Kitzbüheler Anzeiger
24.12.2020
News  
 

(K)ein Durchblick in der Regelflut

Lockdown hier und Lockdown da, im Regel-Dschungel den Durchblick zu bewahren ist wahrlich schwer. Nachdem Deutschland sich seit 19. Dezember im Lockdown befindet, zieht Österreich mit 26. Dezember fast gleich (siehe Kasten).

Bezirk | Obwohl alle Hotelbetriebe geschlossen sind, gibt es doch einen regen Verkehr in der Region. Pünktlich zu Weihnachten treffen Familienmitglieder und  Zweitwohnsitzler ein, um die Feiertage im Bezirk zu verbringen. Den vermehrten Andrang konnte man am Wochenende in der Kitzbüheler Innenstadt sehen, besonders deutsche Gäste waren beim Einkaufen anzutreffen. Dies bestätigte auch TVB-Obmann Christian Harisch: „Ich kann nicht sagen wie viele Zweitwohnsitzbesitzer kommen, ich glaube aber viele.“
Für Bayern gilt, dass das Aufsuchen des Zweitwohnsitzes einen triftigen Grund für die Reise darstellt. Man darf sich am Zweitwohnsitz somit uneingeschränkt aufhalten.
Da sich Österreich im Lockdown befindet, gibt es heuer beim Feiern einige Einschränkungen.

Kontrollen an der Grenze
Bei den Ein- und Ausreisen nach Deutschland finden derzeit stichpunktartige Kontrollen statt. Wichtig dabei ist, sich bei der Einreise nach Deutschland registriert zu haben (Aussteigerkarte) bzw. bei der Einreise nach Österreich das ausgefüllte Formblatt (Quarantäneverpflichtung) dabei zu haben. Bei falschen Angaben droht in Deutschland ein Bußgeld in der Höhe von 25.000 Euro.

Einreise nur mehr mit Quarantäne
Anschließend muss man sich in Selbstquarantäne begeben. In Österreich darf man sich dabei nach fünf Tagen mit einem PCR-Test freitesten, ansonsten dauert die Quarantäne zehn Tage. Überprüft wird die konkrete Einhaltung von der Polizei, die dafür den Auftrag von der Gesundheitsbehörde erhalten hat.
In Deutschland gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen. Ausgenommen sind Besuche von Verwandten im ersten und zweiten Grad. „Der Besuch von Lebensgefährten und Ehepartnern ist als Ausnahme vorgesehen“, erklärt ein Sprecher des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Schnelle Grenzfahrten sind verboten
Fahrten zum Einkaufen oder Tanken über die Grenze sind grundsätzlich verboten. Ein Arztbesuch wird nach Dringlichkeit beurteilt: „Bei Arztbesuchen gilt es zu unterscheiden, ob eine dringende medizinische Behandlung vorliegt oder nicht. Voraussetzung ist das Vorliegen eines negativen Testergebnisses, um der Quarantänepflicht zu entgehen“, heißt es vom bayrischen Staatsministerium.
Dringende Fahrten über das kleine deutsche Eck sind weiterhin möglich, Stopps dürfen keine gemacht werden.

Weihnachtszeit mit Einschränkungen
Bezirkspolizeikommandant Martin Reisenzein und sein Team sind für die Überprüfung und Einhaltung der Regelungen zuständig. Mit Redaktionsschluss, Montag, 21. Dezember, befand man sich Mitten in der Planung, da noch konkrete Verordnungen zum dritten Lockdown fehlten.
Klar ist jedenfalls, dass am 24. und 25. Dezember mit zehn Personen aus zehn verschiedenen Haushalten gefeiert werden darf.
Mit 26. Dezember beginnt der dritte Lockdown und es gelten die Ausgangsbeschränkungen für den ganzen Tag. Treffen von mehreren Haushalten sind somit nicht gestattet. (Ausnahmen siehe Box). Verena Mühlbacher

Bild: Zur Ein- und Ausreise von und nach Österreich und Deutschland gelten strenge Maßnahmen. Voraussetzung sind ausgefüllte Formulare. Foto: Mühlbacher

Aufgefallen - Regelungen für den Lockdown
Bezirk | Mit 26. Dezember geht Österreich in den dritten Lockdown. Ziel ist es, die Sieben-Tage-Inzidenz unter einen Wert von 100 zu bringen.
Die Maßnahmen des Lockdown sehen ein Schließen des Handels sowie der körpernahen Dienstleister vor.
Die Schulen stellen nach den Ferien bis zum 15. Jänner auf Distance-Learning um.
Von den Ausgangsbeschränkungen sind der Weg zur Arbeit, die Versorgung der Grundbedürfnisse, die Hilfe an Mitmenschen sowie das Betreiben von Sport ausgenommen.
Für das Wochenende (16. und 17. Jänner) sind österreichweit Massentests geplant. Für jene Personen, die sich nicht testen lassen, gelten die Beschränkungen bis 24. Jänner.

Die Gastronomie und Hotellerie darf am 18. Jänner wieder öffnen.
Ab 18. Jänner sind auch wieder Kulturveranstaltungen im begrenzten Ausmaß (mit Tests) erlaubt. Indoor sind 500 Personen die Obergrenze, Outdoor liegt die Obergrenze bei 750 Personen.
Sport ist erwünscht! Bewegung im Freien ist erlaubt und alle Outdoor-Sportanlagen sind geöffnet. Auf den notwendigen Abstand ist zu achten.

 
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