzlich nicht vorgesehen ist, will man auch diese Vorgangsweise im Sinne einer bürgernahen und service- orientierten Verwaltung weiterhin beibehalten. Die Marktgemeinde Hopfgarten ist der Meinung, dass es nicht notwendig ist, die fälligen Ab- gabenforderungen sofort samt Mahn- gebühren und Säumniszuschlägen einzufordern. Dies wurde durch die Feststellung des LRH, dass die offe- nen Abgabenforderungen gering sind untermauert und stellt ein Indiz dar, dass die von der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental gewählte Methode durchaus effektiv ist und die Zahlungsmoral der Abgaben- schuldner nicht beeinflusst. Die Prüfungsergebnisse wurden im Gemeindevorstand sowie Gemeinde- rat behandelt und der Bericht des Landesrechnungshofes sowie die Stellungnahme der Marktgemeinde Hopfgarten einstimmig positiv gese- hen. Bgm. Paul Sieberer bedankt sich beim Landesrechnungshof für die Anregungen, insbesondere bei den Herren Dr. Martin Pfurtscheller und MMMag. Michael Kraler für das Entgegenkommen und die angeneh- me Atmosphäre während der Prüfung in der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental. Entsprechend den gesetzlichen Be- stimmungen sind die Berichte des LRH im Internet unter: https://www.tirol.gv.at/landtag/ landesrechnungshof/aktuelles/ https://www.tirol.gv.at/fileadmin/ landtag/landesrechnungshof/ downloads/ber_dbl_2018/ Querschnittspruefung_Gemeinde abgaben.pdf Zusätzliche öffentliche Parkplätze Im Bereich zwischen dem Veranstaltungszentrum Salvena und der Übungswiese der Bergbahnen Hopfgarten (siehe Abbildung) können zwischen 9. April und 10. November zusätzliche öffentliche Parkplätze angeboten werden. Querschnittsprüfung Gemeindeabgaben
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