Kitzbüheler Anzeiger
23.08.2016
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Freizeitwohnsitze sollen reduziert werden

Aus Freizeitwohnsitzen sollen in Kirchberg künftig Hauptwohnsitze werden. Dazu wurde im Gemeinderat bereits mehrfach über eine entsprechende Verordnung diskutiert, die Beschlussfassung dieser sollte in einer der nächsten Sitzungen fallen.

Kirchberg | Acht Prozent ist die magische Zahl. Diese Grenze darf von Freizeitwohnsitzen nicht überschritten werden. In der Realität hat man diese Zahl in Kirchberg um 15 Prozent überschritten. Die Sünden aus vergangenen Jahren will man nun ausbügeln.

Verordnung schafft Hauptwohnsitze

Dazu bietet das Grundverkehrsgesetz mit dem Paragraphen 14 auch eine Möglichkeit. Demnach könnte die Gemeinde in einer Verordnung beschließen, dass bei einer Veräußerung eines Zweitwohnsitzes zuerst geprüft werden muss, ob das Objekt nicht auch als Hauptwohnsitz genützt werden kann. Falls dies nicht der Fall ist, kann es auch als Freizeitwohnsitz weiter veräußert werden. Dazu muss der betreffende Freizeitwohnsitz in einem landesweit erscheinenden Druckwerk zum Verkauf angeboten werden. Laut Grundverkehrsgesetz wird auch die Preisfrage geregelt. Ein beeideter, gerichtlicher Sachverständiger soll den ortsüblichen Preis festlegen. Sollte sich aber kein Käufer mit der Bestrebung für einen Hauptwohnsitz finden, kann die Immobilie als Freizeitwohnsitz verkauft werden.

Gemeinderat positiv für Verordnung gestimmt

Grundsätzlich ist man sich im Kirchberger Gemeinderat einig, dass eine solche Verordnung Wohnraum für Einheimische bringen könnte, jedoch räumte Matthias Gröderer (Unser Kirchberg) ein, dass eigentlich jeder, der seinen Hauptwohnsitz nach Kirchberg verlegt, auch die Immobilie kaufen kann. Für Alois Leiter (SPÖ-PUK) ist die Verordnung sinnvoll und sollte sie den gewünschten Effekt nicht bringen, schadet sie auch nicht. Ganz nach dem Motto: „Hüft‘s nit, schods nit“.

Ein wenig auf die Bremse getreten ist Vizebürgermeister Andreas Schipflinger. „Ich will die ganze Sache nicht absichtlich verzögern, jedoch gehört meiner Ansicht nach diese Thematik auch mit dem Raum­ordner besprochen. Zudem muss auch der Text der Verordnung noch verfasst werden“, wand Schipflinger ein. Dem konnte Leiter nur zustimmen und gab auch zu bedenken, dass sich die Landesgesetzgeber mit der Verfassung dieses Paragraphen auch etwas gedacht haben. „Es gibt sicherlich nicht viele Gemeinden, die in einer solchen Situation sind. Ob bereits eine solche Verordnung verfasst wurde, ist mir leider unbekannt“, räumte Leiter ein.

Bevor eine solche Verordnung beschlossen wird, beschäftigt sich der Raumordungsausschuss nochmals damit und klärt sämtliche Details. Elisabeth M. Pöll

 
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