Kitzbüheler Anzeiger
29.04.2018
News  
 

Kampf um Krämer immer härter

Viele Bürgermeister der kleinen Dörfer können ein Lied davon singen – die Suche nach einem Laden­betreiber wird immer schwieriger.

Bezirk | Das Abendessen einkaufen, das Postpackerl abholen und gleich auch noch den neuesten Dorfklatsch einholen – das gehört in den kleinen Gemeinden einfach dazu. In vielen Regionen allerdings ist der „Kramer“ buchstäblich am Aussterben. Jetzt ist es in der Kelchsau so weit – die Suche nach einem Nachfolger für Marianne Erharter, die Abschied nimmt, läuft auf Hochtouren.

Eine Problematik, von der so mancher Bürgermeister einer kleinen Gemeinde ein Lied singen kann. Schwendts Dorfchef Richard Dagn weiß etwa, dass sein Vorgänger Sebastian Haunholter jahrelang nach einem Nahversorger gesucht hat. Mit Leni Millinger betreibt eine mehr als engagierte Geschäftsfrau den kleinen Sparmarkt, wie Richard Dagn betont. „Ohne Nahversorger geht es keinesfalls, das ist unabdingbar. Unser Geschäft hat sogar sieben Tage die Woche geöffnet,“ ist Dagn stolz. Beim Neubau des Geschäfts vor einigen Jahren griffen dann auch das Land Tirol und die Gemeinde tief in die Tasche. Erst vor kurzem sei der Pachtvertrag um drei Jahre verlängert worden, freut sich der Dorfchef, dass es weitergeht.

Gemeinden helfen

Auf die volle Unterstützung der Gemeinde kann sich auch der St. Jakober Nahversorger verlassen, wie Bürgermeister Leo Niedermoser betont. Auch für ihn ist der Kramer im Ort so wichtig, wie die Kirche oder der Friedhof. Auch in Aschau gibt es  nicht nur zur Freude der Einheimischen seit einigen Jahren wieder ein Geschäft, in dem es ein breites Sortiment zu kaufen gibt, u.a. auch Produkte von regionale Landwirten.

Dem Land Tirol ist viel daran gelegen, dass die Nahversorgung in kleinen Gemeinden gesichert bzw. verbessert wird und hat dafür auch einen eigenen Fördertopf eingerichtet. Gefördert werden Kleinunternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigung.

Bei Investitionsmaßnahmen ist ein maximaler 30-prozentiger Zuschuss möglich. Auch eine Nahversorgungsprämie bis zu 10.000 Euro wird gewährt. Die Standortgemeinde muss einen nicht rückzahlbaren Zuschuss leisten und der Unternehmer sich dazu bereit erklären, den Betrieb für einen Zeitraum von fünf Jahren in vollem Umfang aufrecht zu erhalten und ein Grundsortiment anzubieten. Margret Klausner

 
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