Kitzbüheler Anzeiger
11.11.2019
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Kitzbühel beschloss Abgabe

Mit 1. Jänner 2020 wird in allen Tiroler Gemeinden eine Freizeitwohnsitzabgabe fällig. Der Kitzbüheler Gemeinderat segnete bei seiner vergangenen Sitzung die höchstmögliche Abgabe einstimmig ab, der Wunsch nach einer höheren Abgabe ist vorhanden.

Kitzbühel | Im Mai diesen Jahres segnete der Tiroler Landtag eine Abgabe für Freizeitwohnsitze an die Gemeinden, zusätzlich zur Abgabe an die Tourismusverbände, ab. In dieser Bestimmung wurden auch die Rahmenbedingungen für die Abgabe festgelegt, wobei die Entscheidung über die Höhe der Gebühren der jeweilige Gemeinderat trifft. Die Höhe richtet sich dabei nach der Größe der Liegenschaft. Zum Beispiel kann die Gemeinde bei einer Wohnung bis zu 30 Quadratmetern einen Satz von mindestens 100 bis höchstens 240 Euro festlegen. Bei einer Liegenschaft mit mehr als 250 Quadratmetern kann die Abgabe zwischen 920 und 2.200 Euro festgelegt werden.

Stadt Kitzbühel beschloss Höchstsatz
Bei der Gemeinderatssitzung am 28. Oktober beschäftigte sich der Kitzbüheler Gemeinderat mit der Festlegung der Tiroler Freizeitwohnsitzabgabe. Bürgermeister Klaus Winkler informierte die Mandatare über den gesetzlichen Rahmen und zitierte aus dem Gesetzestext, dass bei der Festlegung der Abgabe auf den Verkehrswert der Liegenschaft in der Gemeinde sowie die finanzielle Belastung der Gemeinde durch den Freizeitwohnsitz bedacht zu nehmen ist. „Der Verkehrswert in Kitzbühel ist entsprechend hoch, das liegt auf der Hand und wird auch von den Immobilienpreisspiegeln immer wieder bestätigt, deshalb haben wir uns im Stadtrat für eine Abgabe im höchstmöglichen Maße ausgesprochen“, sagte Bürgermeister Winkler und betonte dass als Bemessungsgrundlage die Nutzfläche herangezogen wird.
Diesem Vorschlag schloss sich der Kitzbüheler Gemeinderat einstimmig an, wobei die Abgabe für einige Gemeinderäte zu gering ausfällt. „Was der Gesetzgeber nicht berücksichtigt hat, ist, dass in Kitzbühel viele der Freizeitwohnsitze erst bei 250 Quadratmetern losgehen. Da kann der Gemeinderat nichts dafür, das liegt am Land Tirol“, führt Manfred Filzer (Liste UK) an.
Peter Hechenberger (ÖVP) mahnte den Gemeinderat die Freizeitwohnsitzler nicht als Verbrecher darzustellen, schließlich habe dieses Phänomen auch zum Wohlstand beigetragen, aber sie verursachen natürlich auch Kosten in der Infrastruktur.

Verfahrensmuster gibt Land Tirol vor
Auf die Anfrage von Manfred Filzer erläuterte Bürgermeister Klaus Winkler auch die weitere Vorgangsweise bei der Freizeitwohnsitzabgabe: „Es wird jetzt noch Schulungen geben, bzw. wird bei der Bürgermeisterkonferenz mitgeteilt, wie vorzugehen ist. Wir werden die 1.274 Freizeitwohnsitze kontaktieren und sie auffordern, eine Erklärung abzugeben. Wir werden uns an das Verfahrensmuster, das das Land vorgibt, halten.“ In der geforderten Erklärung ist auch enthalten, ob der Wohnsitz überhaupt als Freizeitwohnsitz genutzt wird, denn die Art der Verwendung ist für die Abgabe entscheidend.
„Werden jetzt die offiziellen Freizeitwohnsitze bestraft und den anderen geht es vermeintlich besser“, merkte Filzer an. Doch dazu konterte Winkler, dass diese Nutzung zu untersagen ist und entsprechende Strafen auszusprechen sind.

Anzeigen über mögliche illegale Freizeitwohnsitze
Bei der Stadt Kitzbühel sind 19 anonyme Anzeigen über mögliche illegale Freizeitwohnsitze eingegangen, dies bestätigte auch Bürgermeister Klaus Winkler. „Wir werden natürlich die Ermittlungen aufnehmen und eine Meldebefragung durchführen“, versichert Winkler und fügt hinzu: „Die konkrete Abwicklung wird nach den Handlungsvorgaben des Landes Tirol erfolgen. Dazu wird ein Leitfaden für Bürgermeister und Gemeinden erwartet.“
Wie die Befragungen schließlich ablaufen werden, darüber kann der Kitzbüheler Bürgermeister selbst auch nur spekulieren. Laut Definition muss für einen Hauptwohnsitz der Mittelpunkt der Lebensbeziehung in dem Ort sein. Entscheidende Fragen dazu könnten die Schul­- bzw. Kindergartenorte der Kinder sein, der persönliche Freundeskreis oder die Gestaltung der Freizeit. „Das sind alles sehr persönliche Fragen, die tief in das Privatleben gehen. Das Land hat das Gesetz gemacht, also soll es auch einen Vorschlag zur Administration des Gesetzes machen“, sagt Winkler, der vor einem„Polizeistaat und Bespitzelungen durch Nachbarn warnt und eine Ehrlichkeit in der Diskussion fordert. Elisabeth M. Pöll

Der Kitzbüheler Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe. Aufgrund des Verkehrswertes und der Belastung der Infrastruktur konnte der Höchstsatz fixiert werden. Foto: Pöll

 
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