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Kitzbüheler Anzeiger
19.02.2017
News  
 

Freizeitwohnsitze gewidmet

Ein Zuckerl für die Errichtung eines Hotels: Der St. Johanner Gemeinderat erteilt seine Zustimmung für drei Freizeitwohnsitze.

St. Johann | Die Marktgemeinde St. Johann gehört zu den wenigen Gemeinden im Land, die noch Freizeitwohnsitze widmen dürfen. Laut dem Tiroler Raumordnungsgesetz Paragraph 13 dürfen nicht mehr als acht Prozent Freizeitwohnsitze in einer Gemeinde gemeldet sein, sonst ist eine Neuwidmung nicht möglich.
In St. Johann gibt es derzeit 309 offizielle Freizeitwohnsitze. „Wir erfüllen die Quote noch nicht, deshalb sind Widmungen nach wie vor möglich“, erklärt Bauamtsleiter Harald Jäger.

Gezielte Widmung für touristischen Aufschwung
Seit 2012 verfolgt die St. Johanner Gemeindeführung nun die Strategie, gezielt Freizeitwohnsitze zu widmen, um Hotelinvestoren anzulocken. So traf die Gemeindeführung auch mit dem Bauherren des im Dezember fertiggstellten Hotel „Cubo“eine solche Vereinbarung.

Sechs Gemeinderäte sind dagegen
Der Unternehmer bekommt  im Gegenzug für die zeitgerechte Errichtung des Hotels drei Wohnungen für Freizeitwohnsitznutzung umgewidmet – was offensichtlich nicht bei allen Gemeinderäten Zuspruch findet. Sechs der neunzehn Mandatare sprachen sich in geheimer Abstimmung am vergangenen Dienstag dagegen aus. Stellung dazu beziehen wollte innerhalb der Sitzung von den Mandataren aber keiner.

Wie viele Freizeitwohnsitze gibt es?
Wie viele gemeldete Freizeitwohnsitze es in Tirol tatsächlich gibt, darüber gibt es bislang lediglich Schätzungen. Die Gemeinden zeigten sich in dieser Hinsicht nie besonders auskunftsfreudig. Dies ändert sich nun ab Mitte des Jahres mit der Novelle zum Grund- und
Raumordnungsgesetz. Gemeinden müssen bis zum 1. Juli an das Land Tirol ein Freizeitwohnsitzverzeichnis übermitteln.
Das Land Tirol will das Verzeichnis über die Freizeitwohnsitze dann auf einer Homepage veröffentlichen.
Johanna Monitzer

 
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