Kitzbüheler Anzeiger
21.11.2017
News  
 

Kirchdorf hebt einige Gebühren an

Der Finanzausschuss der Gemeinde Kirchdorf hat die Steuern- und Gebührenregelungen überarbeitet. Der Gemeinderat stimmte den einzelnen Erhöhungen mehrheitlich zu.

Kirchdorf  |  Lange Jahre blieben in Kirchdorf die Gebühren, Steuern und Hebesätze nahezu unverändert. Die Aufgaben und Kosten, die die Gemeinde zu finanzieren hat, sind aber in den vergangenen Jahren doch immer mehr geworden.

In der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte daher Finanzreferent Florian Schluifer den Antrag, einige der Gebühren zu erhöhen. Der Finanzausschuss habe sich intensiv mit der Situation auseinandergesetzt, die bisher vorgeschriebenen Gebühren durchgearbeitet und mit jenen der Nachbargemeinden, aber auch mit den Empfehlungen des Landes verglichen, erklärte Schluifer. Wie sich herausstellte, seien manche der Gebühren um einiges niedriger als vom Land empfohlen. Einige Abgaben seien überhaupt seit Jahren nicht mehr erhöht worden.

In seiner Präsentation startete der Finanzreferent mit der Hundesteuer. Die Jahresgebühr erhöht sich für einen Hund von 60 auf 70 Euro. Bei zwei Hunden sind jährlich 140 Euro fällig, bisher waren es 105 Euro. Bei drei Hunden sind insgesamt 280 Euro zu berappen.

Für Unmut sorgte vor allem die Ankündigung, dass zukünftig auch für Blinden-, Such- bzw. Lawinenhunde im Jahr 20 Euro an Steuer zu zahlen sind. Begründet wurde das u.a. auch mit der zur Verfügungstellung der „Hundesackerl“ und weiterer Infrastruktur. Bürgermeister Gerhard Obermüller betonte, „dass auch in den Nachbargemeinden für Lawinenhunde eine kleine Gebühr eingehoben wird.“  

Kindergarten wird teurer

Teurer wird zukünftig auch der Kindergarten, wenn auch sehr moderat. Neben den Bauhofstundensätzen werden überdies auch die Friedhofsgebühren erhöht. „Seit 2002 gab es hier keine Änderungen bei den Gebühren“, argumentierte Schluifer. Die jährlichen Kosten für die Gräber bleiben zwar gleich, allerdings wird u.a.  eine neue Abgabe für ein Begräbnis inklusive Benützung aller Friedhofseinrichtungen in Höhe von 150 Euro eingeführt. Deutlich höher werden überdies die Nutzungsgebühren der Leichenhalle bzw. des Obduktionsraumes für Auswärtige. Auch die Kosten für Grabumrandungen sowie die Grabauflassungsgebühr werden höher.

Etwas erhöht werden, so Schluifer, überdies auch Wasser- sowie Kanalbenützungsgebühren, aber auch die Müllabfuhr. Für Murren bei GR Hans Oberleitner sorgte die Erhöhung der Erschließungskostenbeiträge von 2,5 auf 3,5 Prozent. „Das ist mir zu  viel“, betonte der Mandatar und stimmte als einziger Gemeinderat gegen die Anträge.  Margret Klausner

 
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