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Kitzbüheler Anzeiger
31.08.2017
News  
 

„Kein Geld für die Fische“

Mit Ungläubigkeit, Erstaunem, aber vor allem mit Bestürzung haben die Mitglieder des Fischereirevierausschusses Kitzbühel (FRA) den Artikel „Kein Geld für die Fische“ in der Ausgabe Nr. 29 des Kitzbüheler Anzeigers vom 20. Juli gelesen.

Bei  der darin angesprochenen Durchgängigkeit für Gewässerlebewesen geht es im Besonderen – also ganz speziell – um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Union.

Wir wissen natürlich nicht, wie gut sich die Damen und Herren des Gemeinderates mit der EU-WRRL auskennen und wie gut sie sich fachlich vorbereitet haben. Wir können uns aber – bei bestem Willen – nicht vorstellen, dass sich die Damen und Herren des Gemeinderates besonders gut über die WRRL im Vorfeld der Abstimmung informiert haben.

Hier geht es um die Umsetzung zwingend vorgeschriebener EU-Rechtsvorschriften, um unsere Gewässer in einen ökologisch besseren Zustand zu bringen. Die WRRL sind also nicht nur ein Papier, das man – je nachdem, wie man aufgelegt ist – umsetzt oder auch missachtet, sondern es stellt geltendes EU-Recht dar, das es umzusetzen gilt. Auch in Österreich ist die EU-Richtlinie seit Jahren in nationalem Gesetz verankert, wie vielerorts bekannt ist.

Ist den Verantwortlichen auch bewusst, dass Strafzahlungen der EU meistens um ein Vielfaches höher sind?

Ziel der WRRL ist es, die Sünden der Vergangenheit an unseren Gewässern z. T. rückgängig zu machen bzw. zu reduzieren. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit, damit der Leitfisch unserer Gewässer, die Bachforelle, aber auch andere Fischarten ihre natürlichen Laichgebiete wieder erreichen können.

Wesentliche Bestandteile der WRRL in Sachen Hydromorphologie ist neben der Herstellung der Durchgängigkeit  unter anderem die Wiedereinbindung der Seitenbäche sowie allgemein Verbesserungen der strukturellen Bedingungen unserer kanalisierten „geschundenen“ Gewässer.

Es stellt sich für uns schon die Frage, ob bzw. wie weit sich unsere Damen und Herren des Gemeinderates dem Gewässer- bzw. Naturschutz verpflichtet fühlen.  

Gerade die Kitzbüheler Ache bzw. die Großache oder in Bayern „Tiroler Ache“ ist in Tirol neben dem Lech einzigartig, da von der Mündung in den Chiemsee bis Kitzbühel diese Durchgängigkeit geschaffen wurde. Es ist eines der wenigen Gewässer, die nicht durch Kraftwerke „zerstückelt“ wurden.

Gewässer sind „Lebensadern“ – wir alle sind von intakten Gewässern abhängig!

Ist es nicht irgendwie eine Schande für Kitzbühel, wenn Gemeinden wie Oberndorf die WRRL voll umsetzen, sich aber eine reiche Gemeinde wie Kitzbühel mit „Händen und Füßen“ wehrt.

Unserer Ansicht nach war das Vorgehen eine Art „Aufforderung zum Rechtsbruch“. Wie kann sich ein demokratisch gewählter Gemeinderat fast komplett gegen EU-Recht aussprechen?

Geradezu unheimlich mutet die „fachliche Kompetenz“ von GR Hermann Huber an. Er verwechselt unsere heimische Bachforelle scheinbar mit einem Stabhochspringer. Auch das ukrainische Bachneunauge sollte er uns einmal zeigen. Es ist erschreckend, durch welche dummen, unqualifizierten Kommentare GR Huber auf sich aufmerksam machte. Es wäre für ihn dringend angeraten, in Sachen Fischkunde und Naturschutz irgendwo Nachhilfeunterricht zu nehmen.

Wenn auch Bgm. Winkler über die finanzielle Beteiligung abstimmen hat lassen, in Wirklichkeit geht es um die Umsetzung der gesetzlich bindenden EU-WRRL!  Dessen sollten sich alle Vertreter/innen des Gemeinderates bewusst sein und auch dementsprechend handeln.

Fischereirevierausschuss
Bezirk Kitzbühel
Obmann Hans Obernauer

 
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