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Kitzbüheler Anzeiger
05.10.2018
News  
 

Gericht gab St. Ulrichern doch recht

Freude bei St. Ulrichs Bürgermeisterin Brigitte Lackner – der Landesverwaltungsgerichtshof gibt Grünes Licht für den Bau eines Radwegs.

St. Ulrich |  Die Erleichterung war St. Ulrichs Bürgermeisterin Brigitte Lackner nach der Verhandlung ins Gesicht geschrieben. Der Landesverwaltungsgerichtshof gab jetzt nach mehreren Sitzungen der Gemeinde St. Ulrich recht und gab Grünes Licht für den Bau eines Radwegs am Pillersee.

Wie berichtet, arbeiten die Nuaracher seit über drei Jahren an dem geplanten Radweg. Der geschotterte Weg rund um den Pillersee lockt nicht nur Eltern mit Kindern, ältere Menschen oder Jogger an. Beliebt ist er auch bei Radfahrern, die ihn auch als Verbindung zum Radweg Richtung Waidring nutzen.

Da es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Spaziergängern und Radfahrern kommt, will die Gemeinde parallel zu dem bestehenden Spazierweg eine asphaltierte Radverbindung schaffen, die auch beleuchtet werden soll.

Im vergangenen Jahr wurde das Projekt dann auch bei der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel zur Genehmigung eingereicht. Die naturschutzrechtliche Bewilligung von Seiten der BH hätte man auch bekommen, weiß Lackner. Dass das Projekt dem Tiroler Landesumweltanwalt missfällt, damit hatte aber niemand gerechnet. Der geplante Radweg, gerade einmal knapp 1.400 Meter lang und drei Meter breit, stelle einen massiven Eingriff in die Natur dar, so die Begründung der Umweltanwaltschaft für ihre Ablehnung.

Ökologisch schwierig

Es sei bei diesem Projekt eindeutig von erheblichen ökologischen und vor allem landschaftlichen Beeinträchtigungen an diesem wunderschönen Uferabschnitt des Sees auszugehen. Daher hat der Umweltanwalt zwei Tage vor Ablauf der Frist Beschwerde eingelegt.

In der elfseitigen Beschwerde führt der Landesumweltanwalt u.a. auch Argumente rund um einige Pflanzenarten an und begründet die Ablehnung u.a. auch mit einer „tierökologischen Barriere“. Die „naturkundlichen Feststellungen“, seien, so steht es in der Beschwerde, „aus Sicht des Landesumweltanwaltes mangelhaft, unvollständig und fehlerhaft.“ Auch der Belag war ihm ein Dorn im Auge.

Diesen Argumenten konnte sich der Landesverwaltungsgerichtshof aber nicht anschließen, zumal sich die Gemeinde dafür aussprach, den Weg auf einer Länge von rund 300 Metern zu verlegen.

„Dank des Urteils steht dem lang ersehnten Bau des Radwegs nichts mehr im Wege. Endlich!“, freut sich Brigitte Lackner. Jetzt muss die Ausschreibung gemacht werden, dann werde man sehen, wann der Bau endgültig realisiert werden kann. Margret Klausner

 
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